Stuttgart (ots) -
- Querverweis: Ein Dokument mit Statistiken von 2009-2013 liegt in der digitalen Pressemappe zum Download vor und ist unter http://www.presseportal.de/dokumente abrufbar -
Die Anzahl widerrufener Unterstellungen ist seit der Übertragung von Bewährungs- und Gerichtshilfe auf NEUSTART im Jahr 2007, entgegen dem Bundestrend, kontinuierlich gesunken. Baden-Württemberg verzeichnet das beste Ergebnis in der Bundesrepublik Deutschland: Ein Indikator dafür, dass die Bewährungshilfereform in Baden-Württemberg den Erwartungen gerecht wird, die sich mit ihr verbinden - qualitativ wie ökonomisch.
Entgegen dem Bundestrend: kontinuierlich weniger Widerrufe
Wird eine Bewährungsunterstellung, aufgrund einer neuerlichen Straftat oder gravierender Verstöße gegen Auflagen und Weisungen, durch Widerruf des Gerichts beendet, so führt dies zur Inhaftierung des Bewährungshilfeklienten und damit zu hohen Kosten für die Gesellschaft.
Wurden im Jahr 2005 - vor der landesweiten Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf NEUSTART - in Baden-Württemberg noch 2.092 Bewährungsunterstellungen mit Widerruf beendet, waren es 2011 nur mehr 1.792 Unterstellungen: ein Rückgang um 14,3 Prozent.
Die signifikante Senkung konnte erreicht werden, obwohl die Gesamtzahl an Unterstellungen im gleichen Zeitraum um zehn Prozent gestiegen ist.
Im restlichen Bundesgebiet stieg die Anzahl widerrufener Unterstellungen um neun Prozent, bei einer Zunahme der Unterstellungen von sieben Prozent.
Die positive Entwicklung in Baden-Württemberg ist das Resultat sorgfältiger Verwendung der vom Land zur Verfügung gestellten Ressourcen, was sich u.a. darin dokumentiert, dass die Belastung der Bewährungshelfer maßgeblich reduziert wurde. Entfielen in der Zeit vor der landesweiten Übertragung auf NEUSTART im Durchschnitt rund 96 Klienten auf einen Bewährungshelfer, waren dies Ende 2011 noch rund 73; für das Jahr 2013 erfolgte eine weitere Absenkung auf 68 Klienten pro Bewährungshelfer.
Bewährungshilfe erspart dem Land Kosten in Millionenhöhe
Im Jahr 2012 beliefen sich die vollen Kosten für die Betreuung eines Klienten auf circa 990 Euro; die Kosten beinhalten alle Aufwendungen für Personal und sämtliche Sachkosten. Die Absenkung der Anzahl widerrufener Unterstellungen um circa 300 pro Jahr erspart dem Land Haftkosten in Höhe von mindestens 4,3 Mio. Euro (300 Gefangene x durchschnittlich 180 Hafttage x 80 Euro/Tag). Wäre in Baden-Württemberg die Anzahl der Widerrufe nicht gesunken, sondern - wie im restlichen Bundesgebiet - um neun Prozent gestiegen, würde sich, nach gleicher Rechnung, die Einsparung auf über sieben Mio. Euro jährlich erhöhen. Die Entwicklung der Gefangenenzahl in Baden-Württemberg belegt die Seriosität dieser Rechnung. Die Anzahl Strafgefangener im Land verringerte sich seit 2005 von 6.262 auf 5.906 im Jahr 2011 und nahm bis 2013 weiter ab (5.591).
Auf 100.000 strafmündige Bürger entfallen heute in Baden-Württemberg 59 Strafgefangene; der Schnitt im restlichen Bundesgebiet liegt bei circa 80.
"Diese außerordentliche Stellung verdankt Baden-Württemberg, neben vielen regionalen Initiativen, insbesondere dem erfolgreichen Zusammenwirken von Justiz, freier Straffälligenhilfe und NEUSTART", so Christian Ricken, Geschäftsführer für Sozialarbeit. Die freie Straffälligenhilfe und NEUSTART arbeiten seit 2012 auch unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zusammen, um die soziale Situation Straffälliger zu verbessern und die Bewährungshilfe weiter zu optimieren.
Gerichtshilfe gewinnt an Bedeutung
Viele Straftaten sind auch in der Persönlichkeit und psychosozialen Situation des Täters begründet. Die Analyse dieser Faktoren gibt Aufschluss darüber, welche Interventionen sich anbieten, um eine weitere Straftat zu verhindern. Die Gerichtshilfe liefert in diesem Zusammenhang wertvolle Hintergrundinformationen, um Richtern und Staatsanwälten bei ihrem Entscheidungsfindungsprozess zu assistieren. Die Anzahl an Gerichtshilfeaufträgen lag im Jahr 2007 knapp über 2.000, Ende 2013 bei 3.475, d.h. in nur sechs Jahren konnte die Anzahl erteilter Aufträge um circa 75 Prozent gesteigert werden. Im Jahr 2012 entfielen für einen Gerichtshilfebericht im Durchschnitt volle Kosten in Höhe von circa 250 Euro.
Täter-Opfer-Ausgleich: Auftragsvolumen um 235 Prozent gewachsen
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ermöglicht eine faire Lösung außerhalb des Gerichtssaals. Mediation konzentriert sich auf das Entwickeln von Konfliktlösungen durch die Beteiligten - mit Hilfe professioneller Anleitung durch einen unparteiischen Dritten (Konfliktregler). Primäres Ziel des TOA ist die Wiederherstellung des Rechtsfriedens zwischen Opfern und Tätern bei Vermeidung oder Minimierung strafrechtlicher Folgen. Die kriminalitätspräventive Wirkung des TOA wird von Experten und Wissenschaftlern unisono bestätigt. Die Anzahl erteilter TOA-Aufträge stieg von 2007 bis 2013 um 235 Prozent auf 1.671 und hat damit erheblich an Bedeutung gewonnen.
Im Jahr 2012 beliefen sich die vollen Kosten eines Täter-Opfer-Ausgleichs im Durchschnitt auf circa 350 Euro. Eingedenk der eingesparten Kosten für die Durchführung einer Hauptverhandlung und eventueller zivilrechtlicher Streitigkeiten sind die Kosten für einen TOA ausgesprochen moderat.
Synergien im NEUSTART Verbund senken Overheadkosten
Die NEUSTART gGmbH entwickelt ihr Methodenrepertoire gemeinsam mit ihrem österreichischen Mutterunternehmen, Verein NEUSTART, kontinuierlich weiter, so z.B. im Kontext der in beiden Ländern verwendeten Dokumentations-, Berichts- und Controllingsoftware. "Auf Basis der deutsch-österreichischen Kooperation erschließt sich die Möglichkeit, alle zentralen Services - Konzeption und Etablierung sozialarbeiterischer Methoden, Fortbildungsprogramm, Finanz- und Lohnbuchhaltung, EDV-Support - für lediglich 13,5 Prozent der Gesamtkosten in Baden-Württemberg zu erbringen", erläutert Volkmar Körner, Geschäftsführer für wirtschaftliche Angelegenheiten, die ökonomischen Vorteile der bilateralen Zusammenarbeit.
OTS: NEUSTART gemeinnützige GmbH newsroom: http://www.presseportal.de/pm/81280 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_81280.rss2
Pressekontakt: Dr. Michael Haas Pressesprecher
NEUSTART gemeinnützige GmbH Rosenbergstraße 122, 70193 Stuttgart Tel. 0711 | 627 69-411 Mobil 0157 | 76 21 35 58 Fax: 0711 | 627 69-433 michael.haas@neustart.org
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Die Anzahl widerrufener Unterstellungen ist seit der Übertragung von Bewährungs- und Gerichtshilfe auf NEUSTART im Jahr 2007, entgegen dem Bundestrend, kontinuierlich gesunken. Baden-Württemberg verzeichnet das beste Ergebnis in der Bundesrepublik Deutschland: Ein Indikator dafür, dass die Bewährungshilfereform in Baden-Württemberg den Erwartungen gerecht wird, die sich mit ihr verbinden - qualitativ wie ökonomisch.
Entgegen dem Bundestrend: kontinuierlich weniger Widerrufe
Wird eine Bewährungsunterstellung, aufgrund einer neuerlichen Straftat oder gravierender Verstöße gegen Auflagen und Weisungen, durch Widerruf des Gerichts beendet, so führt dies zur Inhaftierung des Bewährungshilfeklienten und damit zu hohen Kosten für die Gesellschaft.
Wurden im Jahr 2005 - vor der landesweiten Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf NEUSTART - in Baden-Württemberg noch 2.092 Bewährungsunterstellungen mit Widerruf beendet, waren es 2011 nur mehr 1.792 Unterstellungen: ein Rückgang um 14,3 Prozent.
Die signifikante Senkung konnte erreicht werden, obwohl die Gesamtzahl an Unterstellungen im gleichen Zeitraum um zehn Prozent gestiegen ist.
Im restlichen Bundesgebiet stieg die Anzahl widerrufener Unterstellungen um neun Prozent, bei einer Zunahme der Unterstellungen von sieben Prozent.
Die positive Entwicklung in Baden-Württemberg ist das Resultat sorgfältiger Verwendung der vom Land zur Verfügung gestellten Ressourcen, was sich u.a. darin dokumentiert, dass die Belastung der Bewährungshelfer maßgeblich reduziert wurde. Entfielen in der Zeit vor der landesweiten Übertragung auf NEUSTART im Durchschnitt rund 96 Klienten auf einen Bewährungshelfer, waren dies Ende 2011 noch rund 73; für das Jahr 2013 erfolgte eine weitere Absenkung auf 68 Klienten pro Bewährungshelfer.
Bewährungshilfe erspart dem Land Kosten in Millionenhöhe
Im Jahr 2012 beliefen sich die vollen Kosten für die Betreuung eines Klienten auf circa 990 Euro; die Kosten beinhalten alle Aufwendungen für Personal und sämtliche Sachkosten. Die Absenkung der Anzahl widerrufener Unterstellungen um circa 300 pro Jahr erspart dem Land Haftkosten in Höhe von mindestens 4,3 Mio. Euro (300 Gefangene x durchschnittlich 180 Hafttage x 80 Euro/Tag). Wäre in Baden-Württemberg die Anzahl der Widerrufe nicht gesunken, sondern - wie im restlichen Bundesgebiet - um neun Prozent gestiegen, würde sich, nach gleicher Rechnung, die Einsparung auf über sieben Mio. Euro jährlich erhöhen. Die Entwicklung der Gefangenenzahl in Baden-Württemberg belegt die Seriosität dieser Rechnung. Die Anzahl Strafgefangener im Land verringerte sich seit 2005 von 6.262 auf 5.906 im Jahr 2011 und nahm bis 2013 weiter ab (5.591).
Auf 100.000 strafmündige Bürger entfallen heute in Baden-Württemberg 59 Strafgefangene; der Schnitt im restlichen Bundesgebiet liegt bei circa 80.
"Diese außerordentliche Stellung verdankt Baden-Württemberg, neben vielen regionalen Initiativen, insbesondere dem erfolgreichen Zusammenwirken von Justiz, freier Straffälligenhilfe und NEUSTART", so Christian Ricken, Geschäftsführer für Sozialarbeit. Die freie Straffälligenhilfe und NEUSTART arbeiten seit 2012 auch unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zusammen, um die soziale Situation Straffälliger zu verbessern und die Bewährungshilfe weiter zu optimieren.
Gerichtshilfe gewinnt an Bedeutung
Viele Straftaten sind auch in der Persönlichkeit und psychosozialen Situation des Täters begründet. Die Analyse dieser Faktoren gibt Aufschluss darüber, welche Interventionen sich anbieten, um eine weitere Straftat zu verhindern. Die Gerichtshilfe liefert in diesem Zusammenhang wertvolle Hintergrundinformationen, um Richtern und Staatsanwälten bei ihrem Entscheidungsfindungsprozess zu assistieren. Die Anzahl an Gerichtshilfeaufträgen lag im Jahr 2007 knapp über 2.000, Ende 2013 bei 3.475, d.h. in nur sechs Jahren konnte die Anzahl erteilter Aufträge um circa 75 Prozent gesteigert werden. Im Jahr 2012 entfielen für einen Gerichtshilfebericht im Durchschnitt volle Kosten in Höhe von circa 250 Euro.
Täter-Opfer-Ausgleich: Auftragsvolumen um 235 Prozent gewachsen
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ermöglicht eine faire Lösung außerhalb des Gerichtssaals. Mediation konzentriert sich auf das Entwickeln von Konfliktlösungen durch die Beteiligten - mit Hilfe professioneller Anleitung durch einen unparteiischen Dritten (Konfliktregler). Primäres Ziel des TOA ist die Wiederherstellung des Rechtsfriedens zwischen Opfern und Tätern bei Vermeidung oder Minimierung strafrechtlicher Folgen. Die kriminalitätspräventive Wirkung des TOA wird von Experten und Wissenschaftlern unisono bestätigt. Die Anzahl erteilter TOA-Aufträge stieg von 2007 bis 2013 um 235 Prozent auf 1.671 und hat damit erheblich an Bedeutung gewonnen.
Im Jahr 2012 beliefen sich die vollen Kosten eines Täter-Opfer-Ausgleichs im Durchschnitt auf circa 350 Euro. Eingedenk der eingesparten Kosten für die Durchführung einer Hauptverhandlung und eventueller zivilrechtlicher Streitigkeiten sind die Kosten für einen TOA ausgesprochen moderat.
Synergien im NEUSTART Verbund senken Overheadkosten
Die NEUSTART gGmbH entwickelt ihr Methodenrepertoire gemeinsam mit ihrem österreichischen Mutterunternehmen, Verein NEUSTART, kontinuierlich weiter, so z.B. im Kontext der in beiden Ländern verwendeten Dokumentations-, Berichts- und Controllingsoftware. "Auf Basis der deutsch-österreichischen Kooperation erschließt sich die Möglichkeit, alle zentralen Services - Konzeption und Etablierung sozialarbeiterischer Methoden, Fortbildungsprogramm, Finanz- und Lohnbuchhaltung, EDV-Support - für lediglich 13,5 Prozent der Gesamtkosten in Baden-Württemberg zu erbringen", erläutert Volkmar Körner, Geschäftsführer für wirtschaftliche Angelegenheiten, die ökonomischen Vorteile der bilateralen Zusammenarbeit.
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