FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
10.01.2014 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft
Lechwiesenstr. 9, 86899 Landsberg
WKN 577410/ISIN DE0005774103
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Donnerstag, den 20. Februar 2014 um 10.00 Uhr
im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung e.V.,
Lazarettstraße 33, 80636 München
(U-Bahn-Linie U1, Station Maillinger Straße, Ausgang Lazarettstraße,
ca. 500 Meter immer der Beschilderung 'Deutsches Herzzentrum' folgen)
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
30. Juni 2013 und des Lageberichts für die Aktiengesellschaft,
sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. Juni 2013 und
den Konzernlagebericht mit dem Bericht des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012/2013.
2. Verwendung des Bilanzgewinns.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft des Geschäftsjahres
2012/2013 in Höhe von EUR 2.438.451,18 zur Ausschüttung einer
Dividende von EUR 0,50 je Stückaktie auf das Grundkapital vom
30. Juni 2013 von EUR 2.954.943,00 zu verwenden und EUR
960.979,68 auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr
2012/2013.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012/2013.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014.
Der Aufsichtsrat schlägt vor die Metropol Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 68165 Mannheim, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013/2014 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der
Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung
durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der
Nachweis hat sich auf den Beginn des 30. Januar 2014 (0.00 Uhr -
Mitteleuropäische Zeit) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis
müssen der Gesellschaft unter der Adresse:
FORTEC Elektronik AG
Hauptversammlungsstelle
Ismaninger Str. 7
85609 Aschheim
spätestens mit Ablauf des 13. Februar 2014 zugehen. Die Aktien werden
durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre
können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei
verfügen.
Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre sind berechtigt, ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von
Aktionären ausüben zu lassen.
Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 2.954.943,00 und ist eingeteilt in
2.954.943 Stückaktien. Die Zahl der Aktien, die ein Stimmrecht
gewähren, also die Gesamtzahl der Aktien abzüglich der zum Zeitpunkt
der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen oder ihr gemäß § 71d
AktG zuzurechnenden eigenen Aktien, beträgt zu diesem Zeitpunkt
2.954.943 Aktien.
Rechte der Aktionäre
a) Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgegeben werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand der FORTEC Elektronik AG zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 20. Januar
2014, 24:00 Uhr MEZ. Für die Übermittlung von
Tagesordnungsergänzungspunkten ist folgende Adresse maßgeblich:
FORTEC Elektronik AG
Hauptversammlungsstelle
Ismaninger Str. 7
85609 Aschheim
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der
Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen
mit einer Begründung versehen sein. Die Gesellschaft wird Anträge von
Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.fortec.ag und
dort unter der Schaltfläche Aktie unter dem Stichpunkt
Hauptversammlung zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14
Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen
einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten
Punkt der Tagesordnung mit Begründung übersandt hat. Der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist somit der 5. Februar
2014, 24:00 Uhr. Diese Regelungen gelten sinngemäß für Wahlvorschläge.
Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand
braucht Wahlvorschläge von Aktionären außer in den Fällen des § 126
Abs. 2 AktG auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn diese nicht die
Angaben nach § 124 Abs. 3 AktG (Name, ausgeübter Beruf und Wohnort)
enthalten. Für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen
ist folgende Adresse maßgeblich:
FORTEC Elektronik AG
Hauptversammlungsstelle
Ismaninger Str. 7
85609 Aschheim
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung
Gegenanträge zu verschiedenen Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge
zur Wahl des Abschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) auch ohne
vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.
c) Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Unter bestimmten,
in § 131 Abs. 3 AktG näher ausgeführten Voraussetzungen darf der
Vorstand die Auskunft verweigern.
d) Veröffentlichung
Die Einberufung ist am 10. Januar 2014 im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht und zusätzlich solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet worden, bei denen davon ausgegangen werden
kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.
Ab Einberufung der Hauptversammlung können die Unterlagen in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft sowie im Internet unter www.fortec.ag
und dort unter der Schaltfläche Aktie unter dem Stichpunkt
Hauptversammlung eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder
Aktionär eine kostenfreie Abschrift dieser Unterlagen.
Landsberg, im Januar 2014
Der Vorstand
10.01.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft
Lechwiesenstr. 9
86899 Landsberg
Deutschland
E-Mail: maria.lutz@fortecag.de
Internet: http://www.fortecag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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January 10, 2014 09:10 ET (14:10 GMT)
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