zooplus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
10.04.2014 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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zooplus AG
München
ISIN DE0005111702
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am
Dienstag, 27. Mai 2014, 10.00 Uhr
im Großen Konferenzraum der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Bernhard-Wicki-Straße 8, 80636 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie
des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils für das
Geschäftsjahr 2013, der Lageberichte für die Gesellschaft und
den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des
Aufsichtsrats für das genannte Geschäftsjahr sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der
zooplus AG, Sonnenstraße 15, 80331 München, und auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://investors.zooplus.com/de/hauptversammlung.html
eingesehen werden und liegen in der Hauptversammlung selbst
zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder
Aktionär eine Abschrift.
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im
Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen
und nicht möglich, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss
damit festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter
diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz
lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit
zur Einsichtnahme, aber keine Beschlussfassung durch die
Hauptversammlung vor.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende
Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, die
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main,
Zweigniederlassung München, zum Abschlussprüfer für den
Einzelabschluss nach HGB für das am 31. Dezember 2014 endende
Geschäftsjahr sowie zum Abschlussprüfer für den
Konzernabschluss nach IFRS für das am 31. Dezember 2014
endende Geschäftsjahr zu wählen.
5. Beschlussfassung über die Änderung des Gegenstands
des Unternehmens sowie über die entsprechende Satzungsänderung
Der Gegenstand des Unternehmens soll geändert werden, um in
Zukunft den Handel mit Heimtierbedarf auch außerhalb des
Internets zu ermöglichen.
§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit
wie folgt:
'1. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit
Heimtierbedarf über das Internet im In- und Ausland.'
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt
geändert:
'1. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit
Heimtierbedarf im In- und Ausland, insbesondere über das
Internet.'
6. Beschlussfassung über die Ergänzung der Vergütung
des Aufsichtsrats sowie über die entsprechende
Satzungsänderung
Vorsitzende von Ausschüssen des Aufsichtsrats sollen mit
Wirkung für das laufende Geschäftsjahr eine zusätzliche feste
Vergütung erhalten; die Satzung der Gesellschaft soll
entsprechend geändert werden.
§ 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft lautet derzeit wie
folgt:
'1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für
jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum
Aufsichtsrat eine feste Vergütung von jeweils EUR 20.000,00
p.a., zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres.
Aufsichtsratsmitglieder, die während des laufenden
Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat eintreten oder aus dem
Aufsichtsrat ausscheiden, erhalten eine entsprechende
anteilige Vergütung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
erhält den anderthalbfachen Betrag.'
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
§ 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt
geändert:
'1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für
jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum
Aufsichtsrat eine feste Vergütung von jeweils EUR 20.000,00
p.a., zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Der
Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält den anderthalbfachen
Betrag. Der Vorsitzende eines Ausschusses des Aufsichtsrats
erhält für jedes volle Geschäftsjahr jeweils zusätzlich eine
feste Vergütung von EUR 5.000,00 p.a., zahlbar nach Ablauf
des Geschäftsjahres. Mitglieder des Aufsichtsrats, die
während des laufenden Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat
eintreten oder aus dem Aufsichtsrat ausscheiden oder den
Vorsitz in einem Ausschuss des Aufsichtsrats übernehmen oder
abgegeben, erhalten eine entsprechende anteilige Vergütung.'
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten die sich gemäß
dieser Änderung der Satzung ergebende Vergütung ab dem 01.
Januar 2014.
II.
Voraussetzungen für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung,
Nachweisstichtag
nach § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Antrags-
und Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach der Satzung der
Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter
Vorlage eines vom depotführenden Institut erstellten Nachweises ihres
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache unter einer der
folgenden Kontaktmöglichkeiten bei der Gesellschaft anmelden:
zooplus AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder
Telefax: +49 (0) 89 30903-74675
oder
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 06. Mai
2014 (0.00 Uhr MESZ) ('Nachweisstichtag') beziehen und der
Gesellschaft mit der Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 20. Mai
2014 (24.00 Uhr MESZ) zugehen. Ein in Textform in deutscher oder
englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut ist ausreichend. Die Gesellschaft ist gemäß der
Satzung der Gesellschaft berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit
oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu
verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form
erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär nach der Satzung
zurückweisen.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die
Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum
Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär
werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und
stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen lassen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß
angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht haben, sind
auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag
veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
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