Freiburg (ots) - Besonders umstritten ist die Einbeziehung des Wohnorts in das Scoring. Laut Gesetz ist das möglich. Eine schlechte Nachbarschaft kann dazu führen, dass ein Kunde als "schlechtes Risiko" gilt. Vor dem BGH erklärten die Schufa-Anwälte zwar, dass bei ihr die Wohnadresse keine Rolle spiele. Dagegen räumt die Schufa in eigenen Infoblättern die Verwendung von Daten aus der Nachbarschaft sogar ein. Wer so undurchsichtig agiert, muss sich über Misstrauen nicht wundern. http://mehr.bz/khsts23
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