Freiburg (ots) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Vorgaben für die Vorratsdatenspeicherung komplett beseitigt. Sie verletzten in der jetzigen Form das EU-Grundrecht auf Datenschutz. Das ist ein wichtiges Urteil. Noch nie hat der EuGH die Bürgerrechte so deutlich gegen Polizeiinteressen verteidigt. Besonders mutig war das Urteil aber nicht. Denn die EU-Mitgliedsstaaten können ihre Vorratsdatenspeicherungen erst einmal behalten - falls sie dies politisch für richtig halten. In fast allen EU-Staaten wird das wohl der Fall sein. http://mehr.bz/khsts83
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