ISRA VISION AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
13.02.2014 15:20
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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ISRA VISION AG
Darmstadt
- Wertpapier-Kenn-Nummer 548 810 -
- International Securities Identification Number DE0005488100 -
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit herzlich zu der am
Dienstag, dem 25. März 2014 um 10.30 Uhr (Mitteleuropäische Zeit -
MEZ)
in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rheinstraße
89, 64295 Darmstadt stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
30. September 2013 und des Lageberichts sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013, des gebilligten
Konzernabschlusses zum 30. September 2013 (IFRS) und des
Konzernlageberichts sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315
Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 172, 173 des
Aktiengesetzes am 23. Januar 2014 gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des
Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses
durch die Hauptversammlung ist somit nicht erforderlich.
Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht,
Konzernlagebericht und Bericht des Aufsichtsrats sind
vielmehr, ebenso wie der erläuternde Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 des
Handelsgesetzbuchs der Hauptversammlung zugänglich zu machen
und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es hierzu einer
Beschlussfassung bedarf.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012/2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012/2013 in
Höhe von EUR 4.813.011,40 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 je Stückaktie EUR
bezogen auf die 4.380.940 Stückaktien mit voller 1.533.329,00
Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 2012/2013
Vortrag auf neue Rechnung EUR
3.279.682,40
Bilanzgewinn EUR
4.813.011,40
Die Dividendensumme und der auf neue Rechnung vorzutragende
Restbetrag in vorstehendem Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung basieren auf dem am 23. Januar 2014, dem Tag
der Feststellung des Jahresabschlusses, dividendenberechtigten
Grundkapital in Höhe von EUR 4.380.940 eingeteilt in ebenso
viele Stückaktien.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die
Verwendung des Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird von
Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur
Gewinnverwendung unterbreitet, der unverändert eine
Ausschüttung von EUR 0,35 je dividendenberechtigter Stückaktie
vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich
die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die
Dividendensumme vermindert, erhöht sich der auf neue Rechnung
vorzutragende Betrag entsprechend. Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende
Betrag entsprechend.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012/2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013/2014
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PKF Deutschland
GmbH, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013/2014 zu
bestellen.
WEITERE ANGABEN UND HINWEISE ZUR HAUPTVERSAMMLUNG:
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum
Ablauf (24:00 Uhr MEZ) des 18. März 2014 in Textform (§ 126b BGB) in
deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft unter der
Adresse
ISRA VISION AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4027 H/ Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
D-70173 Stuttgart
oder per Fax an
Faxnummer: 0711/ 127 79264
oder per E-Mail an
HV-Anmeldung@LBBW.de
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in
Textform (§ 126b BGB) durch das depotführende Institut erstellten
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer
Sprache nachgewiesen haben.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn (0:00 Uhr
MEZ) des 04. März 2014 beziehen und der Gesellschaft ebenfalls
spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr MEZ) des 18. März 2014 unter der
für die Anmeldung genannten Adresse bzw. Faxnummer oder E-Mail-Adresse
zugehen.
Gemäß § 123 Abs. 3 Satz 6 des Aktiengesetzes (AktG) gilt im Verhältnis
zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den vorgenannten
Nachweis ordnungsgemäß erbracht hat. Um die Berechtigung zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zu erlangen,
ist es mithin erforderlich, dass die Aktien zu Beginn (0:00 Uhr MEZ)
des 04. März 2014, so genannter Nachweisstichtag, gehalten werden.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür
keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, sind somit im Verhältnis zur
Gesellschaft nicht berechtigt, als Aktionär an der Hauptversammlung
teilzunehmen und als solcher in der Hauptversammlung das Stimmrecht
auszuüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den
Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußert
haben. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung. Die Anmeldung zur Hauptversammlung hindert die
Aktionäre nicht an der freien Verfügung über ihre Aktien.
Eintrittskarten
Nach form- und fristgemäßem Eingang von Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter der genannten Adresse bzw.
Faxnummer oder E-Mail-Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung ausgestellt, die ihnen als Ausweis für die
Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
dienen. Die Eintrittskarte ist, anders als Anmeldung und Nachweis,
aber keine Voraussetzung für die Teilnahme und die Ausübung des
Stimmrechts.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
Bevollmächtigte, z.B. eine depotführende Bank, eine Vereinigung von
Aktionären oder durch eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis
des Anteilsbesitzes, so wie unter 'Voraussetzungen für die Teilnahme
und die Ausübung des Stimmrechts' beschrieben, erforderlich. Die
Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung zulässig und kann schon vor der Anmeldung erfolgen.
Zur Vollmachtserteilung kommen sowohl Erklärungen gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.
Formulare, die zur Erteilung einer Vollmacht verwendet werden können,
werden den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übersandt. Sie
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