Mainz (ots) - Der alte Herr konnte einem herzlich leid tun. Und ob mit der vermeintlich so großherzigen Geste der Augsburger Staatsanwaltschaft, ihm jetzt seine Bilder zurückzugeben, wieder alles im Lot ist, darf bezweifelt werden. Cornelius Gurlitt, Sohn des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, der im Dritten Reich auch für die Nazis gearbeitete hatte, war im Februar 2012 auf der Basis eines - mit Verlaub - läppischen und bis heute nicht bewiesenen Devisenvergehens von der Staatsanwaltschaft in seiner Münchner Wohnung heimgesucht und dort der vom Vater geerbten Kunstsammlung beraubt worden. Die Unverhältnismäßigkeit der Aktion ist längst unstrittig - mittlerweile darf in diesem Zusammenhang ohne Einschränkung von Unrecht gesprochen werden. Ein Wort der Einsicht, ein Versuch der Entschuldigung wäre da das Mindeste gewesen, was der derart Bedrängte von Seiten der Justiz hätte erwarten dürfen. Statt dessen dünne Erklärungsversuche, man sei vor zwei Jahren "von der Rechtmäßigkeit der Maßnahme" überzeugt gewesen. Ja was denn sonst! Natürlich gibt es für den ganzen Übereifer eine ehrenwerte Erklärung. Da der Erwerb von Teilen der in Frage stehenden Sammlung in die Nazi-Zeit fällt und möglicherweise auch mit dem staatlichen Bilderraub im Vorfeld der Propaganda-Ausstellung "Entartete Kunst" in München 1937 zusammenhängt, ist der Versuch, beim zufälligen Aufspüren eines solchen Kunstkonvoluts eine späte ausgleichende Gerechtigkeit walten zu lassen, nur zu verständlich. Aber doch bitte nicht unter Ausklammerung aller geltenden Gesetze, von denen die Verjährungsfrist von 30 Jahren bei derlei Eigentumsfragen nur eines ist!
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