Freiburg (ots) - Gerade nach Scheidungen wird oft die alte Familie abgehakt, vor allem von Vätern. Sollen die Kinder (wenn sie leistungsfähig sind) dann trotzdem später zahlen müssen? Für Menschen, die ihnen völlig fremd geworden sind? Die Lösung des BGH ist überzeugend: Wenn sich Eltern in der Kindheitsphase um ihren Nachwuchs gekümmert haben, dann haben sie im hohen Alter selbst Anspruch auf Solidarität - egal, was in den Jahrzehnten dazwischen passierte. http://mehr.bz/khsts36
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