Freiburg (ots) - Wer Kunden im Internet trickreich in eine Abofalle lockt, ist ein Betrüger. Moralisch war dies immer schon unstreitig, juristisch leider nicht. Der Bundesgerichtshof hat dies nun klargestellt. Das ist erfreulich, auch wenn die Entscheidung für die meisten Opfer zu spät kommt. Ihr Geld ist längst verschwunden oder nicht mehr einklagbar, weil die Tat verjährt oder der Schaden so gering ist, dass sich eine Klage nicht lohnt. Doch zumindest mit einer Strafanzeige müssen jetzt wohl manche der schwarzen Schafe des Internets rechnen. Einige von denen fordern ja noch heute vermeintlich ausstehende Gebühren ein. Betroffene sollten sich nicht scheuen, in diesen Fällen eine Strafanzeige zu stellen. http://mehr.bz/khsts55
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