DJ DGAP-HV: Deutsche Beteiligungs AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.03.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Deutsche Beteiligungs AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
13.02.2014 15:23
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Frankfurt am Main
WKN A1TNUT
ISIN DE000A1TNUT7
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am
Donnerstag, dem 27. März 2014, 10:00 Uhr, im Gesellschaftshaus
Palmengarten, Palmengartenstraße 11, 60325 Frankfurt am Main, ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Deutschen Beteiligungs AG zum 31. Oktober 2013, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Oktober 2013 und des
zusammengefassten Lageberichts der Deutschen Beteiligungs AG
und des Konzerns mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB
sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen können
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich 'Investor Relations'
Unterpunkt 'Hauptversammlung') eingesehen werden. Die
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 27. März
2014 zugänglich sein und mündlich erläutert werden. Es ist
keine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu Punkt 1 der
Tagesordnung vorgesehen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss nach §§
171, 172 AktG gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach §
172 AktG festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen nach §
173 Abs. 1 AktG die Hauptversammlung über die Feststellung des
Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu
beschließen hat, liegen nicht vor.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2012/2013 der Deutschen Beteiligungs AG in
Höhe von 43.259.096,88 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 0,40 EUR je 5.470.543,60
dividendenberechtigter Aktie, insgesamt EUR
Ausschüttung einer Sonderdividende von 0,80 EUR je 10.941.087,20
dividendenberechtigter Aktie, insgesamt EUR
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 26.847.466,08
EUR
Bilanzgewinn 43.259.096,88
EUR
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall
wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der eine
unveränderte Dividende von 0,40 EUR je dividendenberechtigter
Aktie und eine unveränderte Sonderdividende von 0,80 EUR je
dividendenberechtigter Aktie sowie einen entsprechend
angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012/2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands im Geschäftsjahr 2012/2013 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012/2013 für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2013/2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013/2014 die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu wählen.
Der Wahlvorschlag stützt sich auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im
Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig zur
Hauptversammlung angemeldet haben.
Die Anmeldung muss in Textform in deutscher oder
englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft mindestens
sechs Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
also spätestens am
Donnerstag, dem 20. März 2014, 24:00 Uhr,
unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen:
Deutsche Beteiligungs AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs.
2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im
Aktienregister eingetragen ist. Daher ist für das
Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem
Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden
Stimmrechte der Stand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass aus
arbeitstechnischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 20. März
2014, 24:00 Uhr (sogenanntes Technical Record Date), bis zum
Ablauf des Tages der Hauptversammlung keine Umschreibungen im
Aktienregister vorgenommen werden (sogenannter
Umschreibestopp). Der Stand des Aktienregisters am Tag der
Hauptversammlung entspricht deshalb dem Stand am 20. März
2014, 24:00 Uhr. Aktionäre können trotz des Umschreibestopps
über ihre Aktien verfügen. Jedoch können Erwerber von Aktien,
deren Umschreibungsanträge nach dem 20. März 2014 bei der
Gesellschaft eingehen, Teilnahmerechte und Stimmrechte aus
diesen Aktien nur dann ausüben, wenn sie sich insoweit von dem
noch im Aktienregister eingetragenen Aktionär bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Sämtliche Erwerber
von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister
eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge
so zeitnah wie möglich zu stellen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind die Eintragung im
Aktienregister und eine rechtzeitige Anmeldung zur
Hauptversammlung nach den vorstehenden Bestimmungen
erforderlich.
Die Erteilung von Vollmachten, die nicht an ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der
in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt werden, ihr
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform als der gesetzlich für
börsennotierte Gesellschaften vorgeschriebenen Form. Die
Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem
Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der
Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten
Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt
werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung
an der Einlasskontrolle vorweist oder der Gesellschaft der
Nachweis übersandt wird. Für die Erklärung einer
Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs
einer bereits erteilten Vollmacht und die Übermittlung des
Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf
elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft
folgende Adresse an:
Deutsche Beteiligungs AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter
Nachweis über die Erteilung der Vollmacht.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet
werden kann, wird den Aktionären mit der Einladung übersandt
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February 13, 2014 09:23 ET (14:23 GMT)
und befindet sich auch auf der Eintrittskarte. Dieses Formular
steht ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich 'Investor Relations'
Unterpunkt 'Hauptversammlung') zum Download zur Verfügung.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten,
Aktionärsvereinigungen und anderen in § 135 Abs. 8 und Abs. 10
i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und
Institutionen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer
solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall
rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder
Institution über Form und Verfahren der Vollmachterteilung
abzustimmen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen
möchten, müssen nach den vorstehenden Bestimmungen im
Aktienregister eingetragen sein und sich rechtzeitig zur
Hauptversammlung anmelden. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des
Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein
Formular zur Vollmacht- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter wird mit der
Einladung übersandt und befindet sich auch auf der
Eintrittskarte. Dieses Formular steht ebenfalls auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich 'Investor Relations'
Unterpunkt 'Hauptversammlung') zum Download zur Verfügung.
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft
ebenfalls in Textform übermittelt werden.
Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung
bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen
Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen
unbeschadet der rechtzeitigen Anmeldung nach den vorstehenden
Bestimmungen spätestens bis Mittwoch, den 26. März 2014, 18:00
Uhr (Eingang), postalisch, per Telefax oder per E-Mail an
folgende Adresse zu übermitteln:
Deutsche Beteiligungs AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter schließt eine persönliche
Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Möchte ein
Aktionär trotz bereits erfolgter Bevollmächtigung der von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter selbst oder durch
einen anderen Bevollmächtigten teilnehmen und seine
Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme
bzw. Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der
Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter. Die für die Bevollmächtigung zur
Verfügung gestellten Formulare sehen entsprechende Erklärungen
vor.
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die nach den
vorstehenden Bestimmungen im Aktienregister eingetragen sind
und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben
sowie zur Hauptversammlung erschienen sind, an, die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu
bevollmächtigen.
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Stimmrechtsvertretung werden den Aktionären zusammen mit
der Einladung zugesandt. Entsprechende Informationen sind auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich 'Investor Relations'
Unterpunkt 'Hauptversammlung') einsehbar.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre haben die Möglichkeit, im nachfolgend beschriebenen
Rahmen ihre Stimmen, auch ohne an der Hauptversammlung
teilzunehmen, im Wege der Briefwahl abzugeben. Auch in diesem
Fall sind die Eintragung im Aktienregister und eine
rechtzeitige Anmeldung des Aktionärs nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich. Briefwahlstimmen, die keiner
ordnungsgemäßen Anmeldung zugeordnet werden können, sind
gegenstandslos. Die Abgabe von Stimmen durch Briefwahl ist auf
die Abstimmung über die in der Einberufung bekanntgemachten
Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
(einschließlich einer darin angekündigten möglichen Anpassung
des Beschlussvorschlags zur Gewinnverwendung an die bei
Beschlussfassung aktuelle Anzahl dividendenberechtigter
Aktien) und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekannt gemachte Beschlussvorschläge
von Aktionären beschränkt.
Die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl erfolgt schriftlich oder
im Wege elektronischer Kommunikation und muss unbeschadet der
rechtzeitigen Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen
spätestens bis Mittwoch, den 26. März 2014, 18:00 Uhr, bei der
Gesellschaft eingegangen sein. Aktionäre, die ihre Stimme
durch Briefwahl abgeben wollen, werden gebeten, für die
Briefwahl das ihnen mit der Einladung übersandte Formular, das
Formular auf der Eintrittskarte oder das auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich
'Investor Relations' Unterpunkt 'Hauptversammlung') abrufbare
Formular zu verwenden und dieses vollständig ausgefüllt per
Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu
übermitteln:
Deutsche Beteiligungs AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Die Änderung oder der Widerruf bereits erteilter
Briefwahlstimmen ist bis zu dem vorstehend genannten Zeitpunkt
auf gleichem Wege möglich.
Weitere Einzelheiten zur Briefwahl ergeben sich aus dem mit
der Einladung übersandten Formular. Entsprechende
Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.deutsche-beteiligung.de (im Bereich 'Investor
Relations' Unterpunkt 'Hauptversammlung') abrufbar.
Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung
nicht aus. Möchte ein Aktionär trotz bereits erfolgter
Stimmabgabe durch Briefwahl an der Hauptversammlung selbst
oder durch einen Bevollmächtigten teilnehmen und seine
Aktionärsrechte ausüben, so gilt die persönliche Teilnahme
bzw. Teilnahme durch einen Bevollmächtigten als Widerruf der
im Wege der Briefwahl erfolgten Stimmabgabe. Die für die
Briefwahl zu verwendenden Formulare sehen entsprechende
Erklärungen vor.
Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
und diesen gemäß § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich
der Briefwahl bedienen.
Rechte der Aktionäre
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR
erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an
den Vorstand zu richten und muss der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen
sind), also spätestens bis
Montag, den 24. Februar 2014, 24:00 Uhr,
zugehen. Wir bitten, solche Verlangen an folgende
Adresse zu richten:
Deutsche Beteiligungs AG
Vorstand
Börsenstraße 1
60313 Frankfurt am Main
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