CENIT Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
07.04.2014 15:14
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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CENIT Aktiengesellschaft
Stuttgart
ISIN DE0005407100
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 16. Mai 2014, um 10 Uhr,
in der Filderhalle Leinfelden,
Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2013 mit dem
Bericht des Aufsichtsrats der CENIT Aktiengesellschaft sowie
des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5, Abs. 4 HGB für das
Geschäftsjahr 2013
Die vorstehend bezeichneten Dokumente sind ab dem Tag der Einberufung
dieser Hauptversammlung unter www.cenit.com/Hauptversammlung
zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der CENIT
Aktiengesellschaft zur Einsichtnahme aus.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 des Aktiengesetzes
am 27.03.2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt.
Somit entfällt eine entsprechende Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 2.961.936,69 wie folgt zu
verwenden:
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,35 je EUR
8.367.758 dividendenberechtigter Stückaktien 2.928.715,30
Vortrag auf neue Rechnung EUR
33.221,39
Sofern die CENIT Aktiengesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese nach dem
Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. Der auf nicht
dividendenberechtigte Stückaktien entfallende Teilbetrag wird
ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für
den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2014
zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft
unter nachstehender Adresse mittels eines von ihrer Depotbank in
Textform erstellten besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes
anmelden, wobei der Nachweis in deutscher oder englischer Sprache
verfasst sein muss:
CENIT Aktiengesellschaft
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621/ 71 77 213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, also den 25. April 2014, 0.00 Uhr,
beziehen und der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung, also bis 9. Mai 2014, 24.00 Uhr, unter vorgenannter
Adresse zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei
der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden
Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte angefordert haben, brauchen
nichts weiter zu veranlassen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in
diesem Fall durch die Depotbank erbracht. Der Erhalt einer
Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient
lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.
Aktionäre können ungeachtet der Anmeldung zur Hauptversammlung über
ihre Aktien auch nach der Anmeldung weiterhin frei verfügen. Die
Aktien sind nicht gesperrt. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme-
und Stimmrechts keine Bedeutung. Wer zum Nachweisstichtag noch keine
Aktien besitzt und erst danach erwirbt, ist nicht teilnahme- oder
stimmberechtigt.
Stimmrecht/Stimmrechtsvertreter
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen,
können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. eine
Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten
ausüben lassen. Die CENIT Aktiengesellschaft bietet ihren Aktionären
auch an, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Dieser ist
weisungsgebunden, muss also zwingend entsprechend ihrer erteilten
Weisung abstimmen.
Wird weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine
diesen nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt, ist die
Vollmacht gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG in Textform (§ 126b BGB) zu
erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs.
3 Satz 3 AktG ebenfalls der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die
einen Dritten bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung
der Vollmacht das Formular zu verwenden, das auf der Rückseite der
Eintrittskarte abgedruckt ist. Das Vollmachtsformular wird den
Aktionären auch jederzeit auf schriftliches Verlangen zugesandt.
Soll ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen
nach § 135 AktG oder § 135 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigt werden, enthält die Satzung
keine besondere Regelung, so dass die gesetzlichen Regelungen gelten.
Möglicherweise verlangen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder
Personen eine besondere Form der Vollmacht, weil sie die Vollmacht
nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher
rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden über eine mögliche Form der
Vollmacht ab.
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder durch den
Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen:
CENIT Aktiengesellschaft
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621/71 77 213
Für die elektronische Übermittlung des Nachweises einer
Bevollmächtigung nutzen Sie bitte die passwortgeschützte
Vollmachts-Plattform unter der Internetadresse www.hv-vollmachten.de.
Die PIN für die Vollmachts-Plattform ist auf Ihrer Eintrittskarte
abgedruckt. Auch der Widerruf einer erteilten Vollmacht und deren
Änderung kann unter Nutzung der Vollmachts-Plattform erfolgen.
Soll der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen Sie zwingend Weisungen erteilen, wie das
Stimmrecht ausgeübt werden soll. Ohne Erteilung entsprechender
Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter muss
nach Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abstimmen. Der
Stimmrechtsvertreter wird ausschließlich das Stimmrecht ausüben und
keine weitergehende Rechte wie Frage- oder Antragsrechte wahrnehmen.
Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, können Sie
dies am einfachsten unter Verwendung der kombinierten Eintritts- und
Stimmkarte tun. Dort finden Sie nähere Einzelheiten.
Die Vollmachten mit den Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft im Vorfeld der Hauptversammlung müssen bis spätestens 15.
Mai 2014, 18.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden
Adresse eingegangen sein, andernfalls können sie nicht berücksichtigt
werden.
Senden Sie die Vollmachten und Weisungen bitte an:
CENIT Aktiengesellschaft
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 0621/ 71 77 213
Von den an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionären kann der
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April 07, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)
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