DJ DGAP-HV: GFT Technologies Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
GFT Technologies Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.04.2014 15:14
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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GFT Technologies Aktiengesellschaft
Stuttgart
- Wertpapier-Kenn-Nr. 580060 -
- ISIN DE0005800601 -
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
hiermit laden wir Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
der GFT Technologies Aktiengesellschaft,
die am
27. Mai 2014 ab 10:00 Uhr
im Corporate Center der GFT Technologies AG,
Filderhauptstraße 142,
70599 Stuttgart-Plieningen
stattfindet.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des
Lageberichts für die GFT Technologies AG und den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats über das am 31. Dezember 2013
abgelaufene Geschäftsjahr sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
für das am 31. Dezember 2013 abgelaufene Geschäftsjahr
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für
das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von EUR 11.419.019,17 wie folgt
zu verwenden:
Ausschüttung von EUR 0,20 Dividende je EUR
dividendenberechtigter Stückaktie: 5.265.189,20
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR
6.153.829,97
______________________________________________________-
____________________________________________
Bilanzgewinn: EUR
11.419.019,17
Der Gewinnverwendungsvorschlag beruht auf den am Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand nach
Kenntnis der Gesellschaft für das abgelaufene Geschäftsjahr
2013 dividendenberechtigten Stückaktien. Sollte sich die Zahl
dieser dividendenberechtigten Stückaktien bis zur
Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung
gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,20 je für
das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigter
Stückaktie vorsieht. Der auf nicht dividendenberechtigte
Stückaktien entfallende Betrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
5. Bestellung des Abschlussprüfers und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014 sowie des
Prüfers für die prüferische Durchsicht der
Zwischenfinanzberichte
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie
zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 und für die
prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das
Geschäftsjahr 2015, die vor der ordentlichen Hauptversammlung
im Jahr 2015 aufgestellt werden, zu wählen.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
AktG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 der Satzung aus sechs
Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt
werden.
Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit
Ablauf der Hauptversammlung am 27. Mai 2014. Die Herren Dr.
Paul Lerbinger, Dr. Peter Opitz, Dr. Ing. Andreas Bereczky,
Andreas Bernhardt, Prof. Dr. Hans-Peter Burghof und Dr.
Thorsten Demel haben sich dazu bereit erklärt, für eine
weitere Amtsperiode zur Verfügung zu stehen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, die
folgenden Personen bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2018 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:
a) Herr Dr. Paul Lerbinger, ehemaliger
Vorstandsvorsitzender der HSH Nordbank AG, mit Wohnort in
München;
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
* MainFirst Bank Aktiengesellschaft,
Frankfurt/Main, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats)
* MainFirst Holding AG, Zürich, Schweiz (Mitglied
des Verwaltungsrats)
b) Herr Dr. Peter Opitz, Rechtsanwalt, mit Wohnort
in Bad Homburg;
Herr Dr. Opitz übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
aus.
c) Herr Dr. Ing. Andreas Bereczky,
Produktionsdirektor des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF),
mit Wohnort in Eschweiler;
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Software AG, Darmstadt (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
d) Herr Andreas Bernhardt, Einzelunternehmer
(Executive Advice) und Geschäftsführer ND SatCom GmbH, mit
Wohnort in Erdmannhausen;
Herr Bernhardt übt keine weiteren Mandate in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder Mandate in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
aus.
e) Herr Prof. Dr. Hans-Peter Burghof, ordentlicher
Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Bankwirtschaft und
Finanzdienstleistungen an der Universität Hohenheim, mit
Wohnort in Stuttgart;
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Börsenrat der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse,
Stuttgart
f) Herr Dr. Thorsten Demel, Managing Director Group
Technology & Operations, Deutsche Bank AG, mit Wohnort in
Verl;
Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder
Mandate in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Pago eTransaction Services GmbH i.L., Köln (Mitglied des
Aufsichtsrats)
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat wird als Kandidaten für den
Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr.
Lerbinger und als Kandidaten für den stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden im Fall seiner Wahl Herrn Dr. Opitz
vorschlagen.
I.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
a) Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei
der Gesellschaft anmelden. Die Anmeldung muss in deutscher
oder englischer Sprache erfolgen und bedarf der Textform.
Die Berechtigungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts sind der Gesellschaft
nachzuweisen (§ 18 Abs. 2 der Satzung). Zum Nachweis ist eine
in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz (Berechtigungsnachweis) erforderlich. Dieser
Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des
einundzwanzigsten Tags vor der Hauptversammlung, also auf den
6. Mai 2014, 0:00 Uhr, beziehen ('Nachweisstichtag').
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)
DJ DGAP-HV: GFT Technologies Aktiengesellschaft: -2-
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der
Gesellschaft bis spätestens 20. Mai 2014, 24:00 Uhr, unter
folgender Adresse (schriftlich, per Telefax oder elektronisch)
zugehen:
GFT Technologies AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung anmelden, erhalten
eine Eintrittskarte zugesandt. Die Eintrittskarten sind
lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung
für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts.
b) Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als
Aktionär nur, wer den Berechtigungsnachweis erbracht hat. Dies
bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung
teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung
haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach
dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb - bei
rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des
Berechtigungsnachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft
trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag
ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung.
c) Hinweise zur Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer
Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine
rechtzeitige Anmeldung und der Berechtigungsnachweis
erforderlich.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung
oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder
Institution bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der
Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft der Textform. Für die Erteilung von
Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder
diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder
Institutionen sowie den Widerruf und den Nachweis einer
solchen Bevollmächtigung oder des Widerrufs gegenüber der
Gesellschaft gelten die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere § 135 AktG.
Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft oder durch Erklärung gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt die Erklärung
gegenüber dem zu Bevollmächtigenden, bedarf es eines
Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft
in Textform.
Die von der Gesellschaft ausgestellten Eintrittskarten
enthalten ein Formular, das zur Vollmachtserteilung verwendet
werden kann.
Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis
der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung im Rahmen der
Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen oder
die Vollmacht oder den Nachweis ihrer Erteilung der
Gesellschaft in Textform unter der folgenden Adresse
(schriftlich, per Telefax oder elektronisch) übermitteln:
GFT Technologies AG
Investor Relations
Filderhauptstraße 142
70599 Stuttgart
Telefax: +49 711 62042-301
E-Mail: hv2014@gft.com
Vollmachtserteilungen sind auch noch während der
Hauptversammlung möglich. Dafür können die Formulare verwendet
werden, die den beim Zutritt zur Hauptversammlung an die
Aktionäre ausgegebenen Stimmkarten beigefügt sind.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
d) Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet den Aktionären zudem an, Vollmachten
an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu
erteilen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung
und der Berechtigungsnachweis erforderlich. Dem
Stimmrechtsvertreter müssen neben einer Vollmacht auch
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß
abzustimmen. Eine Ausübung der Stimmrechte durch den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen
ist nicht möglich. Die Erteilung der Vollmachten an den von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf
sowie der Nachweis der Bevollmächtigung können vor der
Hauptversammlung in Textform erteilt werden. Die Aktionäre
werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an
den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das
entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der
Eintrittskarte abgedruckt ist.
Die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft sind in Textform an nachfolgend genannte
Anschrift (schriftlich, per Telefax oder elektronisch) bis
spätestens 23. Mai 2014, 24:00 Uhr, zu übermitteln:
GFT Technologies AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: hv2014@gft.com
II.
Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsrechte
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile am Grundkapital allein oder zusammen
den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft schriftlich
mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht
mitzurechnen -, also bis spätestens zum Ablauf des 26. April
2014, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugegangene
Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Die Aktionäre
werden gebeten, entsprechende Ergänzungsverlangen an die
folgende Adresse zu richten:
GFT Technologies AG
Investor Relations
Filderhauptstraße 142
70599 Stuttgart
Die Antragsteller haben nach Maßgabe von § 122 Abs. 2, Abs. 1
Satz 3 in Verbindung mit § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG
nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem
Tag der Hauptversammlung, also seit dem 27. Februar 2014, 0:00
Uhr, Inhaber der Aktien sind.
Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung
werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem über die
Internetadresse www.gft.com/hv zugänglich gemacht.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs.
1, 127 AktG
Die Aktionäre können zudem Gegenanträge gegen Vorschläge von
Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der
Tagesordnung an die Gesellschaft stellen sowie Wahlvorschläge
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein; Wahlvorschläge bedürfen keiner Begründung. Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären zur Hauptversammlung sind
ausschließlich an die folgende Adresse (schriftlich, per
Telefax oder elektronisch) zu richten:
GFT Technologies AG
Investor Relations
Filderhauptstraße 142
70599 Stuttgart
Telefax:+49 711 62042-301
E-Mail: hv2014@gft.com
Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge
müssen nicht zugänglich gemacht werden.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der
Gesellschaft unter der vorstehend angegebenen Adresse
mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung - der Tag des
Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht
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April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)
mitzurechnen - also bis zum 12. Mai 2014, 24:00 Uhr,
zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des
Aktionärs, einer zugänglich zu machenden Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich über die
Internetseite www.gft.com/hv zugänglich gemacht.
Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines
Gegenantrags und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags
absehen, wenn die Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG
vorliegen. Die Ausschlusstatbestände sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.com/hv
dargestellt. Wahlvorschläge werden zudem nur zugänglich
gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den
Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
enthalten.
c) Auskunftsrechte von Aktionären gemäß § 131 Abs. 1
AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie über die
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich
mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Der Vorstand ist berechtigt, in bestimmten, in § 131 Abs. 3
AktG geregelten Fällen die Auskunft zu verweigern. Die
Tatbestände, in denen der Vorstand berechtigt ist, die
Auskunft zu verweigern, sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.gft.com/hv dargestellt.
d) Informationen nach § 124a AktG und weitergehende
Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der
erforderlichen Informationen nach § 124a AktG, Anträge von
Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten
der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131
Abs. 1 AktG sind ab Einberufung der Hauptversammlung über die
Internetseite der Gesellschaft unter www.gft.com/hv
zugänglich. Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch
während der Hauptversammlung zugänglich sein.
III.
Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung EUR 26.325.946 und ist in 26.325.946
auf den Inhaber lautende Stückaktien (Aktien, die auf keinen
Nennbetrag lauten) eingeteilt. Jede Stückaktie der Gesellschaft
gewährt eine Stimme (§ 19 Abs. 1 der Satzung). Zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung bestehen damit insgesamt 26.325.946
Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Stuttgart, im April 2014
GFT Technologies AG
Der Vorstand
14.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: GFT Technologies Aktiengesellschaft
Filderhauptstr. 142
70599 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 711 62042591
Fax: +49 711 62042301
E-Mail: investorrelations@gft.com
Internet: http://www.gft.com
ISIN: DE0005800601
WKN: 580060
Börsen: Frankfurter Wertpapierböerse
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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April 14, 2014 09:14 ET (13:14 GMT)
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