DJ DGAP-HV: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
10.04.2014 15:11
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG
Berlin
ISIN: DE0005659700
Sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zu unserer ordentlichen Hauptversammlung ein.
Diese findet am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, um 10:30 Uhr, im Max
Delbrück Communications Center (MDC.C) auf dem Campus Berlin-Buch,
Robert-Rössle-Str. 10, 13125 Berlin, statt.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts der Eckert & Ziegler Strahlen- und
Medizintechnik AG zum 31. Dezember 2013, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum
31. Dezember 2013, des Berichts des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2013 sowie des erläuternden Berichts des
Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB
für das Geschäftsjahr 2013
Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorzulegenden Unterlagen
können im Internet unter www.ezag.de > Investoren >
Hauptversammlung eingesehen werden. Da der Aufsichtsrat sowohl
den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss bereits
gebilligt hat, findet zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung statt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von Euro 6.420.742,46 wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,60 je Euro
dividendenberechtigter Stückaktie: 3.172.899,00
Einstellung des Restbetrages in die Gewinnrücklagen: Euro
3.247.843,46
Die vorstehend genannte Dividendensumme sowie der in die
Gewinnrücklagen einzustellende Restbetrag basieren auf dem zum
Zeitpunkt der Einberufung vorhandenen dividendenberechtigten
Grundkapital in Höhe von Euro 5.288.165,00, eingeteilt in
5.288.165 nennwertlose Stückaktien. Die zum Zeitpunkt der
Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 4.818 eigenen
Aktien sind dagegen nicht dividendenberechtigt.
Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum
Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns ändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung
ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von Euro 0,60 je
dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend
angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Katharina-Heinroth-Ufer 1,
10787 Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Aufgrund des Auslaufens der Amtszeit von Herrn Prof. Dr.
Nikolaus Fuchs und Herrn Prof. Dr. Detlev Ganten zum Ablauf
dieser Hauptversammlung sind zwei Mitglieder des
Aufsichtsrates neu zu wählen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG
ausschließlich aus von den Anteilseignern bestimmten
Mitgliedern zusammen. Er besteht satzungsgemäß aus sechs
Mitgliedern, wobei den Gründern, Dr. Andreas Eckert und Jürgen
Ziegler, das Recht eingeräumt ist, je ein Mitglied in den
Aufsichtsrat zu entsenden.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die
nachfolgenden Wahlvorschläge berücksichtigen die vom
Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannten Ziele.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Prof. Dr. Nikolaus Fuchs, Berlin,
Geschäftsführender Gesellschafter der Lexington Consulting
GmbH und Unternehmer,
b) Prof. Dr. Detlev Ganten, Berlin, Vorsitzender des
Stiftungsrates der Stiftung Charité, Vorsitzender des
Kuratoriums der Max-Planck Institute für Kolloid- und
Grenzflächenforschung (MPI-KG) und für Molekulare
Pflanzenphysiologie (MPI-MP),
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zum
Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt,
zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. Das
Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht
mitgerechnet.
Die vorstehend genannten Kandidaten nehmen derzeit die
folgenden Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr:
Prof. Dr. Nikolaus Fuchs: Mitglied des Aufsichtsrats der
Berliner Volksbank eG
Prof. Dr. Detlev Ganten: Mitglied des Aufsichtsrats der
GlycoUniverse GmbH & Co KGaA, Berlin
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor,
c) Hans-Jörg Hinke, Kaufmann, Berlin,
d) Prof. Dr. Helmut Grothe, Universitätsprofessor,
Berlin,
e) Elke Middelstaedt, Kauffrau, Zepernick
für den vorgenannten Zeitraum als Ersatzmitglieder zu wählen,
und zwar mit der Maßgabe, dass sie in der genannten
Reihenfolge Mitglied des Aufsichtsrates werden, wenn ein von
dieser Hauptversammlung gewähltes Mitglied des Aufsichtsrates
vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.
Ein Nachrücken eines Ersatzmitgliedes in der genannten Weise
erfolgt nicht, sofern dieses bei Ausscheiden eines gewählten
Mitgliedes des Aufsichtsrates bereits selbst Mitglied des
Aufsichtsrates ist.
Die vorstehend genannten Kandidaten nehmen derzeit keine
weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen wahr.
Frau Elke Middelstaedt ist Geschäftsführererin der Eckert
Wagniskapital und Frühphasenfinanzierung GmbH, einem an der
Gesellschaft wesentlich beteiligten Aktionär. Nach
Einschätzung des Aufsichtsrats steht darüber hinaus keiner der
vorgeschlagenen Kandidaten in persönlichen oder geschäftlichen
Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen,
den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des
Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wären.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen im Wege der Einzelabstimmung
über die Kandidaten durchzuführen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 5.292.983 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne
Nennwert ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung
eine Stimme.
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die
Gesellschaft 4.818 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft
allerdings gemäß § 71b AktG keine Stimmrechte zustehen. Zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien somit 5.288.165 Stück.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und für die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung
anmelden und zudem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der
Gesellschaft bis spätestens am 15. Mai 2014 unter der nachfolgenden
Adresse zugehen:
Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG
c/o PR im Turm HV-Service AG
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April 10, 2014 09:11 ET (13:11 GMT)
Römerstr. 72-74 68259 Mannheim Telefax: +49 (0) 621/ 71 77 213 Die Anmeldung zur Hauptversammlung hat in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung (Nachweisstichtag), also auf den Beginn des 01. Mai 2014, zu beziehen. Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag für die Ermittlung der Aktionärseigenschaft im Hinblick auf die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. Gemäß § 123 Abs. 3 Satz 6 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Aktionärseigenschaft zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt. Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter Anmeldung frei über ihre Aktien verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist allerdings der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären über die Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, soweit nicht Kreditinstituten, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die gemäß § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, Vollmacht erteilt werden soll. Aktionäre können für die Erteilung der Vollmacht die Vordrucke auf der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, benutzen. Weitere Einzelheiten zur Nutzung dieser Vordrucke finden sich auf der Eintrittskarte. Des Weiteren können Aktionäre für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht die Internetseite www.hv-vollmachten.de benutzen. Diese Internet-Plattform dient gleichzeitig als elektronischer Kommunikationsweg für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung. Für die Nutzung ist ein Passwort erforderlich, das auf der den Aktionären nach Anmeldung übersandten Eintrittskarte abgedruckt ist. Weitere Informationen zur Nutzung finden sich auf der genannten Internetseite. Nachweise über die Bevollmächtigung müssen entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgelegt werden oder der Gesellschaft per Post, per Telefax oder elektronisch wie folgt übermittelt werden: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstraße 72-74 D-68259 Mannheim Telefax: +49 (0) 621/ 71 77 213 Elektronisch: www.hv-vollmachten.de Als Service bieten wir unseren Aktionären an, sich bei der Ausübung ihres Stimmrechts nach Maßgabe erteilter Weisungen durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Dieser übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne solche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Sowohl für die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters als auch für die Weisungen gelten die vorstehend beschriebenen allgemeinen Regelungen zu Erteilung, Widerruf und Nachweis der Bevollmächtigung. Bei Nutzung der Internetseite www.hv-vollmachten.de für die Erteilung der Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Vollmachterteilung sind die Weisungen allerdings in separater Form per Post oder per Fax zu übermitteln. Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten oder Unternehmen, Aktionärsvereinigungen oder Personen, für die gemäß § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, sowie für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung dieser gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG, sowie etwaige besondere Regelungen, die von den jeweils zu Bevollmächtigten zu erfragen sind. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von Euro 500.000,00 erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, spätestens also am 21. April 2014, zugehen. Ergänzungsverlangen bitten wir, an folgende Adresse zu übermitteln: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Vorstand Robert-Rössle-Str. 10 13125 Berlin § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG, wonach die Antragsteller nachzuweisen haben, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zum Tag der Entscheidung über den Antrag halten, findet entsprechende Anwendung. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht sowie solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Außerdem werden sie den Aktionären im Internet unter www.ezag.de > Investoren > Hauptversammlung sowie in sonstiger gesetzlicher Weise mitgeteilt. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung (§ 126 AktG) sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern (§ 127 AktG) übersenden. Gegenanträge gemäß § 126 AktG, die der Gesellschaft einschließlich einer Begründung mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung an die nachfolgend aufgeführte Adresse übersandt werden, sind unter Angabe des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen. Ein Gegenantrag und dessen Begründung braucht von der Gesellschaft nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gem. § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Für Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG gelten die vorstehend beschriebenen Bestimmungen des § 126 AktG sinngemäß. Ein Wahlvorschlag bedarf jedoch keiner Begründung. Die Verwaltung braucht einen Wahlvorschlag über die in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründe hinaus nicht zugänglich zu machen, wenn dieser nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten sowie Angaben zu dessen Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen enthält. Gegenanträge oder Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Investor Relations Robert-Rössle-Str. 10
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