DJ DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.04.2014 in ESTREL CONVENTION CENTER, Sonnenallee 225, 12057 Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Axel Springer SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
10.03.2014 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Axel Springer SE
Berlin
ISIN DE0005501357 (WKN 550135)
ISIN DE0005754238 (WKN 575423)
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2014
am 16. April 2014, um 10:00 Uhr
im ESTREL CONVENTION CENTER, Sonnenallee 225, 12057 Berlin, ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Axel Springer SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2013 mit dem zusammengefassten Lagebericht der
Axel Springer SE und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013
(einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands gemäß
§ 176 Abs. 1 Satz 1 AktG1 zu den übernahmerechtlichen Angaben
nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den wesentlichen Merkmalen des
internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf
den Rechnungslegungsprozess nach §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr.
5 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats
Die vorstehenden Unterlagen sind von der Einberufung der
Hauptversammlung an über die Internetseite der Axel Springer
SE unter www.axelspringer.de/hv2014 zugänglich. Ferner werden
diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung der Axel
Springer SE zugänglich gemacht.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt hat.
2. Verwendung des Bilanzgewinns
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn in
Höhe von Euro 178.092.000 vollständig zur Ausschüttung einer
Dividende für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von Euro 1,80 je
dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden.
Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien, sodass
alle Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt sind. Bis
zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kann sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien jedoch vermindern. In diesem
Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung
von Euro 1,80 je dividendenberechtigte Stückaktie ein
entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Axel
Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE für das
Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der Axel Springer
Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der
Axel Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE für
das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der Axel
Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE für
diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung über die Entlastung
der Mitglieder des Aufsichtsrats in zwei Gruppen abstimmen zu
lassen: zum einen über die Entlastung der im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats der Axel
Springer Aktiengesellschaft und der Axel Springer SE außer
Frau Dr. h.c. Friede Springer und zum anderen über die
Entlastung von Frau Dr. h.c. Friede Springer als Mitglied des
Aufsichtsrats der Axel Springer Aktiengesellschaft und der
Axel Springer SE.
5. Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Mit Ablauf der für den 16. April 2014 eingeladenen
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2013 beschließen soll, endet die Amtszeit der
Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Axel Springer SE. Der
Aufsichtsrat besteht nach Art. 40 Abs. 3 SE-VO, § 17 Abs. 1
SEAG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der
Gesellschaft aus neun Mitgliedern. Er setzt sich nach § 17
Abs. 2 SEAG, § 39 Abs. 1 Nr. 2 SEBG nur aus
Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats für eine Amtszeit bis zum Ablauf der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2018 entscheidet, längstens jedoch für sechs
Jahre zu wählen:
a) Herrn Oliver Heine, Rechtsanwalt und Partner in
der Kanzlei Heine & Partner, Hamburg,
b) Herrn Rudolf Knepper, Unternehmer, Hamburg,
c) Herrn Lothar Lanz, Vorstand Personal, Finanzen
und Dienstleistungen der Axel Springer SE (bis zu dem dem
Ablauf der für den 16. April 2014 eingeladenen ordentlichen
Hauptversammlung unmittelbar vorausgehenden Zeitpunkt); im
Falle der Wahl in den Aufsichtsrat der Axel Springer SE
sodann: Mitglied des Aufsichtsrats der Axel Springer SE,
Berlin,
d) Frau Dr. Nicola Leibinger-Kammüller, Vorsitzende
der Geschäftsführung der TRUMPF GmbH + Co. KG, Gerlingen,
e) Herrn Prof. Dr. Wolf Lepenies, Hochschullehrer
(em.) FU Berlin; Permanent Fellow (em.) des
Wissenschaftskollegs zu Berlin, Berlin,
f) Herrn Prof. Dr. Wolfgang Reitzle,
Vorstandsvorsitzender der Linde AG, München,
g) Frau Dr. h.c. Friede Springer, stellvertretende
Vorsitzende des Aufsichtsrats der Axel Springer SE, Berlin,
h) Herrn Martin Varsavsky, CEO der Fon Wireless
Limited, Madrid, Spanien, sowie
i) Herrn Dr. Giuseppe Vita, Vorsitzender des
Aufsichtsrats der Axel Springer SE, Mailand, Italien.
Die Axel Springer Gesellschaft für Publizistik GmbH & Co, die
mehr als 25 % der Stimmrechte an der Axel Springer SE hält,
hat gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AktG vorgeschlagen, Herrn
Lothar Lanz, wohnhaft in Berlin, in den Aufsichtsrat zu
wählen. Herr Lanz wird zu dem Ablauf der für den 16. April
2014 eingeladenen ordentlichen Hauptversammlung unmittelbar
vorausgehenden Zeitpunkt aus dem Vorstand der Axel Springer SE
ausscheiden.
Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die
Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat der Axel Springer SE im
Juli 2013 bestätigten Ziele für seine Zusammensetzung, die vom
Aufsichtsrat der Axel Springer Aktiengesellschaft in seinen
Sitzungen im Oktober 2010 bzw. im Oktober 2012 mit Blick auf
Ziffer 5.4.1 DCGK beschlossen bzw. bestätigt worden waren.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft ist an Wahlvorschläge
nicht gebunden.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat
entscheiden zu lassen.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle seiner Wahl in
den Aufsichtsrat Herr Dr. Giuseppe Vita als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll.
6. Zustimmung zu Ausgliederungs- und
Übernahmeverträgen
Die Axel Springer SE hat im Dezember 2013 ihre inländischen
Regionalzeitungen sowie ihre Programm- und Frauenzeitschriften
an die FUNKE Mediengruppe verkauft. Für den Vollzug der
Transaktion sind unter anderem noch fusionskontrollrechtliche
Freigaben der zuständigen Behörden erforderlich. Es wird damit
gerechnet, dass die noch fehlenden Entscheidungen der
zuständigen Behörden und der Vollzug der Transaktion im ersten
Halbjahr 2014 erwirkt werden können.
Bei Vollzug sollen sämtliche verkauften Aktivitäten auf
Gesellschaften der FUNKE Mediengruppe im Wege der
zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge übertragen werden, mit
Ausnahme der den verkauften Aktivitäten zuzuordnenden
Abonnementverträge der Axel Springer SE mit Endkunden. Diese
Abonnementverträge zum Bezug der Regionalzeitung Hamburger
Abendblatt, der Frauenzeitschriften BILD der Frau, BILD der
Frau Gut Kochen & Backen, BILD der Frau Schlank & Fit sowie
FRAU von HEUTE und der Programmzeitschriften TV Neu, HÖRZU
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March 10, 2014 10:09 ET (14:09 GMT)
DJ DGAP-HV: Axel Springer SE: Bekanntmachung der -2-
(einschließlich HÖRZU Digital), HÖRZU Wissen, BILDWOCHE, TV
DIGITAL und FUNK UHR sollen nach den mit der FUNKE
Mediengruppe getroffenen Vereinbarungen von der Axel Springer
SE ab Vollzug wirtschaftlich für Rechnung der FUNKE
Mediengruppe geführt und rechtlich im Wege der Ausgliederung
zur Aufnahme nach dem Umwandlungsgesetz auf eigens dafür
vorgesehene Tochtergesellschaften der Axel Springer SE
übertragen werden. Unmittelbar nach Wirksamwerden der
Ausgliederungen sollen diese Tochtergesellschaften von der
Axel Springer SE an Gesellschaften der FUNKE Mediengruppe
verkauft und übertragen werden.
Zur Ausgliederung der Abonnementverträge zum Bezug der
Regionalzeitung Hamburger Abendblatt und der
Frauenzeitschriften BILD der Frau, BILD der Frau Gut Kochen &
Backen, BILD der Frau Schlank & Fit sowie FRAU von HEUTE sowie
weiterer dazugehöriger Vermögensgegenstände hat die Axel
Springer SE als übertragender Rechtsträger mit der
Achtundsechzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft
mbH, Berlin, und der Neunundsechzigste 'Media'
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, als jeweils
übernehmende Rechtsträger am 4. März 2014 einen
Ausgliederungs- und Übernahmevertrag (UR Nr. R 174/2014, Notar
Hans-Hermann Rösch mit Amtssitz in Berlin) geschlossen. Zur
Ausgliederung der Abonnementverträge zum Bezug der
Programmzeitschriften TV Neu, BILDWOCHE und FUNK UHR und
weiterer dazugehöriger Vermögensgegenstände hat die Axel
Springer SE als übertragender Rechtsträger mit der Siebzigste
'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, als
übernehmendem Rechtsträger am 4. März 2014 einen
Ausgliederungs- und Übernahmevertrag (UR Nr. R 174/2014, Notar
Hans-Hermann Rösch mit Amtssitz in Berlin) geschlossen. Zur
Ausgliederung der Abonnementverträge zum Bezug der
Programmzeitschriften HÖRZU (einschließlich HÖRZU Digital),
HÖRZU Wissen und TV DIGITAL und weiterer dazugehöriger
Vermögensgegenstände hat die Axel Springer SE als
übertragender Rechtsträger mit der Einundsiebzigste 'Media'
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, als
übernehmendem Rechtsträger am 4. März 2014 einen
Ausgliederungs- und Übernahmevertrag (UR Nr. R 174/2014, Notar
Hans-Hermann Rösch mit Amtssitz in Berlin) geschlossen.
Jeder Ausgliederungs- und Übernahmevertrag bedarf zu seiner
Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Axel
Springer SE und der Gesellschafterversammlung des jeweiligen
übernehmenden Rechtsträgers sowie der Eintragung in den
Handelsregistern der jeweils beteiligten Rechtsträger. Die
Gesellschafterversammlungen der jeweiligen übernehmenden
Rechtsträger haben ihre Zustimmung bereits erteilt. Die
Ausgliederungen sollen jeweils erst nach einem Vollzug des
Kaufvertrags mit der FUNKE Mediengruppe wirksam werden.
Vorstand und Aufsichtsrat der Axel Springer SE schlagen vor,
wie folgt zu beschließen:
a) Dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen
der Axel Springer SE und der Achtundsechzigste 'Media'
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und der
Neunundsechzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft
mbH vom 4. März 2014 (UR Nr. R 174/2014, Notar Hans-Hermann
Rösch, Berlin) wird zugestimmt. Der Vorstand wird
angewiesen, die Ausgliederung erst dann zur Eintragung im
Handelsregister anzumelden, wenn ein Vollzug des
Kaufvertrags zur Übertragung der von der Axel Springer SE an
die FUNKE Mediengruppe verkauften Regionalzeitungs- und
Frauenzeitschriftenaktivitäten erfolgt ist.
b) Dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen
der Axel Springer SE und der Siebzigste 'Media'
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH vom 4. März 2014 (UR
Nr. R 174/2014, Notar Hans-Hermann Rösch, Berlin) wird
zugestimmt. Der Vorstand wird angewiesen, die Ausgliederung
erst dann zur Eintragung im Handelsregister anzumelden, wenn
ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von der
Axel Springer SE an die FUNKE Mediengruppe verkauften
Programmzeitschriftenaktivitäten TV Neu, BILDWOCHE und FUNK
UHR erfolgt ist.
c) Dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen
der Axel Springer SE und der Einundsiebzigste 'Media'
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH vom 4. März 2014 (UR
Nr. R 174/2014, Notar Hans-Hermann Rösch, Berlin) wird
zugestimmt. Der Vorstand wird angewiesen, die Ausgliederung
erst dann zur Eintragung im Handelsregister anzumelden, wenn
ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von der
Axel Springer SE an die FUNKE Mediengruppe verkauften
Programmzeitschriftenaktivitäten HÖRZU (einschließlich HÖRZU
Digital), HÖRZU Wissen und TV DIGITAL erfolgt ist.
Der wesentliche Inhalt der vorgenannten Ausgliederungs- und
Übernahmeverträge ergibt sich aus dem nachfolgend exemplarisch
abgedruckten Vertragstext, der im Wesentlichen bei allen drei
Ausgliederungs- und Übernahmeverträgen identisch ist. Die
einzelnen Ausgliederungs- und Übernahmeverträge unterscheiden
sich hinsichtlich der einzelnen Titel der Zeitungen und
Zeitschriften, denen das auszugliedernde Vermögen zugeordnet
wird. Auf Besonderheiten des Ausgliederungs- und
Übernahmevertrags zur Ausgliederung der Abonnementverträge zum
Bezug der Programmzeitschriften HÖRZU (einschließlich HÖRZU
Digital), HÖRZU Wissen und TV DIGITAL mit der Einundsiebzigste
'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH wird anschließend
separat hingewiesen. Entsprechendes gilt für den
Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zur Ausgliederung der
Abonnementverträge zum Bezug der Programmzeitschriften TV Neu,
BILDWOCHE und FUNK UHR mit der Siebzigste 'Media'
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. Bei dem Ausgliederungs-
und Übernahmevertrag zur Ausgliederung der Abonnementverträge
zum Bezug der Regionalzeitungen Hamburger Abendblatt und der
Frauenzeitschriften mit der Achtundsechzigste 'Media'
Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und der Neunundsechzigste
'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist zu
berücksichtigen, dass es zwei auszugliedernde Vermögen und
zwei übernehmende Rechtsträger gibt. Das der Regionalzeitung
Hamburger Abendblatt zuzuordnende Vermögen wird auf die
Achtundsechzigste 'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft
mbH, das den verkauften Frauenzeitschriften zuzuordnende
auszugliedernde Vermögen wird auf die Neunundsechzigste
'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH übertragen.
Der wesentliche Inhalt lautet:
'Ausgliederungs- und Übernahmevertrag
zwischen
Axel Springer SE, mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister
des
Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 154517 B, als übertragendem
Rechtsträger
- nachfolgend auch 'Axel Springer' oder 'übertragender Rechtsträger'
genannt -
und
dem übernehmenden Rechtsträger
'Media' Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, mit Sitz in Berlin,
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter
HRB Nummer B,
- nachfolgend auch 'Abo GmbH'
genannt -
I.
Vorbemerkung
0.1 Axel Springer, mit Sitz in Berlin, ist
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Charlottenburg unter HRB 154517 B. Das Grundkapital der
Gesellschaft beträgt bei Abschluss dieses Vertrages EUR
98.940.000 und ist eingeteilt in 98.940.000 Stückaktien mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1.
0.2 Abo GmbH, mit Sitz in Berlin, ist eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
Nummer B. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt bei
Abschluss dieses Vertrages EUR 25.000, bestehend aus einem
Geschäftsanteil zu EUR 25.000. Alleinige Gesellschafterin
der Abo GmbH ist Axel Springer.
0.3 Mit notariell beurkundetem Vertrag (UR. Nr. H
3368 für 2013 des Notars Dr. Armin Hauschild mit Amtssitz in
Düsseldorf) vom 18./19./20. Dezember 2013 ('Kaufvertrag')
hat Axel Springer an die FUNKE Mediengruppe GmbH & Co. KGaA
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March 10, 2014 10:09 ET (14:09 GMT)
und deren Tochtergesellschaften als Erwerberinnen bestimmte
Anzeigenblätter-, Regionalzeitungs- und
Zeitschriftenaktivitäten verkauft. Die Aktivitäten bestehen
aus den Segmenten Programmzeitschriften, Regionalzeitungen
und Frauenzeitschriften. Zu den einzelnen Segmenten gehören
die einzelnen Titel der Programmzeitschriften,
Regionalzeitungen und Frauenzeitschriften.
0.4 Teil der verkauften Aktivitäten sind auch die
Abonnementbeziehungen von Axel Springer mit Endkunden zum
Bezug der einzelnen Titel in Print- oder - soweit als
Abonnement bestehend - auch als Online- oder App-Ausgabe
oder in sonstiger Form. Diese Abonnementbeziehungen sind
Abonnementverträge mit Endkunden, insbesondere in Form sog.
Vollabonnements, Vorzugsabonnements und Probeabonnements
(nachfolgend zusammenfassend 'Abonnementverträge').
0.5 Nach den im Kaufvertrag in Ziffer 3.4.3
getroffenen Regelungen werden diese Abonnementverträge mit
Vollzug des Kaufvertrags mit wirtschaftlicher Wirkung von
der jeweiligen Erwerberin übernommen. Axel Springer und die
Erwerberin werden sich im Innenverhältnis wirtschaftlich so
stellen, als ob die Abonnementverträge bereits mit Vollzug
des Kaufvertrags auf die Erwerberin rechtlich übertragen
worden wären. Insbesondere stehen sämtliche Erträge aus den
übernommenen Abonnementverträgen ab Vollzug des Kaufvertrags
der Erwerberin zu und sämtliche Aufwendungen aus den
übernommenen Abonnementverträgen werden von der Erwerberin
getragen. Die dazu erforderliche Abrechnung richtet sich
nach der am 28. Februar 2014 (UR. Nr. Z 500 für 2014 des
Notars Prof. Dr. Zimmermann mit Amtssitz in Düsseldorf) zur
Konkretisierung von Ziffer 3.4.3 des Kaufvertrags
getroffenen Vereinbarung zur Abrechnung der
Abonnementverträge ab Vollzug des Kaufvertrags
('Aboabrechnungsvereinbarung').
In Ziffer 3.4.3 des Kaufvertrags ist ferner die
Verpflichtung der jeweiligen Erwerberin gegenüber Axel
Springer enthalten, auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen,
dass ab Vollzug des Kaufvertrags die Verpflichtungen aus den
dem auszugliedernden Vermögen zuzuordnenden bestehenden
Abonnementverträgen gegenüber Endkunden erfüllt werden.
0.6 Die rechtliche Übertragung der Abonnementverträge
zum Bezug der Titel soll im Wege der Ausgliederung nach den
Vorschriften des Umwandlungsgesetzes auf eine
Tochtergesellschaft von Axel Springer, die Abo GmbH,
erfolgen, die nach Vollzug des Kaufvertrags und
Wirksamwerden der Ausgliederung an die Erwerberin verkauft
und übertragen werden soll.
0.7 Die Ausgliederungsgegenstände werden als
Gesamtheit mit allen Rechten und Pflichten im Wege der
Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 des
Umwandlungsgesetzes ('UmwG') gegen Gewährung eines
Geschäftsanteils der Abo GmbH als übernehmender Rechtsträger
('übernehmender Rechtsträger') übertragen ('Ausgliederung').
Dies vorweggeschickt vereinbaren Axel Springer als
übertragender Rechtsträger und Abo GmbH als übernehmender
Rechtsträger Folgendes:
II.
Ausgliederung, Ausgliederungsstichtag und Bilanz
§ 1
Ausgliederung
1.1 Axel Springer als übertragender Rechtsträger
überträgt im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß §§
123 Abs. 3 Nr. 1, 126 Abs. 1 Nr. 2 UmwG als Teil ihres
Vermögens alle den verkauften Aktivitäten hinsichtlich der
betreffenden Titel zuzuordnenden, in § 4.1 näher
spezifizierten Abonnementverträge zum Bezug der betreffenden
Titel sowie das in den §§ 5-7 näher spezifizierte Vermögen
des übertragenden Rechtsträgers mit allen dazugehörigen
Rechten und Pflichten (insgesamt im Folgenden Vermögen oder
das 'auszugliedernde Vermögen') als Gesamtheit auf die Abo
GmbH als übernehmenden Rechtsträger gegen Gewährung eines
neuen Geschäftsanteils an der Abo GmbH an Axel Springer.
1.2 Vermögensgegenstände, Rechtsverhältnisse, Rechte,
Daten, Verbindlichkeiten, Verpflichtungen, Haftungen und
Pflichten des übertragenden Rechtsträgers, die nach diesem
Ausgliederungsvertrag nicht dem auszugliedernden Vermögen
zuzuordnen sind oder die von der Übertragung gemäß § 8
dieses Ausgliederungsvertrags ausdrücklich ausgenommen sind,
werden nicht nach diesem Ausgliederungsvertrag übertragen.
§ 2
Ausgliederungsstichtag
2.1 Die Übertragung des auszugliedernden Vermögens
des übertragenden Rechtsträgers erfolgt im Verhältnis
zwischen dem übertragenden Rechtsträger und dem
übernehmenden Rechtsträger mit Wirkung zum 1. Mai 2014, 0:00
Uhr ('Ausgliederungsstichtag'). Von diesem Zeitpunkt an
gelten die Handlungen und Geschäfte des übertragenden
Rechtsträgers hinsichtlich der dem auszugliedernden Vermögen
zuzuordnenden Vermögensgegenstände als für Rechnung des
übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen.
Falls ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von
Axel Springer verkauften Aktivitäten hinsichtlich der
betreffenden Titel erst am oder nach dem 1. Mai 2014, 0:00
Uhr, erfolgt, verschiebt sich der Ausgliederungsstichtag auf
den Beginn des Monats, welcher auf den Monat folgt, in dem
ein Vollzug des Kaufvertrags zur Übertragung der von Axel
Springer verkauften Aktivitäten hinsichtlich der
betreffenden Titel erfolgt ist.
2.2 Der übertragende Rechtsträger wird bis zum
Wirksamwerden der Ausgliederung für das auszugliedernde
Vermögen intern getrennt Rechnung legen, so als wäre die
Ausgliederung bereits am Ausgliederungsstichtag wirksam
geworden.
§ 3
Bestimmung des auszugliedernden Vermögens, Ausgliederungsbilanz,
Schlussbilanz
3.1 Die Bestimmung der dem auszugliedernden Vermögen
zuzuordnenden Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens
erfolgt auf der Grundlage der Bestimmungen gemäß den §§ 4-7
und den dazugehörigen Anlagen. Die Anlagen sind bis zum
Ausgliederungsstichtag entsprechend fortzuschreiben. Dies
gilt auch im Falle einer Verschiebung des
Ausgliederungsstichtags.
Zusätzlich wird für das auszugliedernde Vermögen auf den
Ausgliederungsstichtag eine Ausgliederungsbilanz erstellt,
die aus der Schlussbilanz (§ 3.3) des übertragenden
Rechtsträgers entwickelt wird und der Bestimmung der
bilanzierungspflichtigen Gegenstände des Aktiv- und
Passivvermögens oder der sonstigen Rechte und
Verbindlichkeiten dient.
3.2 Die in der Zeit zwischen dem
Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum (§ 9)
erfolgenden Zu- und Abgänge von Gegenständen des Aktiv- und
Passivvermögens sowie von sonstigen Rechten (einschließlich
Surrogaten, wie z.B. Ersatzansprüchen, auf Forderungen
vereinnahmte flüssige Mittel etc.) und Pflichten bei dem
auszugliedernden Vermögen werden bei der Übertragung
berücksichtigt. Demgemäß überträgt Axel Springer auf den
übernehmenden Rechtsträger auch diejenigen dem
auszugliedernden Vermögen zuzuordnenden Gegenstände des
Aktiv- und Passivvermögens sowie sonstigen Vertrags- und
Rechtsverhältnisse, die in der Zeit zwischen dem
Ausgliederungsstichtag und dem Vollzugsdatum dem
auszugliedernden Vermögen zugegangen oder in ihm entstanden
sind. Entsprechend werden diejenigen Gegenstände des Aktiv-
und Passivvermögens und sonstige Vertrags- und
Rechtsverhältnisse, die in der Zeit bis zum Vollzugsdatum
beendet, veräußert oder anders übertragen worden sind
(insbesondere nach der Aboabrechnungsvereinbarung
abgeführte, vereinnahmte flüssige Mittel) oder zu diesem
Zeitpunkt nicht mehr bestehen, nicht auf den übernehmenden
Rechtsträger übertragen, soweit sich nicht aus § 6 etwas
anderes ergibt.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
March 10, 2014 10:09 ET (14:09 GMT)
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