Salzgitter Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.04.2014 15:17
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Salzgitter Aktiengesellschaft
Salzgitter
Wertpapier-Kenn-Nr. 620 200
ISIN: DE0006202005
Einberufung der Hauptversammlung 2014
Tagesordnung auf einen Blick
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2013 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem
erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und §
315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des
Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Salzgitter Aktiengesellschaft, die am Donnerstag, dem 22. Mai 2014,
11:00 Uhr,
in der Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, 38102 Braunschweig,
stattfindet.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2013 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem
erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und §
315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des
Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2013
(1. Januar bis 31. Dezember 2013) am 27. März 2014 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die
Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt
keinen Beschluss zu fassen.
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der gemeinsame
Lagebericht, der erläuternde Bericht zu den Angaben gemäß §
289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht sowie der
Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der
Hauptversammlung an in unseren Geschäftsräumen
Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter, und in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und
sind im Internet unter http://www.salzgitter-ag.com abrufbar.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 12.100.000 EUR wie folgt zu
verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von 0,20 EUR je
Aktie
auf 54.087.300 dividendenberechtigte Aktien 10.817.460
EUR
- Gewinnvortrag auf neue Rechnung 1.282.540 EUR
- Bilanzgewinn 12.100.000
EUR
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 6.009.700
zum Zeitpunkt des Vorschlags von der Gesellschaft gehaltenen
eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien am Tag der Hauptversammlung
verändert haben, wird der Gewinnverwendungsvorschlag in der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,20 EUR
je dividendenberechtigter Aktie zulasten des Gewinnvortrags
angepasst.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover,
zum Abschlussprüfer sowohl des Jahres- als auch des
Konzernabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft für das
Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
1. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
spätestens bis zum Ablauf des 15. Mai 2014 unter der Adresse
Salzgitter AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt
hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Fax-Nr. +49 69 136 26351
in Textform angemeldet und ihre Berechtigung durch einen in
Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut nachgewiesen haben. Zur
Fristwahrung ist der Eingang der Anmeldung und des Nachweises
an der obigen Adresse maßgeblich. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 1. Mai 2014 (0:00
Uhr) - im Folgenden 'Nachweisstichtag' - zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes auf den
Nachweisstichtag erbracht hat. Mit der Anmeldung geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher, so
dass Aktionäre auch nach erfolgter Anmeldung und Erbringung
des Nachweises des Anteilsbesitzes weiterhin jederzeit frei
über ihre Aktien verfügen können. Aktionäre, die ihre Aktien
erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können an der
Hauptversammlung nicht teilnehmen.
Aktionären, die ihre Aktien bei einem depotführenden Institut
verwahren lassen, empfehlen wir, die Anmeldung und die
Übermittlung des Nachweises durch dieses Institut vornehmen zu
lassen; dazu ist bei dem Institut rechtzeitig eine
Eintrittskarte anzufordern.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, wenden
sich bitte für die Anmeldung und den Nachweis rechtzeitig vor
dem 1. Mai 2014 ebenfalls an ein zur Verwahrung von
Wertpapieren zugelassenes Institut. Sowohl bei Depotverwahrung
als auch bei Selbstverwahrung wird das Institut die
erforderliche Anmeldung übernehmen und der oben genannten
Stelle den maßgeblichen Anteilsbesitz bestätigen. Die
angemeldeten Aktionäre erhalten daraufhin die Eintrittskarte
zur Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese
möglichst frühzeitig anzufordern.
Um eine hohe Präsenz in der Hauptversammlung zu gewährleisten,
bitten wir diejenigen Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, von einer der nachfolgend
beschriebenen Möglichkeiten der Bevollmächtigung Gebrauch zu
machen.
2. Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur
Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch hierzu ist
zunächst eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes wie unter Ziffer 1. beschrieben - am
einfachsten durch Anforderung einer Eintrittskarte -
erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform, es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an im Hinblick
auf die Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen
Bestimmungen diesen gleichgestellte Personen. Es wird gebeten,
für die Vollmachtserteilung das der Eintrittskarte beigefügte
Vollmachtsformular zu verwenden. Auch nach Erteilung der
Vollmacht kann der Aktionär weiterhin jederzeit frei über
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