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E.ON & RWE: Mögliche Schadenersatzzahlungen als Kurstreiber

Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Zusammenhang mit dem so genannten Atom-Moratorium aus dem Jahr 2011 darf sich der zweitgrößte deutsche Energieversorger RWE (WKN 703712) möglicherweise auf eine Schadenersatzzahlung des Landes Hessen in dreistelliger Millionenhöhe freuen. Allerdings könnte diese Entscheidung der deutschen Nummer eins E.ON (WKN ENAG99) - sollten die Schadenersatzzahlungen im Fall der dauerhaften Abschaltung Schule machen - noch mehr Freude bereiten. Immerhin waren die Düsseldorfer noch mehr als RWE von dem deutschen Atomausstieg betroffen.

Allerdings hat E.ON damals im Gegensatz zu RWE auf Klagen gegen das dreimonatige Moratorium verzichtet. Jedoch geht der DAX-Konzern gegen die dauerhafte Abschaltung deutscher Atomkraftwerke vor, so dass möglicherweise daraus Schadenersatzzahlungen fließen könnten. Das Unternehmen erhofft sich Zahlungen im hohen einstelligen Milliardenbereich. Angesichts dieser Aussichten, könnte die E.ON-Aktie möglicherweise doch noch zu dem erhofften Comeback ansetzen, nachdem die erhofften Hilfen der Großen Koalition im Kampf gegen die Bevorzugung der Erneuerbaren Energien erst einmal ausgeblieben sind.

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