United Power Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
15.04.2014 15:15
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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United Power Technology AG
Eschborn
ISIN DE000A1EMAK2
WKN A1EMAK
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
hiermit laden wir Sie ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 22. Mai 2014, ab 12:00 Uhr
(Einlass ab 11:30 Uhr),
im Münchner Künstlerhaus, 3. Stock ('Clubetage'), Lenbachplatz 8,
D-80333 München.
I.
Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die
Gesellschaft und den Konzern zusammengefassten Lageberichts,
der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4
und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts
des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013
Die vorgenannten Unterlagen stehen unter
http://www.unitedpower.de.com im Bereich 'Investor Relations/
Hauptversammlung' zum Abruf bereit.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 11. April 2014
gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die
Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher
keinen Beschluss zu fassen.
2. Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr
2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2013 in Höhe von EUR 1.005.121,02 zur
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,08 je
dividendenberechtigte Stückaktie, das sind insgesamt EUR
984.000,00, zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe
von EUR 21.121,02 auf neue Rechnung vorzutragen.
Die Dividende wird am 23. Mai 2014 ausgezahlt.
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers zur prüferischen
Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum
Abschlussprüfer für die Gesellschaft und für den Konzern sowie
zum Prüfer für die gegebenenfalls erfolgende prüferische
Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und
Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
II.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der Gesellschaft eingeteilt in 12.300.000 Stückaktien, die jeweils
eine Stimme gewähren. Eigene Aktien hält die Gesellschaft nicht. Es
existieren keine unterschiedlichen Aktiengattungen.
III.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich nach Maßgabe der
folgenden Erläuterungen rechtzeitig anmelden und ihren Anteilsbesitz
nachweisen.
Die Anmeldung hat in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder
englischer Sprache zu erfolgen.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein besonderer Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich und
ausreichend. Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem
depotführenden Institut verwahrt werden, kann der besondere Nachweis
des Anteilsbesitzes auch von einem deutschen Notar oder einem
Kreditinstitut ausgestellt werden. Der besondere Nachweis des
Anteilsbesitzes ist in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder
englischer Sprache zu erstellen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung beziehen; das ist Donnerstag, der 01.
Mai 2014, 00:00 Uhr (sog. Record Date oder 'Nachweisstichtag').
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft in jedem Fall mindestens sechs Tage vor der Versammlung,
also spätestens bis Donnerstag, den 15. Mai 2014, 24:00 Uhr, unter
folgender Adresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse zugehen:
United Power Technology AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
D-22297 Hamburg
Telefax: +49 40 63785423
E-Mail: hv@ubj.de
Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Diese
Eintrittskarten sind - anders als Anmeldung und Nachweis des
Anteilsbesitzes - jedoch nicht Teilnahmevoraussetzung. Sie dienen
lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an der Einlasskontrolle für
den Zugang zur Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag. Der Nachweisstichtag ist daher von entscheidender
Bedeutung für das Bestehen und den Umfang und die Ausübung des
Teilnahme- und Stimmrechts.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag sind für das
Teilnahme- und Stimmrecht ohne Bedeutung. Aktionäre, die zum
Nachweisstichtag keine Aktien besessen, sondern ihre Aktien erst nach
dem Nachweisstichtag erworben haben, besitzen mit Blick auf diese
Aktien daher kein Teilnahme- und Stimmrecht. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis ordnungsgemäß erbracht
haben, sind indes auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem
Nachweisstichtag veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkung
auf die Veräußerbarkeit von Aktien.
IV.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Die Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
wollen, können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten - z. B. ein
Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären - ausüben lassen.
Auch in diesem Fall bedarf es einer ordnungsgemäßen Anmeldung des
betreffenden Aktienbestandes nach den Bestimmungen des vorstehenden
Abschnitts III, entweder durch den Aktionär oder einen
Bevollmächtigten.
Für die Erteilung der Vollmacht können die Aktionäre das
Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte benutzen, die
ihnen nach ordnungsgemäßer Anmeldung und ordnungsgemäßem Nachweis des
Anteilsbesitzes zugesandt wird. Den Aktionären steht es auch frei,
eine gesonderte Vollmacht auszustellen; insoweit bitten wir, die
nachfolgenden Erläuterungen zu beachten.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform,
wenn nicht Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß §
135 Absatz 8 oder Absatz 10 des Aktiengesetzes gleichgestellte
Personen oder Institute (nachfolgend zusammen 'Institute oder
Aktionärsvereinigungen') bevollmächtigt werden. Von Instituten oder
Aktionärsvereinigungen wird vom Gesetz lediglich verlangt, dass sie
ihnen erteilte Vollmachten nachprüfbar festhalten. Institute oder
Aktionärsvereinigungen können deshalb zur Form und zum Verfahren für
ihre eigene Bevollmächtigung besondere Regelungen vorsehen, welche von
dem vorstehenden Textformerfordernis abweichen. Wir bitten daher
unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Bevollmächtigung von
Instituten oder Aktionärsvereinigungen mit diesen abzustimmen.
Wird eine Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erteilt, ist neben dieser Vollmachterteilung ein zusätzlicher Nachweis
der Bevollmächtigung nicht erforderlich. Wird die Vollmacht nicht
durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft, sondern durch Erklärung
gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, kann die Gesellschaft einen
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April 15, 2014 09:15 ET (13:15 GMT)
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