DJ DGAP-HV: Powerland AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.03.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Powerland AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.02.2014 15:17
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Powerland AG
Frankfurt am Main
- ISIN DE000PLD5558 -
- WKN PLD555 -
Einladung zur Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2012
Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am 26. März 2014, um 11:00 Uhr (Einlass ab 10:00 Uhr)
im MesseTurm, Raum Kappa, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt
am Main
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012 sowie Vorlage des
Lageberichts und Konzernlageberichts, des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4,
315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012; Beschlussfassung
über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die
Billigung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012
Die Hauptversammlung hat gemäß § 173 Abs. 1 AktG über die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des
Konzernabschlusses Beschluss zu fassen. In Bezug auf die
übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt
vorgelegt werden, sieht das Gesetz keine Beschlussfassung
sondern lediglich die Information der Aktionäre durch die
Möglichkeit der Einsichtnahme vor.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:
a) 'Der Jahresabschluss der Powerland AG zum 31.
Dezember 2012 wird in der vorliegenden Fassung
festgestellt.'
b) 'Der Konzernabschluss der Powerland AG zum 31.
Dezember 2012 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.'
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns der Powerland AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
'Der im Jahresabschluss der Powerland AG ausgewiesene
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.331.481,19 wird in gesamter
Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.'
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
Im Geschäftsjahr 2012 gehörten dem Vorstand der Gesellschaft
Shunyuan Guo, Yongliang Guo, Qingsheng Cai, Kelvin Ho (ab 01.
Dezember 2012) und Hock Soon Gan (bis 30. November 2012) an.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Vorstands wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten im Geschäftsjahr
2012 Dr. Peter Diesch, Volker Potthoff und Hsueh Yi Huang an.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
'Den im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitgliedern des
Aufsichtsrats wird Entlastung für diesen Zeitraum erteilt.'
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
'Die Moore Stephens Düsseldorf AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 bestellt.'
6. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Peter Diesch und Volker
Potthoff haben im Einvernehmen mit dem Vorstand mit Wirkung
zum Ablauf dieser Hauptversammlung ihr Amt als Aufsichtsrat
der Gesellschaft niedergelegt. Damit gehört dem Aufsichtsrat
aktuell nach Ende dieser Hauptversammlung nur noch Hsueh Yi
Huang an.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 12 Abs. 1
der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Abs. 1,
101 Abs. 1 AktG aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an
Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) 'Herr Binghui Lu, selbstständiger Investor, wohnhaft in
Peking (China), wird zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. März 2014 und endet
mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für
das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet.'
Herr Binghui Lu ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
b) 'Herr Stephan Oehen, selbständiger Kommunikationsberater,
wohnhaft in Zürich (Schweiz), wird zum Mitglied des
Aufsichtsrats gewählt. Die Amtszeit beginnt nach Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. März
2014 und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der
Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit
beginnt, wird nicht mitgerechnet.'
Herr Stephan Oehen ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der
Einberufung dieser Hauptversammlung kein Mitglied in einem
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder
vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium.
7. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder kann gemäß § 113
Abs. 1 Satz 2 AktG in der Satzung festgesetzt oder von der
Hauptversammlung bewilligt werden.
Nach § 20 Abs. 2 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder
Ersatz ihrer Auslagen sowie des eventuell auf die
Aufsichtsratsvergütung entfallenden Mehrwertsteuerbetrages,
soweit sie berechtigt sind, der Gesellschaft die Umsatzsteuer
gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.
In Abweichung zum Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni
2012 sollen der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
darüber hinaus folgende Parameter zugrunde gelegt werden: Der
Aufsichtsratsvorsitzende soll eine feste jährliche Vergütung
von EUR 60.000,00 erhalten. Den sonstigen
Aufsichtsratsmitgliedern soll eine feste Vergütung von EUR
30.000,00 zustehen. Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats
diesem nur für einen Teil eines Geschäftsjahres an, bestimmt
sich seine Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor folgende Beschlüsse zu
fassen:
'Die Mitglieder Aufsichtsrats der Gesellschaft erhalten für
ihre Tätigkeit eine Vergütung nach folgenden Maßgaben:
a) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine feste
Vergütung von EUR 60.000,00 p.a..
b) Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine feste
Vergütung in Höhe von EUR 30.000,00 p.a..
c) Gehört ein Mitglied des Aufsichtsrats diesem nur für einen
Teil eines Geschäftsjahres an, bestimmt sich seine Vergütung
zeitanteilig (pro rata temporis).'
Vorlagen
Ab Einberufung der Hauptversammlung können insbesondere die folgenden
Unterlagen im Internet unter
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung eingesehen
werden:
* Zu Tagesordnungspunkt 1
- Jahresabschluss nebst Lagebericht der Powerland
AG zum 31. Dezember 2012
- Konzernabschluss nebst Lagebericht zum 31.
Dezember 2012
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012
- Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben
nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches
- Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes gemäß §
170 Abs. 2 AktG
Die vorgenannten Unterlagen liegen während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Grundkapital und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 15.000.000,00 und ist
eingeteilt in 15.000.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 14, 2014 09:17 ET (14:17 GMT)
Nennbetrag. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 15.000.000. Diese
Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser
Einberufung im Bundesanzeiger.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen bestimmen sich nach den §§ 121 ff. AktG und §
23 der Satzung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 1 der Satzung diejenigen
Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet sind und ihre
Teilnahmeberechtigung nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss
spätestens am 19. März 2014, 24:00 Uhr, dem Vorstand unter folgender
Adresse zugehen:
Powerland AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
51149 Köln
Fax: +49 (0) 2203/20229-11
E-Mail: powerland2014@aaa-hv.de
Die Anmeldung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Sie kann
auch per Telefax oder per E-Mail übermittelt werden. Aktionäre weisen
ihre Berechtigung zur Hauptversammlung durch eine in Textform (§ 126 b
BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte und auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung (d.h. 5. März 2014, 00:00 Uhr)
bezogene Bescheinigung ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut nach. Diese Bescheinigung muss bei der vorgenannten Adresse
spätestens am 19. März 2014, 24:00 Uhr, eingehen.
Wir weisen darauf hin, dass Aktionären, die rechtzeitig angemeldet
sind und ihre Teilnahmeberechtigung ordnungsgemäß nachgewiesen haben,
Eintrittskarten übermittelt werden.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126 b BGB) zu erteilen. § 135
AktG bleibt unberührt. Zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf
Verlangen wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung der
Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular, das für die Erteilung
einer Vollmacht verwendet werden kann, steht auch zum Download unter:
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bereit.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft ist an
folgende Adresse zu richten:
Powerland AG, c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31,
51149 Köln, Telefax: +49 (0) 2203/20229-11, E-Mail:
powerland2014@aaa-hv.de.
Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung den von
der Gesellschaft benannten, an die Weisungen der Aktionäre gebundenen
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu
bevollmächtigen. Die Einzelheiten dazu ergeben sich aus den
Unterlagen, die allen angemeldeten Aktionären über die Depotbank
zugesandt werden. Darüber hinaus stehen den Aktionären auch unter der
Internetadresse:
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung weitere
Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch den von der Gesellschaft
bestimmten Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Erteilung von
Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter zur Verfügung.
Anträge und Anfragen von Aktionären
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von
EUR 500.000,00 erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Ein solches Verlangen
muss der Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind),
also spätestens am 23. Februar 2014, 24:00 Uhr, zugehen.
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übermitteln. Ein
Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG
zugänglich zu machen, wenn er der Gesellschaft unter der nachfolgend
bekanntgemachten Adresse mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung
(wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind), also spätestens am 11. März 2014, 24:00 Uhr,
zugeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG einen
Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern machen. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer Maßgabe
von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG zugänglich zu machen, wenn er der
Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse mindestens
14 Tage vor der Hauptversammlung (wobei der Tag der Hauptversammlung
und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am
11. März 2014, 24:00 Uhr, zugeht.
Anträge oder Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an
folgende Adresse zu richten:
Powerland AG
Lyoner Straße 14
60528 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69/66554-276
E-Mail: ir@powerland.ag
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht
berücksichtigt.
Nähere Informationen zu den Rechten gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1
und 127 AktG sowie zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge
werden unter:
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung bekannt
gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden gleichfalls
unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Sonstige Hinweise
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 AktG erläutern wir die Bedeutung des
Nachweisstichtages im Sinne von § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG dahingehend,
dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, also am 5. März 2014, 00.00 Uhr, Aktionäre sind, bei
Erfüllung der satzungsmäßigen und gesetzlichen
Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung
teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben.
Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem
Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit diese
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der
Tagesordnung erforderlich ist. Nähere Informationen zu diesem Recht
gemäß § 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären unter:
http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung zur
Verfügung.
Unter http://www.powerland.ag/investor-relations/hauptversammlung sind
außerdem die gemäß § 124a AktG zu veröffentlichenden Informationen
zugänglich.
Anfragen und Anforderung von Unterlagen
Zur Erleichterung der Vorbereitung der Hauptversammlung und zur
Sicherstellung einer möglichst schnellen Reaktion der Gesellschaft auf
Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir Anfragen und Anforderungen
von Unterlagen ausschließlich zu richten an die
Powerland AG
Lyoner Straße 14
60528 Frankfurt am Main
Fax: +49 (0) 69/66554-276
E-Mail: ir@powerland.ag
Frankfurt am Main, im Februar 2014
Powerland AG
Der Vorstand
Informationen zur Stimmrechtsvertretung durch von der Powerland AG
benannte Stimmrechtsvertreter
Bei der ordentlichen Hauptversammlung der Powerland AG am 26. März
2014 haben Sie die Möglichkeit, von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Stimmrechts aus den von Ihnen
gehaltenen Aktien zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter werden die Vollmacht unter Offenlegung
des Namens des bevollmächtigenden Aktionärs ausüben.
Zum Stimmrechtsvertreter hat die Gesellschaft Frau Hong Lang benannt.
Sie ist Mitarbeiterin der Powerland AG. Der benannte
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Weisung
abzustimmen. Dem von der Gesellschaft genannten Stimmrechtsvertreter
können keine Aufträge und Weisungen zu Wortmeldungen, zur Stellung von
Fragen oder Anträgen sowie zur Einlegung von Widersprüchen etc.
erteilt werden.
Wenn Sie den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigen möchten, müssen Sie Folgendes veranlassen:
Sie melden sich zur Hauptversammlung unter Nachweis Ihres
Anteilsbesitzes an und bestellen bei Ihrer Depotbank für jedes Ihrer
Depots eine Eintrittskarte. Diese Eintrittskarte übersenden Sie
zusammen mit dem ausgefüllten und zur Wahrung der Textform
unterzeichneten Vollmachts- und Weisungsformular an folgende Adresse:
Powerland AG
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Str. 31
51149 Köln
Fax: +49 (0) 2203/20229-11
E-Mail: powerland2014@aaa-hv.de
Vollmacht und Weisungen müssen spätestens bis zum 24. März 2014, 18:00
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
February 14, 2014 09:17 ET (14:17 GMT)
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