DJ DGAP-HV: Salzgitter Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.05.2014 in Braunschweig mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Salzgitter Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
14.04.2014 15:17
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Salzgitter Aktiengesellschaft
Salzgitter
Wertpapier-Kenn-Nr. 620 200
ISIN: DE0006202005
Einberufung der Hauptversammlung 2014
Tagesordnung auf einen Blick
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2013 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem
erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und §
315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des
Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
wir laden Sie hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der
Salzgitter Aktiengesellschaft, die am Donnerstag, dem 22. Mai 2014,
11:00 Uhr,
in der Stadthalle Braunschweig, Leonhardplatz, 38102 Braunschweig,
stattfindet.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Salzgitter Aktiengesellschaft und des Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2013 mit dem gemeinsamen Lagebericht, dem
erläuternden Bericht zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und §
315 Abs. 4 HGB im Lagebericht und dem Bericht des
Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2013
(1. Januar bis 31. Dezember 2013) am 27. März 2014 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die
Hauptversammlung hat deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt
keinen Beschluss zu fassen.
Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der gemeinsame
Lagebericht, der erläuternde Bericht zu den Angaben gemäß §
289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB im Lagebericht sowie der
Bericht des Aufsichtsrats liegen von der Einberufung der
Hauptversammlung an in unseren Geschäftsräumen
Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter, und in der
Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und
sind im Internet unter http://www.salzgitter-ag.com abrufbar.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2013 in Höhe von 12.100.000 EUR wie folgt zu
verwenden:
- Ausschüttung einer Dividende von 0,20 EUR je
Aktie
auf 54.087.300 dividendenberechtigte Aktien 10.817.460
EUR
- Gewinnvortrag auf neue Rechnung 1.282.540 EUR
- Bilanzgewinn 12.100.000
EUR
Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 6.009.700
zum Zeitpunkt des Vorschlags von der Gesellschaft gehaltenen
eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der
dividendenberechtigten Aktien am Tag der Hauptversammlung
verändert haben, wird der Gewinnverwendungsvorschlag in der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,20 EUR
je dividendenberechtigter Aktie zulasten des Gewinnvortrags
angepasst.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover,
zum Abschlussprüfer sowohl des Jahres- als auch des
Konzernabschlusses der Salzgitter Aktiengesellschaft für das
Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
1. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
spätestens bis zum Ablauf des 15. Mai 2014 unter der Adresse
Salzgitter AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 4.1.1 General Meetings
60261 Frankfurt
hv-eintrittskarten@commerzbank.com
Fax-Nr. +49 69 136 26351
in Textform angemeldet und ihre Berechtigung durch einen in
Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut nachgewiesen haben. Zur
Fristwahrung ist der Eingang der Anmeldung und des Nachweises
an der obigen Adresse maßgeblich. Der Nachweis des
Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 1. Mai 2014 (0:00
Uhr) - im Folgenden 'Nachweisstichtag' - zu beziehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes auf den
Nachweisstichtag erbracht hat. Mit der Anmeldung geht keine
Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher, so
dass Aktionäre auch nach erfolgter Anmeldung und Erbringung
des Nachweises des Anteilsbesitzes weiterhin jederzeit frei
über ihre Aktien verfügen können. Aktionäre, die ihre Aktien
erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können an der
Hauptversammlung nicht teilnehmen.
Aktionären, die ihre Aktien bei einem depotführenden Institut
verwahren lassen, empfehlen wir, die Anmeldung und die
Übermittlung des Nachweises durch dieses Institut vornehmen zu
lassen; dazu ist bei dem Institut rechtzeitig eine
Eintrittskarte anzufordern.
Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, wenden
sich bitte für die Anmeldung und den Nachweis rechtzeitig vor
dem 1. Mai 2014 ebenfalls an ein zur Verwahrung von
Wertpapieren zugelassenes Institut. Sowohl bei Depotverwahrung
als auch bei Selbstverwahrung wird das Institut die
erforderliche Anmeldung übernehmen und der oben genannten
Stelle den maßgeblichen Anteilsbesitz bestätigen. Die
angemeldeten Aktionäre erhalten daraufhin die Eintrittskarte
zur Hauptversammlung zugesandt. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir, diese
möglichst frühzeitig anzufordern.
Um eine hohe Präsenz in der Hauptversammlung zu gewährleisten,
bitten wir diejenigen Aktionäre, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, von einer der nachfolgend
beschriebenen Möglichkeiten der Bevollmächtigung Gebrauch zu
machen.
2. Stimmrechtsvertretung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur
Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Auch hierzu ist
zunächst eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes wie unter Ziffer 1. beschrieben - am
einfachsten durch Anforderung einer Eintrittskarte -
erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform, es sei denn, die Vollmachtserteilung erfolgt an ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder an im Hinblick
auf die Stimmrechtsausübung nach den aktienrechtlichen
Bestimmungen diesen gleichgestellte Personen. Es wird gebeten,
für die Vollmachtserteilung das der Eintrittskarte beigefügte
Vollmachtsformular zu verwenden. Auch nach Erteilung der
Vollmacht kann der Aktionär weiterhin jederzeit frei über
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 14, 2014 09:17 ET (13:17 GMT)
seine Aktien verfügen.
Die Vollmacht kann dem Bevollmächtigten mit der Eintrittskarte
ausgehändigt, der Gesellschaft über das elektronische
Vollmachts- und Weisungssystem unter der Internetadresse
http://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung unter Verwendung
der mit der Eintrittskarte übersandten Zugangsdaten oder der
Gesellschaft per Email unter
Salzgitter-HV2014@computershare.de übermittelt werden.
Erteilung und Widerruf der Vollmacht sind elektronisch bis
12:00 Uhr am Tag der Hauptversammlung möglich.
3. Stimmrechtsvertretung durch von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter
Wir bieten Aktionären, die nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen möchten, darüber hinaus an, sich
durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in
der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Auch hierzu ist
zunächst eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des
Anteilsbesitzes wie unter Ziffer 1. beschrieben - am
einfachsten durch Anforderung einer Eintrittskarte - und dann
die Erteilung einer Vollmacht erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Es wird gebeten, für die Vollmachtserteilung das der
Eintrittskarte beigefügte Vollmachtsformular zu verwenden. Bei
der Vollmachtserteilung müssen Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die
Vollmacht für von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.
Es besteht die Möglichkeit, die Vollmacht mit den Weisungen
entweder bis spätestens 21. Mai 2014, 12:00 Uhr (Eingang) an
die Adresse:
Salzgitter AG
Abteilung Recht und Versicherungen
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter
Fax-Nr. +49 5341 21-2921
hv@salzgitter-ag.de
zu senden oder der Gesellschaft bis spätestens 21. Mai 2014,
18:00 Uhr (Eingang) über das elektronische Vollmachts- und
Weisungssystem unter der Internetadresse
http://www.salzgitter-ag.com/Hauptversammlung unter Verwendung
der mit der Eintrittskarte übersandten Zugangsdaten zu
übermitteln. Auch nach Erteilung der Vollmacht kann der
Aktionär weiterhin frei über seine Aktien verfügen.
4. Rechte der Aktionäre hinsichtlich einer Ergänzung
der Tagesordnung, Anträgen, Wahlvorschlägen und
Auskunftsverlangen
a) Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von
500.000 EUR am Grundkapital der Gesellschaft (entsprechend
185.927 Aktien) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der
Gesellschaft schriftlich unter der folgenden Adresse bis zum
21. April 2014 zugegangen sein:
Salzgitter AG
Abteilung Recht und Versicherungen
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter
Die Antragsteller haben dabei nachzuweisen, dass sie seit
mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung,
also mindestens seit dem 22. Februar 2014, 0:00 Uhr, Inhaber
der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung
über das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung halten.
Als Nachweis ist eine entsprechende Bestätigung durch das
depotführende Institut einzureichen.
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge (§ 126 Abs. 1
und § 127 AktG)
Anträge von Aktionären und Vorschläge von Aktionären zur
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung
(Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden) und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung sind über die
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn
der Aktionär bis zum 7. Mai 2014 der Gesellschaft einen
Gegenantrag oder einen Wahlvorschlag gegen einen Vorschlag
von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung mit Begründung (Wahlvorschläge brauchen nicht
begründet zu werden) an die folgende Adresse übersandt hat:
Salzgitter AG
Abteilung Recht und Versicherungen
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter
Fax-Nr. +49 5341 21-2921
hv@salzgitter-ag.de
c) Auskunftsverlangen (§ 131 Abs. 1 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu
geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines
Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
5. Veröffentlichungen auf der Internetseite
Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu
machenden Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie weitere
Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind
unter der Internetadresse http://www.salzgitter-ag.com
abrufbar.
6. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die
Gesamtzahl der Aktien und die Gesamtzahl der Stimmrechte
jeweils 60.097.000. Es bestehen keine unterschiedlichen
Gattungen von Aktien.
Salzgitter, im April 2014
Salzgitter Aktiengesellschaft
Der Vorstand
14.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Salzgitter Aktiengesellschaft
Eisenhüttenstraße 99
38239 Salzgitter
Deutschland
E-Mail: soeder.t@salzgitter-ag.de
Internet: http://www.salzgitter-ag.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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April 14, 2014 09:17 ET (13:17 GMT)
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