DJ DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.04.2014 in ESTREL CONVENTION CENTER, Sonnenallee 225, 12057 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Axel Springer SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 10.03.2014 15:08 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. =-------------------------------------------------------------------------- Axel Springer SE Berlin ISIN DE0005501357 (WKN 550135) ISIN DE0005754238 (WKN 575423) Einladung zur Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2014 am 16. April 2014, um 10:00 Uhr im ESTREL CONVENTION CENTER, Sonnenallee 225, 12057 Berlin, ein. Tagesordnung: 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Axel Springer SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 mit dem zusammengefassten Lagebericht der Axel Springer SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG1 zu den übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den wesentlichen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Axel Springer SE unter www.axelspringer.de/hv2014 zugänglich. Ferner werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung der Axel Springer SE zugänglich gemacht. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 2. Verwendung des Bilanzgewinns Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von Euro 178.092.000 vollständig zur Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von Euro 1,80 je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden. Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien, sodass alle Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt sind. Bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien jedoch vermindern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von Euro 1,80 je dividendenberechtigte Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. 3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Axel Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Axel Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Axel Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE für das Geschäftsjahr 2013 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Axel Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats in zwei Gruppen abstimmen zu lassen: zum einen über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Axel Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE außer Frau Dr. h.c. Friede Springer und zum anderen über die Entlastung von Frau Dr. h.c. Friede Springer als Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE. 5. Neuwahlen zum Aufsichtsrat Mit Ablauf der für den 16. April 2014 eingeladenen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 beschließen soll, endet die Amtszeit der Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Axel Springer SE. Der Aufsichtsrat besteht nach Art. 40 Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 SEAG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft aus neun Mitgliedern. Er setzt sich nach § 17 Abs. 2 SEAG, § 39 Abs. 1 Nr. 2 SEBG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats für eine Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet, längstens jedoch für sechs Jahre zu wählen: a) Herrn Oliver Heine, Rechtsanwalt und Partner in der Kanzlei Heine & Partner, Hamburg, b) Herrn Rudolf Knepper, Unternehmer, Hamburg, c) Herrn Lothar Lanz, Vorstand Personal, Finanzen und Dienstleistungen der Axel Springer SE (bis zu dem dem Ablauf der für den 16. April 2014 eingeladenen ordentlichen Hauptversammlung unmittelbar vorausgehenden Zeitpunkt); im Falle der Wahl in den Aufsichtsrat der Axel Springer SE sodann: Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE, Berlin, d) Frau Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Vorsitzende der Geschäftsführung der TRUMPF GmbH + Co. KG, Gerlingen, e) Herrn Prof. Dr. Wolf Lepenies, Hochschullehrer (em.) FU Berlin; Permanent Fellow (em.) des Wissenschaftskollegs zu Berlin, Berlin, f) Herrn Prof. Dr. Wolfgang Reitzle, Vorstandsvorsitzender der Linde AG, München, g) Frau Dr. h.c. Friede Springer, stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Axel Springer SE, Berlin, h) Herrn Martin Varsavsky, CEO der Fon Wireless Limited, Madrid, Spanien, sowie i) Herrn Dr. Giuseppe Vita, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Axel Springer SE, Mailand, Italien. Die Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co, die mehr als 25 % der Stimmrechte an der Axel Springer SE hält, hat gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn Lothar Lanz, wohnhaft in Berlin, in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Lanz wird zu dem Ablauf der für den 16. April 2014 eingeladenen ordentlichen Hauptversammlung unmittelbar vorausgehenden Zeitpunkt aus dem Vorstand der Axel Springer SE ausscheiden. Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat der Axel Springer SE im Juli 2013 bestätigten Ziele für seine Zusammensetzung, die vom Aufsichtsrat der Axel Springer Aktiengesellschaft in seinen Sitzungen im Oktober 2010 bzw. im Oktober 2012 mit Blick auf Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossen bzw. bestätigt worden waren. Die Hauptversammlung der Gesellschaft ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat Herr Dr. Giuseppe Vita als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 6. Zustimmung zu Ausgliederungs- und Übernahmeverträgen Die Axel Springer SE hat im Dezember 2013 ihre inländischen Regionalzeitungen sowie ihre Programm- und Frauenzeitschriften an die FUNKE Mediengruppe verkauft. Für den Vollzug der Transaktion sind unter anderem noch fusionskontrollrechtliche Freigaben der zuständigen Behörden erforderlich. Es wird damit gerechnet, dass die noch fehlenden Entscheidungen der zuständigen Behörden und der Vollzug der Transaktion im ersten Halbjahr 2014 erwirkt werden können. Bei Vollzug sollen sämtliche verkauften Aktivitäten auf Gesellschaften der FUNKE Mediengruppe im Wege der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge übertragen werden, mit Ausnahme der den verkauften Aktivitäten zuzuordnenden Abonnementverträge der Axel Springer SE mit Endkunden. Diese Abonnementverträge zum Bezug der Regionalzeitung Hamburger Abendblatt, der Frauenzeitschriften BILD der Frau, BILD der Frau Gut Kochen & Backen, BILD der Frau Schlank & Fit sowie FRAU von HEUTE und der Programmzeitschriften TV Neu, HÖRZU
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 10, 2014 10:09 ET (14:09 GMT)
DJ DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der -2-
(einschließlich HÖRZU Digital), HÖRZU Wissen, BILDWOCHE, TV DIGITAL und FUNK UHR sollen nach den mit der FUNKE Mediengruppe getroffenen Vereinbarungen von der Axel Springer SE ab Vollzug wirtschaftlich für Rechnung der FUNKE Mediengruppe geführt und rechtlich im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme nach dem Umwandlungsgesetz auf eigens dafür vorgesehene Tochtergesellschaften der Axel Springer SE übertragen werden. Unmittelbar nach Wirksamwerden der Ausgliederungen sollen diese Tochtergesellschaften von der Axel Springer SE an Gesellschaften der FUNKE Mediengruppe verkauft und übertragen werden. Zur Ausgliederung der Abonnementverträge zum Bezug der Regionalzeitung Hamburger Abendblatt und der Frauenzeitschriften BILD der Frau, BILD der Frau Gut Kochen & Backen, BILD der Frau Schlank & Fit sowie FRAU von HEUTE sowie weiterer dazugehöriger Vermögensgegenstände hat die Axel Springer SE als übertragender Rechtsträger mit der Achtundsechzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, und der Neunundsechzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, als jeweils übernehmende Rechtsträger am 4. März 2014 einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag (UR Nr. R 174/2014, Notar Hans-Hermann Rösch mit Amtssitz in Berlin) geschlossen. Zur Ausgliederung der Abonnementverträge zum Bezug der Programmzeitschriften TV Neu, BILDWOCHE und FUNK UHR und weiterer dazugehöriger Vermögensgegenstände hat die Axel Springer SE als übertragender Rechtsträger mit der Siebzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, als übernehmendem Rechtsträger am 4. März 2014 einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag (UR Nr. R 174/2014, Notar Hans-Hermann Rösch mit Amtssitz in Berlin) geschlossen. Zur Ausgliederung der Abonnementverträge zum Bezug der Programmzeitschriften HÖRZU (einschließlich HÖRZU Digital), HÖRZU Wissen und TV DIGITAL und weiterer dazugehöriger Vermögensgegenstände hat die Axel Springer SE als übertragender Rechtsträger mit der Einundsiebzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, als übernehmendem Rechtsträger am 4. März 2014 einen Ausgliederungs- und Übernahmevertrag (UR Nr. R 174/2014, Notar Hans-Hermann Rösch mit Amtssitz in Berlin) geschlossen. Jeder Ausgliederungs- und Übernahmevertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Axel Springer SE und der Gesellschafterversammlung des jeweiligen übernehmenden Rechtsträgers sowie der Eintragung in den Handelsregistern der jeweils beteiligten Rechtsträger. Die Gesellschafterversammlungen der jeweiligen übernehmenden Rechtsträger haben ihre Zustimmung bereits erteilt. Die Ausgliederungen sollen jeweils erst nach einem Vollzug des Kaufvertrags mit der FUNKE Mediengruppe wirksam werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Axel Springer SE schlagen vor, wie folgt zu beschließen: a) Dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der Axel Springer SE und der Achtundsechzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und der Neunundsechzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH vom 4. März 2014 (UR Nr. R 174/2014, Notar Hans-Hermann Rösch, Berlin) wird zugestimmt. Der Vorstand wird angewiesen, die Ausgliederung erst dann zur Eintragung im Handelsregister anzumelden, wenn ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von der Axel Springer SE an die FUNKE Mediengruppe verkauften Regionalzeitungs- und Frauenzeitschriftenaktivitäten erfolgt ist. b) Dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der Axel Springer SE und der Siebzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH vom 4. März 2014 (UR Nr. R 174/2014, Notar Hans-Hermann Rösch, Berlin) wird zugestimmt. Der Vorstand wird angewiesen, die Ausgliederung erst dann zur Eintragung im Handelsregister anzumelden, wenn ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von der Axel Springer SE an die FUNKE Mediengruppe verkauften Programmzeitschriftenaktivitäten TV Neu, BILDWOCHE und FUNK UHR erfolgt ist. c) Dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen der Axel Springer SE und der Einundsiebzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH vom 4. März 2014 (UR Nr. R 174/2014, Notar Hans-Hermann Rösch, Berlin) wird zugestimmt. Der Vorstand wird angewiesen, die Ausgliederung erst dann zur Eintragung im Handelsregister anzumelden, wenn ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von der Axel Springer SE an die FUNKE Mediengruppe verkauften Programmzeitschriftenaktivitäten HÖRZU (einschließlich HÖRZU Digital), HÖRZU Wissen und TV DIGITAL erfolgt ist. Der wesentliche Inhalt der vorgenannten Ausgliederungs- und Übernahmeverträge ergibt sich aus dem nachfolgend exemplarisch abgedruckten Vertragstext, der im Wesentlichen bei allen drei Ausgliederungs- und Übernahmeverträgen identisch ist. Die einzelnen Ausgliederungs- und Übernahmeverträge unterscheiden sich hinsichtlich der einzelnen Titel der Zeitungen und Zeitschriften, denen das auszugliedernde Vermögen zugeordnet wird. Auf Besonderheiten des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags zur Ausgliederung der Abonnementverträge zum Bezug der Programmzeitschriften HÖRZU (einschließlich HÖRZU Digital), HÖRZU Wissen und TV DIGITAL mit der Einundsiebzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH wird anschließend separat hingewiesen. Entsprechendes gilt für den Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zur Ausgliederung der Abonnementverträge zum Bezug der Programmzeitschriften TV Neu, BILDWOCHE und FUNK UHR mit der Siebzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Bei dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zur Ausgliederung der Abonnementverträge zum Bezug der Regionalzeitungen Hamburger Abendblatt und der Frauenzeitschriften mit der Achtundsechzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und der Neunundsechzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist zu berücksichtigen, dass es zwei auszugliedernde Vermögen und zwei übernehmende Rechtsträger gibt. Das der Regionalzeitung Hamburger Abendblatt zuzuordnende Vermögen wird auf die Achtundsechzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, das den verkauften Frauenzeitschriften zuzuordnende auszugliedernde Vermögen wird auf die Neunundsechzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH übertragen. Der wesentliche Inhalt lautet: 'Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen Axel Springer SE, mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 154517 B, als übertragendem Rechtsträger - nachfolgend auch 'Axel Springer' oder 'übertragender Rechtsträger' genannt - und dem übernehmenden Rechtsträger 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB Nummer B, - nachfolgend auch 'Abo GmbH' genannt - I. Vorbemerkung 0.1 Axel Springer, mit Sitz in Berlin, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 154517 B. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt bei Abschluss dieses Vertrages EUR 98.940.000 und ist eingeteilt in 98.940.000 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1. 0.2 Abo GmbH, mit Sitz in Berlin, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB Nummer B. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt bei Abschluss dieses Vertrages EUR 25.000, bestehend aus einem Geschäftsanteil zu EUR 25.000. Alleinige Gesellschafterin der Abo GmbH ist Axel Springer. 0.3 Mit notariell beurkundetem Vertrag (UR. Nr. H 3368 für 2013 des Notars Dr. Armin Hauschild mit Amtssitz in Düsseldorf) vom 18./19./20. Dezember 2013 ('Kaufvertrag') hat Axel Springer an die FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 10, 2014 10:09 ET (14:09 GMT)
und deren Tochtergesellschaften als Erwerberinnen bestimmte Anzeigenblätter-, Regionalzeitungs- und Zeitschriftenaktivitäten verkauft. Die Aktivitäten bestehen aus den Segmenten Programmzeitschriften, Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften. Zu den einzelnen Segmenten gehören die einzelnen Titel der Programmzeitschriften, Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften. 0.4 Teil der verkauften Aktivitäten sind auch die Abonnementbeziehungen von Axel Springer mit Endkunden zum Bezug der einzelnen Titel in Print- oder - soweit als Abonnement bestehend - auch als Online- oder App-Ausgabe oder in sonstiger Form. Diese Abonnementbeziehungen sind Abonnementverträge mit Endkunden, insbesondere in Form sog. Vollabonnements, Vorzugsabonnements und Probeabonnements (nachfolgend zusammenfassend 'Abonnementverträge'). 0.5 Nach den im Kaufvertrag in Ziffer 3.4.3 getroffenen Regelungen werden diese Abonnementverträge mit Vollzug des Kaufvertrags mit wirtschaftlicher Wirkung von der jeweiligen Erwerberin übernommen. Axel Springer und die Erwerberin werden sich im Innenverhältnis wirtschaftlich so stellen, als ob die Abonnementverträge bereits mit Vollzug des Kaufvertrags auf die Erwerberin rechtlich übertragen worden wären. Insbesondere stehen sämtliche Erträge aus den übernommenen Abonnementverträgen ab Vollzug des Kaufvertrags der Erwerberin zu und sämtliche Aufwendungen aus den übernommenen Abonnementverträgen werden von der Erwerberin getragen. Die dazu erforderliche Abrechnung richtet sich nach der am 28. Februar 2014 (UR. Nr. Z 500 für 2014 des Notars Prof. Dr. Zimmermann mit Amtssitz in Düsseldorf) zur Konkretisierung von Ziffer 3.4.3 des Kaufvertrags getroffenen Vereinbarung zur Abrechnung der Abonnementverträge ab Vollzug des Kaufvertrags ('Aboabrechnungsvereinbarung'). In Ziffer 3.4.3 des Kaufvertrags ist ferner die Verpflichtung der jeweiligen Erwerberin gegenüber Axel Springer enthalten, auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass ab Vollzug des Kaufvertrags die Verpflichtungen aus den dem auszugliedernden Vermögen zuzuordnenden bestehenden Abonnementverträgen gegenüber Endkunden erfüllt werden. 0.6 Die rechtliche Übertragung der Abonnementverträge zum Bezug der Titel soll im Wege der Ausgliederung nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes auf eine Tochtergesellschaft von Axel Springer, die Abo GmbH, erfolgen, die nach Vollzug des Kaufvertrags und Wirksamwerden der Ausgliederung an die Erwerberin verkauft und übertragen werden soll. 0.7 Die Ausgliederungsgegenstände werden als Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 des Umwandlungsgesetzes ('UmwG') gegen Gewährung eines Geschäftsanteils der Abo GmbH als übernehmender Rechtsträger ('übernehmender Rechtsträger') übertragen ('Ausgliederung'). Dies vorweggeschickt vereinbaren Axel Springer als übertragender Rechtsträger und Abo GmbH als übernehmender Rechtsträger Folgendes: II. Ausgliederung, Ausgliederungsstichtag und Bilanz § 1 Ausgliederung 1.1 Axel Springer als übertragender Rechtsträger überträgt im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß §§ 123 Abs. 3 Nr. 1, 126 Abs. 1 Nr. 2 UmwG als Teil ihres Vermögens alle den verkauften Aktivitäten hinsichtlich der betreffenden Titel zuzuordnenden, in § 4.1 näher spezifizierten Abonnementverträge zum Bezug der betreffenden Titel sowie das in den §§ 5-7 näher spezifizierte Vermögen des übertragenden Rechtsträgers mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten (insgesamt im Folgenden Vermögen oder das 'auszugliedernde Vermögen') als Gesamtheit auf die Abo GmbH als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung eines neuen Geschäftsanteils an der Abo GmbH an Axel Springer. 1.2 Vermögensgegenstände, Rechtsverhältnisse, Rechte, Daten, Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Haftungen und Pflichten des übertragenden Rechtsträgers, die nach diesem Ausgliederungsvertrag nicht dem auszugliedernden Vermögen zuzuordnen sind oder die von der Übertragung gemäß § 8 dieses Ausgliederungsvertrags ausdrücklich ausgenommen sind, werden nicht nach diesem Ausgliederungsvertrag übertragen. § 2 Ausgliederungsstichtag 2.1 Die Übertragung des auszugliedernden Vermögens des übertragenden Rechtsträgers erfolgt im Verhältnis zwischen dem übertragenden Rechtsträger und dem übernehmenden Rechtsträger mit Wirkung zum 1. Mai 2014, 0:00 Uhr ('Ausgliederungsstichtag'). Von diesem Zeitpunkt an gelten die Handlungen und Geschäfte des übertragenden Rechtsträgers hinsichtlich der dem auszugliedernden Vermögen zuzuordnenden Vermögensgegenstände als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen. Falls ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von Axel Springer verkauften Aktivitäten hinsichtlich der betreffenden Titel erst am oder nach dem 1. Mai 2014, 0:00 Uhr, erfolgt, verschiebt sich der Ausgliederungsstichtag auf den Beginn des Monats, welcher auf den Monat folgt, in dem ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von Axel Springer verkauften Aktivitäten hinsichtlich der betreffenden Titel erfolgt ist. 2.2 Der übertragende Rechtsträger wird bis zum Wirksamwerden der Ausgliederung für das auszugliedernde Vermögen intern getrennt Rechnung legen, so als wäre die Ausgliederung bereits am Ausgliederungsstichtag wirksam geworden. § 3 Bestimmung des auszugliedernden Vermögens, Ausgliederungsbilanz, Schlussbilanz 3.1 Die Bestimmung der dem auszugliedernden Vermögen zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens erfolgt auf der Grundlage der Bestimmungen gemäß den §§ 4-7 und den dazugehörigen Anlagen. Die Anlagen sind bis zum Ausgliederungsstichtag entsprechend fortzuschreiben. Dies gilt auch im Falle einer Verschiebung des Ausgliederungsstichtags. Zusätzlich wird für das auszugliedernde Vermögen auf den Ausgliederungsstichtag eine Ausgliederungsbilanz erstellt, die aus der Schlussbilanz (§ 3.3) des übertragenden Rechtsträgers entwickelt wird und der Bestimmung der bilanzierungspflichtigen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens oder der sonstigen Rechte und Verbindlichkeiten dient. 3.2 Die in der Zeit zwischen dem Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum (§ 9) erfolgenden Zu- und Abgänge von Gegenständen des Aktiv- und Passivvermögens sowie von sonstigen Rechten (einschließlich Surrogaten, wie z.B. Ersatzansprüchen, auf Forderungen vereinnahmte flüssige Mittel etc.) und Pflichten bei dem auszugliedernden Vermögen werden bei der Übertragung berücksichtigt. Demgemäß überträgt Axel Springer auf den übernehmenden Rechtsträger auch diejenigen dem auszugliedernden Vermögen zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie sonstigen Vertrags- und Rechtsverhältnisse, die in der Zeit zwischen dem Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum dem auszugliedernden Vermögen zugegangen oder in ihm entstanden sind. Entsprechend werden diejenigen Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens und sonstige Vertrags- und Rechtsverhältnisse, die in der Zeit bis zum Vollzugsdatum beendet, veräußert oder anders übertragen worden sind (insbesondere nach der Aboabrechnungsvereinbarung abgeführte, vereinnahmte flüssige Mittel) oder zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestehen, nicht auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen, soweit sich nicht aus § 6 etwas anderes ergibt.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 10, 2014 10:09 ET (14:09 GMT)
© 2014 Dow Jones News