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press1.de/Das negative Stimmgewicht und die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Bundestagswahl


Das negative Stimmgewicht und die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der
Bundestagswahl

(press1) - 27. Januar 2014 - Der Normenkritiker Ingmar Borchers hat
Verfassungsbeschwerde und einen Wahlprüfungseinspruch gegen die Fünf-
Prozent-Sperrklausel, die Grundmandatsklausel und das negative
Stimmgewicht bei Bundestagswahlen eingelegt.
Die Fünf-Prozent-Sperrklausel ermöglicht, dass eine Partei mehr Sitze
erzielt, wenn lediglich auf eine konkurrierende Partei mehr Stimmen
entfallen. Die gewählte Partei selbst profitiert dabei nicht von ihren
Stimmen.
Dieser widersinnige Effekt trat insbesondere bei der Bundestagswahl 2013
auf, als die AfD und die FDP die Fünf-Prozent-Hürde mit einem Stimmanteil
von 4,7% bzw. 4,8% knapp verfehlten. Wären die rund 2 Millionen AfD-Wähler
der Bundestagswahl 2013 ferngeblieben, so wären für das Erreichen der Fünf-
Prozent-Hürde rund 100.000 Stimmen weniger erforderlich gewesen und die
FDP hätte die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen.
Das bedeutet: Die Zweitstimmen für die AfD hatten bei der Bundestagswahl
2013 den von den AfD-Wählern unbeabsichtigten Erfolg, dass die FDP die
Fünf-Prozent-Hürde verfehlte. Dadurch verlor die FDP mehr als 30 Mandate.
Die Mandate kamen CDU, CSU, SPD, Linke und Grüne zugute. Diese Parteien
profitierten erwartungswidrig und widersinniger Weise von den Zweitstimmen
für die AfD. Beispielsweise erhielt die SPD nur dank der Stimmen für die
AfD zehn zusätzliche Mandate.

Die Zweitstimmen für die AfD haben der AfD zwar keine Mandate gebracht,
aber sie haben entgegen dem Willen der AfD-Wähler den bisherigen
Oppositionsparteien SPD, Linke und Grünen so viele zusätzliche Sitze
beschert, dass diese drei Parteien eine Mehrheit im Parlament haben. Ohne
die Stimmen der AfD hätten die bisherigen Regierungsparteien Union und FDP
eine Mehrheit im Parlament. Die AfD-Stimmen haben die
Mehrheitsverhältnisse im Parlament auf den Kopf gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat solche widersinnigen Effekte im Juli 2012
für verfassungswidrig erklärt. Nach Auffassung des
Bundesverfassungsgerichts darf die Verteilung der Mandate auf die Parteien
entsprechend dem Verhältnis der Summen der Wählerstimmen im Grundsatz
nicht dazu führen, dass die Sitzzahl einer Partei erwartungswidrig mit der
auf diese oder eine konkurrierende Partei entfallenden Stimmenzahl
korreliert. Ein Sitzzuteilungsverfahren, das ermöglicht, dass ein Zuwachs
an Stimmen zu Mandatsverlusten führt oder dass für den Wahlvorschlag einer
Partei insgesamt mehr Mandate erzielt werden, wenn auf einen
konkurrierenden Vorschlag mehr Stimmen entfallen, widerspricht nach
Aussage des Bundesverfassungsgerichts Sinn und Zweck einer demokratischen
Wahl.
Ferner ermöglicht die Grundmandatsklausel den verfassungswidrigen Effekt
des negativen Stimmgewichts. Gemäß Grundmandatsklausel ist das Erringen
dreier Direktmandate eine alternative Überwindungsmöglichkeit der Fünf-
Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen. Die Grundmandatsklausel wurde das
letzte Mal bei der Bundestagswahl 1994 angewendet. Die PDS errang damals
nur 4,39 % der Zweitstimmen, aber sie errang vier Direktmandate in vier
Berliner Wahlkreisen. Damit errang die PDS 30 Mandate: die vier
Direktmandate und wegen der Grundmandatsklausel 26 Listenmandate.
CDU-Erststimmen-Wähler hätten damals durch Wählen der SPD statt der CDU
erreichen können, dass die SPD statt der PDS die Direktmandate erhält.
Dann hätte die PDS auch ihre Listenmandate an die anderen Parteien, u.a.
die CDU, abgeben müssen. Weniger Stimmen für die CDU bewirken, dass die
CDU mehrere zusätzliche Mandate erhält. Umgekehrt bedeutet dies auch: die
tatsächliche Stimmabgabe für die CDU statt für die SPD hatte zur Folge,
dass die CDU weniger Mandate erhält.
Der Beschwerdeführer Ingmar Borchers erläutert auf seiner Internetseite
http://www.ingmar-borchers.info die Verfassungsbeschwerde. Die
Erfolgsaussichten sind sehr gut. Ein Wahlsystem muss nach Aussage des
Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich frei von willkürlichen und
widersinnigen Effekten sein. Es ist davon auszugehen, dass das
Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Sperrklausel und die
Grundmandatsklausel bei Bundestagswahlen für nichtig erklärt. Darüber
hinaus könnte das Bundesverfassungsgericht die Bundestagswahl 2013 für
ungültig erklären, wenn es dem Bestandsschutz der Volksvertretung keinen
Vorrang gegenüber der Korrektur des Wahlfehlers einräumt.
Ingmar Borchers
Redder 17
25746 Ostrohe
mailto:hallo@ingmar-borchers.info


Dies ist eine Mitteilung von press1.de. Für den Inhalt ist ausschließlich press1.de verantwortlich. Rückfragen zu dieser Originaltext-Meldung richten Sie bitte ausschließlich an das jeweils herausgebende Unternehmen.


(END) Dow Jones Newswires

January 27, 2014 07:00 ET (12:00 GMT)

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