Bremen (ots) - Soll jedes Bundesland, also in der Praxis jede Länderregierung, die sich ja auf eine parlamentarische Mehrheit stützt, selbst festlegen, von wem sie vermittelt über den Landtag gewählt werden kann und von wem nicht? Dadurch würde der Sinn des Wählens auf den Kopf gestellt. Denn schließlich sollen sich die Wähler ihre Regierung aussuchen, nicht umgekehrt. Und sicher ist: SPD, Grüne und Linke, die den bremischen Gesetzentwurf mitgetragen haben, hatten dabei auch ihre jeweiligen Chancen in den Bevölkerungskreisen im Blick, auf die das Wahlrecht hierzulande ausgedehnt werden sollte. Für grundlegende Staatsprinzipien wie das Wahlrecht müssen bundesweit dieselben Regeln gelten. Nur das - ein politischer Kompromiss auf Bundesebene - stellt sicher, dass das Ergebnis vom überwiegenden Teil der Bevölkerung akzeptiert wird.
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