Der Geschäftsführer des angeschlagenen Windanlagen-Finanzierers Prokon, Carsten Rodbertus, hat den Aufbau einer Genossenschaft bestätigt. Am 7. März sei die "Prokon Genossenschaft für eine lebenswerte Zukunft eG in Gründung" auf den Weg gebracht worden, jetzt müssten noch die notwendigen Anträge beim Genossenschaftsverband gestellt und dort genehmigt werden, sagte Rodbertus am Dienstag in Itzehoe (Kreis Steinburg) der Deutschen Presse-Agentur. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin in Hamburg seien die Gründungsambitionen bekannt.
Im Januar hatte der Itzehoer Windanlagen-Finanzierer eine vorläufige Insolvenz angemeldet. 75 000 Anleger hatten Prokon etwa 1,4 Milliarden Euro Kapital zur Verfügung gestellt. Ob Prokon tatsächlich insolvent ist, soll sich bis Ende April entscheiden.
Umstritten ist bereits die noch nicht genehmigte Satzung der Genossenschaft. Der Verein "Freunde von Prokon" kritisierte laut NDR 1 Welle Nord die neue Genossenschaft als Alleingang des Geschäftsführers. Der gebe eine Satzung vor, statt sie gemeinsam mit den Anteilseignern zu entwickeln. Außerdem berücksichtige sein Satzungsentwurf die Mitbestimmungs- und Kontrollrechte der insgesamt 70 000 Anteilseigner zu wenig, kritisierte der Vereinsvorsitzende Wolfgang Siegel.
Rodbertus wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete den Verein als bunt zusammengewürfelten Haufen, der sich in mehrere Parteien aufspalten werde. "Wir werden Anlegern im Aufsichtsrat ein gewisses Mitspracherecht geben", sagte Rodbertus. Den Vorstand der Genossenschaft solle die Mitgliederversammlung wählen - " ich werde micht selbst zur Wahl stellen".
Ende Februar hatte der vorläufige Prokon-Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin Spekulationen über eine anstehende Umwandlung der Unternehmensgruppe in eine Genossenschaft zurückgewiesen. Eine Umwandlung in eine andere Rechtsform während des laufenden vorläufigen Insolvenzverfahrens sei nicht möglich, hieß es damals.
Rodbertus räumte ein, seine Handlungsspielräume seien wegen des vorläufigen Insolvenzverfahrens gering und könnten bei der Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens auf Null gehen. Die angestrebte Genossenschaft solle Perspektiven bieten, nämlich neues Kapital einwerben und Mitglieder gewinnen.
"Im Idealfall sind wir so erfolgreich, dass wir Projekte von der Prokon Regenerative Energien GmbH übernehmen können", heißt es auf der im Aufbau befindlichen Homepage der Genossenschaft. "Damit wollen wir den Prokon Genussrechtsinhabern eine Perspektive bieten." Allerdings stehe eine Umwandlung von Genussrechten in Genossenschaftsanteile zurzeit nicht zur Debatte. Rodbertus verwies auf juristische Probleme.
"Der Stromvertrieb ist ein Teil, den wir uns am Ende von der Genossenschaft weiterbetrieben vorstellen können", sagte Rodbertus. Außerdem hoffe er, zum Beispiel bisherige Prokon-Windparkanlagen, die der vorläufige Insolvenzverwalter auf dem Markt anbieten müsse, für die Genossenschaft zu relativ günstigen Preisen retten zu können. "Wir haben im Insolvenzverfahren erlebt, dass von Heuschrecken unglaubliche Ramschpreise geboten wurden." Die Genossenschaft könne, sofern dann neues Kapital vorhanden sei, mit eigenen Geboten dagegenhalten. Das käme dann auch den bisherigen Genussrechtsinhabern als Gläubigern indirekt zu Gute. Rodbertus strebt an, Genussrechtsanteile in der Genossenschaft als Sacheinlage zulassen zu wollen.
Die Genossenschaft in Gründung könne zurzeit keine telefonische Kontaktmöglichkeit bieten, wie es auf der Homepage heißt. Denn Mitarbeiter der Prokon Regenerative Energien GmbH bezögen zurzeit Insolvenzgeld und könnten daher während ihrer regulären Arbeitszeit nicht für die Genossenschaft tätig sein. Auch die Daten der Genussrechtsinhabern dürften aus juristischen Gründen nicht verwendet werden. Rodbertus appellierte an die Genussrechtsinhaber, sich per E-Mail selber bei der Genossenschaft zu melden. Mitarbeiter würden nach Feierabend die Mails bearbeiten
Der Genossenschaftsverband in Neu-Isenburg erklärte auf dpa-Anfrage, als Wirtschaftsprüfungsunternehmen Verschwiegenheitspflichten zu unterliegen und keine Aussagen zu einzelnen Gründungen, Gründungsprüfungen oder geprüften Unternehmen machen zu dürfen. "Eine Genossenschaft ist ein wirtschaftliches Unternehmen und kann von mindestens drei Mitgliedern gegründet werden." Der "Weser-Kurier" berichtete in seiner Dienstagsausgabe, eine vorläufige Satzung für die Genossenschaft hätten die beiden Geschäftsführern Rodbertus und Henning Mau sowie Vertriebsleiter Rüdiger Gronau unterzeichnet./mho/DP/jha
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