DJ DGAP-HV: Scherzer & Co. Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.05.2014 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Scherzer & Co. Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
07.04.2014 15:12
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Scherzer & Co. AG
Köln
ISIN DE 000 694 280 8 (WKN 694 280)
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
am
Montag, 19. Mai 2014, um 11:00 Uhr
im
Lindner Hotel City Plaza, Magnusstraße 20, 50672 Köln
ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
Gesellschaft von EUR 4.834.204,71 in voller Höhe in die
Gewinnrücklagen einzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und
Treuhand-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
6. Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder
Nach § 10 Abs. 2 der Satzung der Scherzer & Co. AG endet die Amtszeit
der Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Schluss der dritten auf die
Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung. Demnach endet mit Ablauf
der ordentlichen Hauptversammlung 2014 die Amtszeit sämtlicher
Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ist
somit neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der
Satzung ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen und
besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind
durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist dabei
an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab dem Ablauf der
ordentlichen Hauptversammlung 2014 folgende Personen zu Mitgliedern
des Aufsichtsrats zu wählen:
Herrn Dr. Stephan Göckeler, Bad Honnef, Rechtsanwalt. Herr Dr.
Göckeler gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten an:
- Mitglied des Aufsichtsrats der burgbad AG,
Schmallenberg,
- Mitglied des Aufsichtsrats der Convotis AG,
Frankfurt am Main.
Herrn Rolf Hauschildt, Düsseldorf, Kaufmann, Geschäftsführer der VM
Value Management GmbH, Düsseldorf. Herr Dr. Hauschildt gehört
folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der GERMANIA-EPE AG,
Gronau,
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der ProAktiva
Vermögensverwaltung AG, Hamburg,
- Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Solventis AG, Frankfurt,
- Mitglied des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG,
Köln.
Herrn Dr. Dirk Rüttgers, München, Vermögensverwalter, Geschäftsführer
der Silvius Dornier Holding GmbH & Co. KG, München, Vorstand der Do
Investment AG, München. Herr Dr. Rüttgers gehört keinen weiteren
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an.
Die Wahl erfolgt jeweils für die Dauer von drei Jahren, so dass die
Amtszeit jeweils mit dem Schluss der dritten auf die Wahl folgenden
ordentlichen Hauptversammlung endet.
7. Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder
des Aufsichtsrats mit Wirkung ab dem 1. Januar 2014 neu festzusetzen
und zu diesem Zweck § 15 Abs. 1 der Satzung der Scherzer & Co. AG wie
folgt zu ändern und neu zu fassen:
'Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben
dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, nach Ablauf des
Geschäftsjahres zahlbare Vergütung, die für jedes
Geschäftsjahr - pro rata temporis - EUR 16.000,- (in Worten:
Euro sechzehntausend) für den Vorsitzenden, EUR 12.000,- (in
Worten: Euro zwölftausend) für den stellvertretenden
Vorsitzenden sowie EUR 8.000,- (in Worten: Euro achttausend)
für das einzelne Mitglied beträgt, sofern die Hauptversammlung
keine höhere oder niedrigere Vergütung beschließt.'
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der
Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§
126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Ihre
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts weisen die Aktionäre nach, indem sie der Gesellschaft
einen in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer
Sprache durch das depotführende Kredit- oder
Finanzdienstleistungsinstitut erstellten Nachweis über den
Anteilsbesitz vorlegen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 28. April 2014, 0:00 Uhr
(MESZ), beziehen.
Die vorgenannte Anmeldung und der vorgenannte Nachweis müssen der
Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis zum Ablauf des 12. Mai
2014 zugehen:
Scherzer & Co. AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS-FWA/Corporate Actions
Am Markt 14-16, 28195 Bremen
Fax-Nr. +49-421-3603-153
E-Mail: hv@neelmeyer.de
Eintrittskarten für die Hauptversammlung werden den Aktionären
übersandt, nachdem sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung
angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Um die
Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir die
Aktionäre, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigten,
sich frühzeitig anzumelden.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen,
können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Die Vollmacht bedarf der Schriftform, sofern sie nicht einem
Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Institution erteilt wird; eine solche
Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. In
einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig
mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer ggf. von ihm geforderten
Form der Vollmacht abzustimmen. Auch wenn sich der Aktionär in der
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, muss er
sich nach den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur
Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz nachweisen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft bis auf einen Bevollmächtigten alle anderen zurückweisen.
Nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG zugänglich zu machende Anträge und
Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter
www.scherzer-ag.de/hauptversammlung.aspx veröffentlicht, wenn sie
spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d.h. spätestens
mit Ablauf des 4. Mai 2014, bei der Scherzer & Co. AG, Friesenstraße
50, 50670 Köln, Telefax: (0221) 8 20 32-30, E-Mail:
info@scherzer-ag.de eingegangen sind.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des
Aufsichtsrats können im Internet unter
www.scherzer-ag.de/geschaeftsbericht.aspx abgerufen werden.
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der Gesellschaft in insgesamt 29.940.000 Stückaktien eingeteilt, die
jeweils eine Stimme gewähren. Sämtliche Aktien sind stimmberechtigt.
Köln, im April 2014
Scherzer & Co. AG
DER VORSTAND
07.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Scherzer & Co. Aktiengesellschaft
Friesenstraße 50
50670 Köln
Deutschland
Telefon: +49 221 8203218
Fax: +49 221 8203230
E-Mail: silvia.schneider@scherzer-ag.de
Internet: http://www.scherzer-ag.de
ISIN: DE0006942808
WKN: 694280
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