Osnabrück (ots) - Revision im Visier
Der Weg für einen umfassenden Freispruch für Christian Wulff scheint geebnet. Dies haben jetzt nicht nur die Verteidiger des früheren Bundespräsidenten in ihren Plädoyers verlangt; eine klare Tendenz gegen eine Verurteilung gab ja zuvor auch schon das Gericht zu erkennen.
Mehr Spannung als das Urteil selbst könnte mithin die Frage erzeugen, ob die Entscheidung auch einer Revision standhält. Spätestens mit dem ungewöhnlichen Verzicht auf einen förmlichen Strafantrag im Plädoyer hat die Staatsanwaltschaft klargemacht, worauf sie setzt: auf die Anfechtung des Urteils vor dem Bundesgerichtshof und die Einleitung eines neuen Verfahrens. Solche Revisionsgründe versuchte die Anklagebehörde zu schaffen, indem sie auf Beweisanträgen beharrte, die das Gericht bereits abgelehnt hat.
Die Folge: Selbst bei einem Freispruch erster Klasse in der nächsten Woche kann Wulff wohl noch nicht uneingeschränkt frohlocken. Abzuwarten gilt es nach Lage der Dinge, ob und mit welchem Erfolg Revision eingelegt wird. Noch könnte dem ehemaligen Staatsoberhaupt also eine Neuauflage eines im wahrsten Sinne des Wortes quälenden Prozesses drohen. Wulff selbst hat in seinem Schlusswort darauf verzichtet, Öl ins Feuer zu gießen, und stattdessen versöhnliche Töne angeschlagen. Wie er gleichwohl den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig ins Visier nahm, das zielt bewusst auf die politische Ebene.
Hans Brinkmann
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Pressekontakt: Neue Osnabrücker Zeitung Redaktion Telefon: +49(0)541/310 207
Der Weg für einen umfassenden Freispruch für Christian Wulff scheint geebnet. Dies haben jetzt nicht nur die Verteidiger des früheren Bundespräsidenten in ihren Plädoyers verlangt; eine klare Tendenz gegen eine Verurteilung gab ja zuvor auch schon das Gericht zu erkennen.
Mehr Spannung als das Urteil selbst könnte mithin die Frage erzeugen, ob die Entscheidung auch einer Revision standhält. Spätestens mit dem ungewöhnlichen Verzicht auf einen förmlichen Strafantrag im Plädoyer hat die Staatsanwaltschaft klargemacht, worauf sie setzt: auf die Anfechtung des Urteils vor dem Bundesgerichtshof und die Einleitung eines neuen Verfahrens. Solche Revisionsgründe versuchte die Anklagebehörde zu schaffen, indem sie auf Beweisanträgen beharrte, die das Gericht bereits abgelehnt hat.
Die Folge: Selbst bei einem Freispruch erster Klasse in der nächsten Woche kann Wulff wohl noch nicht uneingeschränkt frohlocken. Abzuwarten gilt es nach Lage der Dinge, ob und mit welchem Erfolg Revision eingelegt wird. Noch könnte dem ehemaligen Staatsoberhaupt also eine Neuauflage eines im wahrsten Sinne des Wortes quälenden Prozesses drohen. Wulff selbst hat in seinem Schlusswort darauf verzichtet, Öl ins Feuer zu gießen, und stattdessen versöhnliche Töne angeschlagen. Wie er gleichwohl den Celler Generalstaatsanwalt Frank Lüttig ins Visier nahm, das zielt bewusst auf die politische Ebene.
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