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DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.04.2014 in ESTREL CONVENTION CENTER, Sonnenallee 225, 12057 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Axel Springer SE  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
10.03.2014 15:08 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Axel Springer SE 
 
   Berlin 
 
   ISIN DE0005501357 (WKN 550135) 
   ISIN DE0005754238 (WKN 575423) 
 
 
   Einladung zur Hauptversammlung 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur 
 
   ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2014 
   am 16. April 2014, um 10:00 Uhr 
 
   im ESTREL CONVENTION CENTER, Sonnenallee 225, 12057 Berlin, ein. 
 
   Tagesordnung: 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
           Axel Springer SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
           31. Dezember 2013 mit dem zusammengefassten Lagebericht der 
           Axel Springer SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 
           (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß 
           § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG1 zu den übernahmerechtlichen Angaben 
           nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den wesentlichen Merkmalen des 
           internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf 
           den Rechnungslegungsprozess nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 
           5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats 
 
 
           Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der 
           Hauptversammlung an über die Internetseite der Axel Springer 
           SE unter www.axelspringer.de/hv2014 zugänglich. Ferner werden 
           diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung der Axel 
           Springer SE zugänglich gemacht. 
 
 
           Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
           Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
           Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits 
           gebilligt hat. 
 
 
     2.    Verwendung des Bilanzgewinns 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in 
           Höhe von Euro 178.092.000 vollständig zur Ausschüttung einer 
           Dividende für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von Euro 1,80 je 
           dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden. 
 
 
           Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien, sodass 
           alle Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt sind. Bis 
           zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kann sich die Zahl der 
           dividendenberechtigten Aktien jedoch vermindern. In diesem 
           Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung 
           von Euro 1,80 je dividendenberechtigte Stückaktie ein 
           entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag 
           unterbreitet. 
 
 
     3.    Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Axel 
           Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE für das 
           Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Axel Springer 
           Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE für diesen 
           Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
     4.    Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der 
           Axel Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE für 
           das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Axel 
           Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE für 
           diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung 
           der Mitglieder des Aufsichtsrats in zwei Gruppen abstimmen zu 
           lassen: zum einen über die Entlastung der im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Axel 
           Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE außer 
           Frau Dr. h.c. Friede Springer und zum anderen über die 
           Entlastung von Frau Dr. h.c. Friede Springer als Mitglied des 
           Aufsichtsrats der Axel Springer Aktiengesellschaft und der 
           Axel Springer SE. 
 
 
     5.    Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 
           Mit Ablauf der für den 16. April 2014 eingeladenen 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2013 beschließen soll, endet die Amtszeit der 
           Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Axel Springer SE. Der 
           Aufsichtsrat besteht nach Art. 40 Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1 
           SEAG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der 
           Gesellschaft aus neun Mitgliedern. Er setzt sich nach § 17 
           Abs. 2 SEAG, § 39 Abs. 1 Nr. 2 SEBG nur aus 
           Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern 
           des Aufsichtsrats für eine Amtszeit bis zum Ablauf der 
           Hauptversammlung, die über die Entlastung für das 
           Geschäftsjahr 2018 entscheidet, längstens jedoch für sechs 
           Jahre zu wählen: 
 
 
       a)    Herrn Oliver Heine, Rechtsanwalt und Partner in 
             der Kanzlei Heine & Partner, Hamburg, 
 
 
       b)    Herrn Rudolf Knepper, Unternehmer, Hamburg, 
 
 
       c)    Herrn Lothar Lanz, Vorstand Personal, Finanzen 
             und Dienstleistungen der Axel Springer SE (bis zu dem dem 
             Ablauf der für den 16. April 2014 eingeladenen ordentlichen 
             Hauptversammlung unmittelbar vorausgehenden Zeitpunkt); im 
             Falle der Wahl in den Aufsichtsrat der Axel Springer SE 
             sodann: Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE, 
             Berlin, 
 
 
       d)    Frau Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Vorsitzende 
             der Geschäftsführung der TRUMPF GmbH + Co. KG, Gerlingen, 
 
 
       e)    Herrn Prof. Dr. Wolf Lepenies, Hochschullehrer 
             (em.) FU Berlin; Permanent Fellow (em.) des 
             Wissenschaftskollegs zu Berlin, Berlin, 
 
 
       f)    Herrn Prof. Dr. Wolfgang Reitzle, 
             Vorstandsvorsitzender der Linde AG, München, 
 
 
       g)    Frau Dr. h.c. Friede Springer, stellvertretende 
             Vorsitzende des Aufsichtsrats der Axel Springer SE, Berlin, 
 
 
       h)    Herrn Martin Varsavsky, CEO der Fon Wireless 
             Limited, Madrid, Spanien, sowie 
 
 
       i)    Herrn Dr. Giuseppe Vita, Vorsitzender des 
             Aufsichtsrats der Axel Springer SE, Mailand, Italien. 
 
 
 
           Die Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co, die 
           mehr als 25 % der Stimmrechte an der Axel Springer SE hält, 
           hat gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn 
           Lothar Lanz, wohnhaft in Berlin, in den Aufsichtsrat zu 
           wählen. Herr Lanz wird zu dem Ablauf der für den 16. April 
           2014 eingeladenen ordentlichen Hauptversammlung unmittelbar 
           vorausgehenden Zeitpunkt aus dem Vorstand der Axel Springer SE 
           ausscheiden. 
 
 
           Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die 
           Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und 
           berücksichtigen die vom Aufsichtsrat der Axel Springer SE im 
           Juli 2013 bestätigten Ziele für seine Zusammensetzung, die vom 
           Aufsichtsrat der Axel Springer Aktiengesellschaft in seinen 
           Sitzungen im Oktober 2010 bzw. im Oktober 2012 mit Blick auf 
           Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossen bzw. bestätigt worden waren. 
 
 
           Die Hauptversammlung der Gesellschaft ist an Wahlvorschläge 
           nicht gebunden. 
 
 
           Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
           Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
           entscheiden zu lassen. 
 
 
           Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
           Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in 
           den Aufsichtsrat Herr Dr. Giuseppe Vita als Kandidat für den 
           Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. 
 
 
     6.    Zustimmung zu Ausgliederungs- und 
           Übernahmeverträgen 
 
 
           Die Axel Springer SE hat im Dezember 2013 ihre inländischen 
           Regionalzeitungen sowie ihre Programm- und Frauenzeitschriften 
           an die FUNKE Mediengruppe verkauft. Für den Vollzug der 
           Transaktion sind unter anderem noch fusionskontrollrechtliche 
           Freigaben der zuständigen Behörden erforderlich. Es wird damit 
           gerechnet, dass die noch fehlenden Entscheidungen der 
           zuständigen Behörden und der Vollzug der Transaktion im ersten 
           Halbjahr 2014 erwirkt werden können. 
 
 
           Bei Vollzug sollen sämtliche verkauften Aktivitäten auf 
           Gesellschaften der FUNKE Mediengruppe im Wege der 
           zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge übertragen werden, mit 
           Ausnahme der den verkauften Aktivitäten zuzuordnenden 
           Abonnementverträge der Axel Springer SE mit Endkunden. Diese 
           Abonnementverträge zum Bezug der Regionalzeitung Hamburger 
           Abendblatt, der Frauenzeitschriften BILD der Frau, BILD der 
           Frau Gut Kochen & Backen, BILD der Frau Schlank & Fit sowie 
           FRAU von HEUTE und der Programmzeitschriften TV Neu, HÖRZU 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 10, 2014 10:09 ET (14:09 GMT)

DJ DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der -2-

(einschließlich HÖRZU Digital), HÖRZU Wissen, BILDWOCHE, TV 
           DIGITAL und FUNK UHR sollen nach den mit der FUNKE 
           Mediengruppe getroffenen Vereinbarungen von der Axel Springer 
           SE ab Vollzug wirtschaftlich für Rechnung der FUNKE 
           Mediengruppe geführt und rechtlich im Wege der Ausgliederung 
           zur Aufnahme nach dem Umwandlungsgesetz auf eigens dafür 
           vorgesehene Tochtergesellschaften der Axel Springer SE 
           übertragen werden. Unmittelbar nach Wirksamwerden der 
           Ausgliederungen sollen diese Tochtergesellschaften von der 
           Axel Springer SE an Gesellschaften der FUNKE Mediengruppe 
           verkauft und übertragen werden. 
 
 
           Zur Ausgliederung der Abonnementverträge zum Bezug der 
           Regionalzeitung Hamburger Abendblatt und der 
           Frauenzeitschriften BILD der Frau, BILD der Frau Gut Kochen & 
           Backen, BILD der Frau Schlank & Fit sowie FRAU von HEUTE sowie 
           weiterer dazugehöriger Vermögensgegenstände hat die Axel 
           Springer SE als übertragender Rechtsträger mit der 
           Achtundsechzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft 
           mbH, Berlin, und der Neunundsechzigste 'Media' 
           Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, als jeweils 
           übernehmende Rechtsträger am 4. März 2014 einen 
           Ausgliederungs- und Übernahmevertrag (UR Nr. R 174/2014, Notar 
           Hans-Hermann Rösch mit Amtssitz in Berlin) geschlossen. Zur 
           Ausgliederung der Abonnementverträge zum Bezug der 
           Programmzeitschriften TV Neu, BILDWOCHE und FUNK UHR und 
           weiterer dazugehöriger Vermögensgegenstände hat die Axel 
           Springer SE als übertragender Rechtsträger mit der Siebzigste 
           'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, als 
           übernehmendem Rechtsträger am 4. März 2014 einen 
           Ausgliederungs- und Übernahmevertrag (UR Nr. R 174/2014, Notar 
           Hans-Hermann Rösch mit Amtssitz in Berlin) geschlossen. Zur 
           Ausgliederung der Abonnementverträge zum Bezug der 
           Programmzeitschriften HÖRZU (einschließlich HÖRZU Digital), 
           HÖRZU Wissen und TV DIGITAL und weiterer dazugehöriger 
           Vermögensgegenstände hat die Axel Springer SE als 
           übertragender Rechtsträger mit der Einundsiebzigste 'Media' 
           Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, als 
           übernehmendem Rechtsträger am 4. März 2014 einen 
           Ausgliederungs- und Übernahmevertrag (UR Nr. R 174/2014, Notar 
           Hans-Hermann Rösch mit Amtssitz in Berlin) geschlossen. 
 
 
           Jeder Ausgliederungs- und Übernahmevertrag bedarf zu seiner 
           Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Axel 
           Springer SE und der Gesellschafterversammlung des jeweiligen 
           übernehmenden Rechtsträgers sowie der Eintragung in den 
           Handelsregistern der jeweils beteiligten Rechtsträger. Die 
           Gesellschafterversammlungen der jeweiligen übernehmenden 
           Rechtsträger haben ihre Zustimmung bereits erteilt. Die 
           Ausgliederungen sollen jeweils erst nach einem Vollzug des 
           Kaufvertrags mit der FUNKE Mediengruppe wirksam werden. 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat der Axel Springer SE schlagen vor, 
           wie folgt zu beschließen: 
 
 
       a)    Dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen 
             der Axel Springer SE und der Achtundsechzigste 'Media' 
             Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und der 
             Neunundsechzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft 
             mbH vom 4. März 2014 (UR Nr. R 174/2014, Notar Hans-Hermann 
             Rösch, Berlin) wird zugestimmt. Der Vorstand wird 
             angewiesen, die Ausgliederung erst dann zur Eintragung im 
             Handelsregister anzumelden, wenn ein Vollzug des 
             Kaufvertrags zur Übertragung der von der Axel Springer SE an 
             die FUNKE Mediengruppe verkauften Regionalzeitungs- und 
             Frauenzeitschriftenaktivitäten erfolgt ist. 
 
 
       b)    Dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen 
             der Axel Springer SE und der Siebzigste 'Media' 
             Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH vom 4. März 2014 (UR 
             Nr. R 174/2014, Notar Hans-Hermann Rösch, Berlin) wird 
             zugestimmt. Der Vorstand wird angewiesen, die Ausgliederung 
             erst dann zur Eintragung im Handelsregister anzumelden, wenn 
             ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von der 
             Axel Springer SE an die FUNKE Mediengruppe verkauften 
             Programmzeitschriftenaktivitäten TV Neu, BILDWOCHE und FUNK 
             UHR erfolgt ist. 
 
 
       c)    Dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen 
             der Axel Springer SE und der Einundsiebzigste 'Media' 
             Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH vom 4. März 2014 (UR 
             Nr. R 174/2014, Notar Hans-Hermann Rösch, Berlin) wird 
             zugestimmt. Der Vorstand wird angewiesen, die Ausgliederung 
             erst dann zur Eintragung im Handelsregister anzumelden, wenn 
             ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von der 
             Axel Springer SE an die FUNKE Mediengruppe verkauften 
             Programmzeitschriftenaktivitäten HÖRZU (einschließlich HÖRZU 
             Digital), HÖRZU Wissen und TV DIGITAL erfolgt ist. 
 
 
 
           Der wesentliche Inhalt der vorgenannten Ausgliederungs- und 
           Übernahmeverträge ergibt sich aus dem nachfolgend exemplarisch 
           abgedruckten Vertragstext, der im Wesentlichen bei allen drei 
           Ausgliederungs- und Übernahmeverträgen identisch ist. Die 
           einzelnen Ausgliederungs- und Übernahmeverträge unterscheiden 
           sich hinsichtlich der einzelnen Titel der Zeitungen und 
           Zeitschriften, denen das auszugliedernde Vermögen zugeordnet 
           wird. Auf Besonderheiten des Ausgliederungs- und 
           Übernahmevertrags zur Ausgliederung der Abonnementverträge zum 
           Bezug der Programmzeitschriften HÖRZU (einschließlich HÖRZU 
           Digital), HÖRZU Wissen und TV DIGITAL mit der Einundsiebzigste 
           'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH wird anschließend 
           separat hingewiesen. Entsprechendes gilt für den 
           Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zur Ausgliederung der 
           Abonnementverträge zum Bezug der Programmzeitschriften TV Neu, 
           BILDWOCHE und FUNK UHR mit der Siebzigste 'Media' 
           Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Bei dem Ausgliederungs- 
           und Übernahmevertrag zur Ausgliederung der Abonnementverträge 
           zum Bezug der Regionalzeitungen Hamburger Abendblatt und der 
           Frauenzeitschriften mit der Achtundsechzigste 'Media' 
           Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und der Neunundsechzigste 
           'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist zu 
           berücksichtigen, dass es zwei auszugliedernde Vermögen und 
           zwei übernehmende Rechtsträger gibt. Das der Regionalzeitung 
           Hamburger Abendblatt zuzuordnende Vermögen wird auf die 
           Achtundsechzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft 
           mbH, das den verkauften Frauenzeitschriften zuzuordnende 
           auszugliedernde Vermögen wird auf die Neunundsechzigste 
           'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH übertragen. 
 
 
           Der wesentliche Inhalt lautet: 
 
 
          'Ausgliederungs- und Übernahmevertrag 
 
 
          zwischen 
 
 
   Axel Springer SE, mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister 
                                   des 
    Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 154517 B, als übertragendem 
                               Rechtsträger 
 
 
   - nachfolgend auch 'Axel Springer' oder 'übertragender Rechtsträger' 
                                genannt - 
 
 
          und 
 
 
          dem übernehmenden Rechtsträger 
 
 
    'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, mit Sitz in Berlin, 
   eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter 
                              HRB Nummer B, 
 
 
          - nachfolgend auch 'Abo GmbH' 
                    genannt - 
 
 
               I. 
          Vorbemerkung 
 
 
       0.1   Axel Springer, mit Sitz in Berlin, ist 
             eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts 
             Charlottenburg unter HRB 154517 B. Das Grundkapital der 
             Gesellschaft beträgt bei Abschluss dieses Vertrages EUR 
             98.940.000 und ist eingeteilt in 98.940.000 Stückaktien mit 
             einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1. 
 
 
       0.2   Abo GmbH, mit Sitz in Berlin, ist eingetragen im 
             Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 
             Nummer B. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt bei 
             Abschluss dieses Vertrages EUR 25.000, bestehend aus einem 
             Geschäftsanteil zu EUR 25.000. Alleinige Gesellschafterin 
             der Abo GmbH ist Axel Springer. 
 
 
       0.3   Mit notariell beurkundetem Vertrag (UR. Nr. H 
             3368 für 2013 des Notars Dr. Armin Hauschild mit Amtssitz in 
             Düsseldorf) vom 18./19./20. Dezember 2013 ('Kaufvertrag') 
             hat Axel Springer an die FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA 

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March 10, 2014 10:09 ET (14:09 GMT)

und deren Tochtergesellschaften als Erwerberinnen bestimmte 
             Anzeigenblätter-, Regionalzeitungs- und 
             Zeitschriftenaktivitäten verkauft. Die Aktivitäten bestehen 
             aus den Segmenten Programmzeitschriften, Regionalzeitungen 
             und Frauenzeitschriften. Zu den einzelnen Segmenten gehören 
             die einzelnen Titel der Programmzeitschriften, 
             Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften. 
 
 
       0.4   Teil der verkauften Aktivitäten sind auch die 
             Abonnementbeziehungen von Axel Springer mit Endkunden zum 
             Bezug der einzelnen Titel in Print- oder - soweit als 
             Abonnement bestehend - auch als Online- oder App-Ausgabe 
             oder in sonstiger Form. Diese Abonnementbeziehungen sind 
             Abonnementverträge mit Endkunden, insbesondere in Form sog. 
             Vollabonnements, Vorzugsabonnements und Probeabonnements 
             (nachfolgend zusammenfassend 'Abonnementverträge'). 
 
 
       0.5   Nach den im Kaufvertrag in Ziffer 3.4.3 
             getroffenen Regelungen werden diese Abonnementverträge mit 
             Vollzug des Kaufvertrags mit wirtschaftlicher Wirkung von 
             der jeweiligen Erwerberin übernommen. Axel Springer und die 
             Erwerberin werden sich im Innenverhältnis wirtschaftlich so 
             stellen, als ob die Abonnementverträge bereits mit Vollzug 
             des Kaufvertrags auf die Erwerberin rechtlich übertragen 
             worden wären. Insbesondere stehen sämtliche Erträge aus den 
             übernommenen Abonnementverträgen ab Vollzug des Kaufvertrags 
             der Erwerberin zu und sämtliche Aufwendungen aus den 
             übernommenen Abonnementverträgen werden von der Erwerberin 
             getragen. Die dazu erforderliche Abrechnung richtet sich 
             nach der am 28. Februar 2014 (UR. Nr. Z 500 für 2014 des 
             Notars Prof. Dr. Zimmermann mit Amtssitz in Düsseldorf) zur 
             Konkretisierung von Ziffer 3.4.3 des Kaufvertrags 
             getroffenen Vereinbarung zur Abrechnung der 
             Abonnementverträge ab Vollzug des Kaufvertrags 
             ('Aboabrechnungsvereinbarung'). 
             In Ziffer 3.4.3 des Kaufvertrags ist ferner die 
             Verpflichtung der jeweiligen Erwerberin gegenüber Axel 
             Springer enthalten, auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, 
             dass ab Vollzug des Kaufvertrags die Verpflichtungen aus den 
             dem auszugliedernden Vermögen zuzuordnenden bestehenden 
             Abonnementverträgen gegenüber Endkunden erfüllt werden. 
 
 
       0.6   Die rechtliche Übertragung der Abonnementverträge 
             zum Bezug der Titel soll im Wege der Ausgliederung nach den 
             Vorschriften des Umwandlungsgesetzes auf eine 
             Tochtergesellschaft von Axel Springer, die Abo GmbH, 
             erfolgen, die nach Vollzug des Kaufvertrags und 
             Wirksamwerden der Ausgliederung an die Erwerberin verkauft 
             und übertragen werden soll. 
 
 
       0.7   Die Ausgliederungsgegenstände werden als 
             Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten im Wege der 
             Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 des 
             Umwandlungsgesetzes ('UmwG') gegen Gewährung eines 
             Geschäftsanteils der Abo GmbH als übernehmender Rechtsträger 
             ('übernehmender Rechtsträger') übertragen ('Ausgliederung'). 
 
 
 
           Dies vorweggeschickt vereinbaren Axel Springer als 
           übertragender Rechtsträger und Abo GmbH als übernehmender 
           Rechtsträger Folgendes: 
 
 
                                II. 
          Ausgliederung, Ausgliederungsstichtag und Bilanz 
 
 
               § 1 
          Ausgliederung 
 
 
       1.1   Axel Springer als übertragender Rechtsträger 
             überträgt im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß §§ 
             123 Abs. 3 Nr. 1, 126 Abs. 1 Nr. 2 UmwG als Teil ihres 
             Vermögens alle den verkauften Aktivitäten hinsichtlich der 
             betreffenden Titel zuzuordnenden, in § 4.1 näher 
             spezifizierten Abonnementverträge zum Bezug der betreffenden 
             Titel sowie das in den §§ 5-7 näher spezifizierte Vermögen 
             des übertragenden Rechtsträgers mit allen dazugehörigen 
             Rechten und Pflichten (insgesamt im Folgenden Vermögen oder 
             das 'auszugliedernde Vermögen') als Gesamtheit auf die Abo 
             GmbH als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung eines 
             neuen Geschäftsanteils an der Abo GmbH an Axel Springer. 
 
 
       1.2   Vermögensgegenstände, Rechtsverhältnisse, Rechte, 
             Daten, Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Haftungen und 
             Pflichten des übertragenden Rechtsträgers, die nach diesem 
             Ausgliederungsvertrag nicht dem auszugliedernden Vermögen 
             zuzuordnen sind oder die von der Übertragung gemäß § 8 
             dieses Ausgliederungsvertrags ausdrücklich ausgenommen sind, 
             werden nicht nach diesem Ausgliederungsvertrag übertragen. 
 
 
 
                   § 2 
          Ausgliederungsstichtag 
 
 
       2.1   Die Übertragung des auszugliedernden Vermögens 
             des übertragenden Rechtsträgers erfolgt im Verhältnis 
             zwischen dem übertragenden Rechtsträger und dem 
             übernehmenden Rechtsträger mit Wirkung zum 1. Mai 2014, 0:00 
             Uhr ('Ausgliederungsstichtag'). Von diesem Zeitpunkt an 
             gelten die Handlungen und Geschäfte des übertragenden 
             Rechtsträgers hinsichtlich der dem auszugliedernden Vermögen 
             zuzuordnenden Vermögensgegenstände als für Rechnung des 
             übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen. 
 
 
             Falls ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von 
             Axel Springer verkauften Aktivitäten hinsichtlich der 
             betreffenden Titel erst am oder nach dem 1. Mai 2014, 0:00 
             Uhr, erfolgt, verschiebt sich der Ausgliederungsstichtag auf 
             den Beginn des Monats, welcher auf den Monat folgt, in dem 
             ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von Axel 
             Springer verkauften Aktivitäten hinsichtlich der 
             betreffenden Titel erfolgt ist. 
 
 
       2.2   Der übertragende Rechtsträger wird bis zum 
             Wirksamwerden der Ausgliederung für das auszugliedernde 
             Vermögen intern getrennt Rechnung legen, so als wäre die 
             Ausgliederung bereits am Ausgliederungsstichtag wirksam 
             geworden. 
 
 
 
                                        § 3 
          Bestimmung des auszugliedernden Vermögens, Ausgliederungsbilanz, 
                                   Schlussbilanz 
 
 
       3.1   Die Bestimmung der dem auszugliedernden Vermögen 
             zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens 
             erfolgt auf der Grundlage der Bestimmungen gemäß den §§ 4-7 
             und den dazugehörigen Anlagen. Die Anlagen sind bis zum 
             Ausgliederungsstichtag entsprechend fortzuschreiben. Dies 
             gilt auch im Falle einer Verschiebung des 
             Ausgliederungsstichtags. 
 
 
             Zusätzlich wird für das auszugliedernde Vermögen auf den 
             Ausgliederungsstichtag eine Ausgliederungsbilanz erstellt, 
             die aus der Schlussbilanz (§ 3.3) des übertragenden 
             Rechtsträgers entwickelt wird und der Bestimmung der 
             bilanzierungspflichtigen Gegenstände des Aktiv- und 
             Passivvermögens oder der sonstigen Rechte und 
             Verbindlichkeiten dient. 
 
 
       3.2   Die in der Zeit zwischen dem 
             Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum (§ 9) 
             erfolgenden Zu- und Abgänge von Gegenständen des Aktiv- und 
             Passivvermögens sowie von sonstigen Rechten (einschließlich 
             Surrogaten, wie z.B. Ersatzansprüchen, auf Forderungen 
             vereinnahmte flüssige Mittel etc.) und Pflichten bei dem 
             auszugliedernden Vermögen werden bei der Übertragung 
             berücksichtigt. Demgemäß überträgt Axel Springer auf den 
             übernehmenden Rechtsträger auch diejenigen dem 
             auszugliedernden Vermögen zuzuordnenden Gegenstände des 
             Aktiv- und Passivvermögens sowie sonstigen Vertrags- und 
             Rechtsverhältnisse, die in der Zeit zwischen dem 
             Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum dem 
             auszugliedernden Vermögen zugegangen oder in ihm entstanden 
             sind. Entsprechend werden diejenigen Gegenstände des Aktiv- 
             und Passivvermögens und sonstige Vertrags- und 
             Rechtsverhältnisse, die in der Zeit bis zum Vollzugsdatum 
             beendet, veräußert oder anders übertragen worden sind 
             (insbesondere nach der Aboabrechnungsvereinbarung 
             abgeführte, vereinnahmte flüssige Mittel) oder zu diesem 
             Zeitpunkt nicht mehr bestehen, nicht auf den übernehmenden 
             Rechtsträger übertragen, soweit sich nicht aus § 6 etwas 
             anderes ergibt. 
 
 

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March 10, 2014 10:09 ET (14:09 GMT)

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Zeitenwende! 3 Uranaktien vor der Neubewertung
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