DJ DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in Altes Rathaus, Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Viscom AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.04.2014 15:14
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Viscom AG
Hannover
ISIN DE0007846867
WKN 784 686
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 27. Mai 2014, um
10.00 Uhr, im Alten Rathaus, Karmarschstraße 42, 30159 Hannover,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2014 der Viscom AG ein.
Tagesordnung
und Vorschläge zur Beschlussfassung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Viscom AG und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 sowie der
Lageberichte der Viscom AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2013, des Berichts des Aufsichtsrats, des
Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den
übernahmerechtlichen Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4
HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172,
173 AktG am 18. März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die
Hauptversammlung. Der Vorstand und, soweit der Bericht des
Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die
zugänglich zu machenden Unterlagen im Rahmen der
Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der
Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts die
Gelegenheit, Fragen hierzu zu stellen. Der Beschluss über die
Verwendung des Bilanzgewinns wird unter Punkt 2 der
Tagesordnung gefasst.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten
Jahresabschluss der Viscom AG zum 31. Dezember 2013
ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 15.172.425,92 EUR wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 1,70 EUR je 15.104.602,00
dividendenberechtigter Stückaktie EUR
Gewinnvortrag 67.823,92 EUR
Bilanzgewinn 15.172.425,92
EUR
Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Einberufung
vorhandenen Stück 134.940 eigenen Aktien, die nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung
verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter
Ausschüttung von 1,70 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie
ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag
unterbreitet. Die Dividende soll ab dem 28. Mai 2014
ausgezahlt werden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Hannover, zum
Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2014 zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die
vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung
der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Niederlassung Hannover, zu deren Unabhängigkeit eingeholt.
6. Neuwahl des Aufsichtsrats
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 beschließt. Der
Aufsichtsrat der Gesellschaft ist daher neu zu wählen. Der
Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der
Satzung i.V.m. §§ 95 Satz 1 bis 4, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen
sind. § 1 Abs. 1 DrittelbG findet keine Anwendung.
Herr Prof. Dr.-Ing. Claus-Eberhard Liedtke wird sich nicht zur
Wiederwahl des Aufsichtsrats stellen.
Bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder ist die
Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die
nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlung
des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und
berücksichtigen die vom Aufsichtsrat am 8. Mai 2013 für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend unter Ziffer 1)
bis 3) genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der
Hauptversammlung zu wählen. Die Bestellung erfolgt für eine
Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr
2018 zu beschließen hat.
(1) Herr Dipl.-Ing. Bernd Hackmann, Barsinghausen
Selbständiger Unternehmensberater für High-Tech-Unternehmen
(2) Herr Dipl.-Kfm. Klaus Friedland, Hemmingen
Selbständiger Unternehmens- und Personalberater
(3) Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer, Wunstorf
Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für
Transport- und Automatisierungstechnik der Leibniz
Universität Hannover, Garbsen
Vorstandsmitglied am HOT, Hannoversches Zentrum für optische
Technologien, Hannover
Geschäftsführender Gesellschafter im IPH, Institut für
Integrierte Produktion gGmbH, Hannover
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied im Laser Zentrum
Hannover e.V., Hannover
Die vorgeschlagenen Kandidaten halten jeweils folgende
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Herr Dipl.-Ing. Bernd Hackmann
- Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
der LPKF Laser & Electronics AG, Garbsen
- Aufsichtsratsmitglied der SLM Solutions Group
AG, Lübeck
Herr Dipl.-Kfm. Klaus Friedland
- keine
Herr Prof. Dr.-Ing. Ludger Overmeyer
- keine
Die Herren Bernd Hackmann und Klaus Friedland sind Mitglieder
des Aufsichtsrats der Viscom AG und stehen damit in einer
geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Aufsichtsrat
als Organ. Ansonsten stehen die vorgeschlagenen Personen in
keiner geschäftlichen oder persönlichen Beziehung zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem
wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen im Wege der Einzelwahl
gewählt werden.
Dem Votum des Aufsichtsrats in seiner aktuellen Besetzung
folgend soll im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat der
Viscom AG Herr Bernd Hackmann als Kandidat für den
Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.
***
Vorlagen an die Aktionäre
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den
Geschäftsräumen der Viscom AG, Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455
Hannover, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme der Aktionäre während
der üblichen Geschäftszeiten aus:
* die in Punkt 1 der Tagesordnung genannten
Unterlagen;
* Vergütungsbericht als Teil des Corporate Governance
Berichts im Geschäftsbericht 2013.
Auf Wunsch wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden
auch in der Hauptversammlung ausliegen und sind im Internet unter
www.viscom.de unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung
zugänglich.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft
insgesamt Stück 9.020.000 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen
Stimmrechten ausgegeben.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)
DJ DGAP-HV: Viscom AG: Bekanntmachung der -2-
Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt somit 9.020.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 134.940 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 22 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und die ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Die Anmeldung und der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen jeweils der Textform (§ 126b BGB), haben in deutscher Sprache zu erfolgen und müssen der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (die Anmeldeadresse) spätestens bis zum 20. Mai 2014, 24.00 Uhr zugehen: Viscom AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, demnach auf den 6. Mai 2014, 00.00 Uhr (Nachweisstichtag), beziehen. Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Eintrittskarten sind reine Organisationsmittel und stellen keine zusätzlichen Teilnahmebedingungen dar. Bedeutung des Nachweisstichtags Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen. Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht und etwaigen Weisungen das Formular zu verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet. Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises per Post oder Telefax an die Gesellschaft verwenden Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter bitte die folgende Adresse: Viscom AG, HV-Vollmacht 2014, Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 Hannover oder per Telefax an +49 511 94996-555. Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den Nachweis der Bevollmächtigung an folgende E-Mail-Adresse zu übersenden: HV-Vollmacht2014@viscom.de Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Wir bieten unseren Aktionären, die sich nach den vorstehenden Bestimmungen ordnungsgemäß angemeldet haben, an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten mit Weisungen müssen ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) erteilt werden. Ohne Weisungen des Aktionärs sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegen. Für die Bevollmächtigung eines von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters kann ebenfalls das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden. Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis zum 23. Mai 2014 (Eingang bei der Gesellschaft) an Viscom AG, HV-Vollmacht 2014, Carl-Buderus-Straße 9-15, 30455 Hannover oder per Telefax an +49 511 94996-555 bzw. per E-Mail an HV-Vollmacht2014@viscom.de zu übermitteln. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Recht auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (entsprechend 451.000,00 EUR oder Stück 451.000 Aktien) erreichen (die Mindestbeteiligung), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Mindestbeteiligung muss der Gesellschaft nachgewiesen werden, wobei eine Vorlage von Bankbescheinigungen genügt. Die Antragsteller haben ferner nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten (vgl. §§ 122 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3, 142 Abs. 2 Satz 2 AktG). Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Das Verlangen ist schriftlich an die durch den Vorstand vertretene Gesellschaft zu richten, wobei jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen muss. Das Ergänzungsverlangen kann auch auf einen beschlusslosen Diskussionspunkt zielen. Es muss der Gesellschaft spätestens bis zum 26. April 2014, 24.00 Uhr zugehen. Wir bitten, ein derartiges Verlangen an folgende Adresse zu richten: Viscom AG Vorstand Carl-Buderus-Straße 9-15 30455 Hannover Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viscom.de unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)
Gegenanträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von
Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung
zu stellen. Etwaige Gegenanträge müssen der Gesellschaft schriftlich,
per Telefax oder per E-Mail spätestens bis zum 12. Mai 2014, 24.00 Uhr
mit Begründung ausschließlich unter der folgenden Adresse zugegangen
sein:
Viscom AG
Investor Relations
Carl-Buderus-Straße 9-15
30455 Hannover
Telefax: +49 511 94996-555
E-Mail: investor.relations@viscom.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären werden
einschließlich des Namens des Aktionärs und einer Begründung des
Antrags unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter
www.viscom.de unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung hierzu
werden ebenfalls unter dieser Internetadresse zugänglich gemacht.
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung
kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände
gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem
gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen
würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
Aktionäre sind ferner berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschlussprüfern zu unterbreiten. Für
sie gilt die vorstehende Regelung sinngemäß mit der Maßgabe, dass der
Wahlvorschlag nicht begründet zu werden braucht. Über die vorgenannten
Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG hinaus braucht der
Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn der
Wahlvorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort der zur Wahl
vorgeschlagenen Aufsichtsratsmitglieder bzw. des zur Wahl
vorgeschlagenen Prüfers enthält und bei Vorschlägen zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern nicht die Mitgliedschaften in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen,
soweit diese Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich
im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Nach § 24 Absatz 2 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende
der Versammlung jedoch ermächtigt, das Frage- und Rederecht des
Aktionärs zeitlich angemessen zu beschränken. Außerdem ist der
Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz abschließend
geregelten Fällen (§ 131 Absatz 3 AktG) die Auskunft zu verweigern,
etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viscom.de unter der
Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung.
Hannover, im April 2014
Viscom AG
Der Vorstand
14.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Viscom AG
Carl-Buderus-Str. 9-15
30455 Hannover
Deutschland
E-Mail: investor.relations@viscom.de
Internet: http://www.viscom.com/de/europe/
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)
© 2014 Dow Jones News
