Freiburg (ots) - Anders als früher kann der Schwarzarbeiter seinen Lohn im Streitfall nicht mehr einklagen. Und der Auftraggeber kann, so ein Urteil aus dem Vorjahr, vom Schwarzarbeiter keine Beseitigung von Mängeln mehr verlangen. Das Signal der Justiz ist deutlich und richtig: Wer den Staat betrügen will, muss bei der Abwicklung des Geschäfts künftig selbst sehen, wie er zurechtkommt. Wenn etwas schief geht - und auf dem Bau geht oft etwas schief - dann sind die Beteiligten auf die Gutwilligkeit der Gegenseite angewiesen. Gründe genug, von solchen Geschäften die Finger zu lassen. http://mehr.bz/stz753
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