Hesse Newman Capital AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
03.04.2014 15:13
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
Hesse Newman Capital AG
Hamburg
ISIN DE000HNC2000
Einladung
außerordentliche Hauptversammlung
am 15. Mai 2014, 10 Uhr
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der außerordentlichen
Hauptversammlung
am Donnerstag, 15. Mai 2014, um 10.00 Uhr ein.
Ort:
Hesse Newman Capital AG
Gorch-Fock-Wall 3
20354 Hamburg
Tagesordnung
Anzeige des Vorstands gemäß § 92 AktG über den
Verlust der Hälfte des Grundkapitals
Im Zuge der Arbeiten an den Abschlüssen für das Geschäftsjahr
2013 wurde vom Vorstand eine Werthaltigkeitsprüfung bezüglich
der von der Gesellschaft gehaltenen stillen Beteiligung an der
HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH durchgeführt, mit dem
Ergebnis, dass ein Berichtigungsbedarf auf den Buchwert der
Beteiligung und Forderungen daraus notwendig ist, der dazu
führen wird, dass das Eigenkapital der Gesellschaft die Hälfte
des Grundkapitals unterschreitet. Die Geschäftsaussichten der
im Bereich der Anlegerverwaltung tätigen HFT Hanseatische
Fonds Treuhand GmbH haben sich durch Vertragsanpassungen und
das schwache Marktumfeld erheblich verschlechtert. Daher
erwartet die Hesse Newman Capital AG in Zukunft kaum noch
Ergebnisbeiträge aus dieser Beteiligung.
Hierzu erstattet der Vorstand die unverzügliche Anzeige gemäß
§ 92 AktG.
Ergänzende Hinweise:
Jahresabschluss und Konzernabschluss stehen zum Zeitpunkt der
Einberufung zu dieser Hauptversammlung noch nicht zur
Verfügung. Sie werden der nachfolgenden ordentlichen
Hauptversammlung vorgelegt werden, die unverändert für den
Juni 2014 vorgesehen ist.
Zu diesem einzigen Punkt der Tagesordnung ist keine
Sachbeschlussfassung vorgesehen, da er sich nach der
gesetzlichen Regelung auf die Anzeige des Vorstands
(einschließlich Informationserteilung und Aussprache hierzu)
beschränkt. Für den Fall, dass doch eine Abstimmung
erforderlich werden sollte, etwa nach einer
Tagesordnungserweiterung oder aus anderen Gründen, sind
vorsorglich in den nachfolgenden Informationen auch Hinweise
zur Stimmrechtsausübung enthalten.
******
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sowie zur Stellung von Anträgen sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Versammlung angemeldet und ihren
Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in Textform in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes ist in Textform in deutscher oder englischer Sprache
durch das depotführende Institut zu erstellen und muss sich auf
Donnerstag, den 24. April 2014, 00:00 Uhr (record date), beziehen. Die
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft
unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens Donnerstag, den
08. Mai 2014, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
Hesse Newman Capital AG
c/o UBJ. GmbH
ao. HV Hesse Newman 2014
Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: (040) 637 854 23
E-Mail: hv@ubj.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag
ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich
der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht
Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist
nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen sind ein Nachweis des Anteilsbesitzes
und eine Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten nach
Maßgabe des vorstehenden Abschnitts erforderlich. Bevollmächtigt der
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
mehrere von diesen zurückweisen.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erteilt werden und bedürfen, soweit sie
nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer
anderen der in § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt werden, der
Textform (§ 126b BGB). Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht
und den Nachweis einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten
Vollmacht gegenüber der Gesellschaft.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und andere in § 135 Abs. 8 und
Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen und
Institutionen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende
Regelungen für die Form der Vollmacht vorgeben. Die Aktionäre werden
gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig wegen einer von diesem möglicherweise geforderten Form der
Vollmacht abzustimmen.
Auch nach erteilter Vollmacht können Aktionäre - unter Widerruf der
Vollmacht - noch persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen.
Zum Nachweis der Bevollmächtigung kann die Vollmacht am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort
vorgelegt werden. Ferner können die Vollmachtserteilung sowie
gegebenenfalls ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer
gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht bzw. deren
Widerruf auch bereits an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden:
Hesse Newman Capital AG, Vorstandssekretariat/HV
Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg
Fax: (040) 339 62 - 481
E-Mail: stephanie.mertl@hesse-newman.de
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden
kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach
der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt
wird und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung)
zum Download zur Verfügung.
Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind durch die Vollmacht
verpflichtet, das Stimmrecht zu den Tagesordnungspunkten
ausschließlich gemäß den Weisungen des Aktionärs zu den in der
Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemachten
Beschlussvorschlägen der Verwaltung auszuüben. Den
Stimmrechtsvertretern steht bei der Ausübung des Stimmrechts kein
eigener Ermessensspielraum zu. Die Beauftragung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Widerspruchserklärung sowie
der Stellung von Anträgen und Fragen ist nicht möglich.
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann, erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird.
Dieses steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hesse-newman.de (dort unter Investor Relations/Hauptversammlung)
zum Download zur Verfügung.
Die Bevollmächtigung oder der Nachweis der Bevollmächtigung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nebst den Weisungen muss
spätestens mit Ablauf des 14. Mai 2014 bei der oben genannten Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingegangen sein. Auch bei
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine
fristgerechte Anmeldung und eine fristgerechte Übermittlung des
Nachweises des Anteilsbesitzes stets erforderlich (siehe oben unter
Voraussetzungen der Teilnahme).
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in
der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw.
deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 03, 2014 09:13 ET (13:13 GMT)
© 2014 Dow Jones News
