DJ DGAP-HV: VBH Holding Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2014 in Kornwestheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
VBH Holding Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
16.04.2014 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
VBH Holding Aktiengesellschaft
Korntal-Münchingen
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der
VBH Holding Aktiengesellschaft, Korntal-Münchingen
ISIN: DE0007600702 - WKN 760070
Wir laden ein zur 25. ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 28. Mai 2014, 10.00 Uhr
im Kultur- und Kongresszentrum 'Das K'
Festsaal
Stuttgarter Straße 65, 70806 Kornwestheim
A.) TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013, des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2013, der Lageberichte der
VBH Holding AG und des Konzerns sowie des Berichtes des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2013 und der erläuternden Berichte des Vorstands
zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB.
Die vorgenannten Unterlagen können seit dem 31. März 2014 im Internet
unter www.vbh-holding.com (Bereich Investor Relations) und in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Siemensstraße 38, 70825
Korntal-Münchingen, eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen. Die
vorgenannten Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung aus.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Wie vom Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats empfohlen, schlägt der
Aufsichtsrat vor, die Rödl & Partner GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft,
Nürnberg, zum Abschlussprüfer der AG und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
B.) TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts sowie Erklärung der Bedeutung des
Nachweisstichtags
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung ist
berechtigt, wer sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmeldet. Die
Aktionäre müssen zudem ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts rechtzeitig
nachweisen; hierzu bedarf es des Nachweises des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut, der sich auf den 7. Mai 2014, 00:00 Uhr
('Nachweisstichtag'), beziehen muss. Rechtzeitig sind Anmeldung und
Anteilsbesitznachweis, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis 21.
Mai 2014, 24:00 Uhr, zugehen. Anmeldung sowie Anteilsbesitznachweis
müssen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache
erfolgen und sind an folgende Adresse zu übermitteln:
VBH Holding AG
c/o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
Telefax: +49 (0) 9628 - 92 99 871
E-Mail: hv@anmeldestelle.net
Nach Eingang der Anmeldung und des Anteilsbesitznachweises werden
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten darum,
frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des
Anteilsbesitznachweises zu sorgen, um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten nicht zu gefährden; wir empfehlen, alsbald das
depotführende Institut zu kontaktieren.
Für die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts gilt nur derjenige als Aktionär, der insoweit
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung
bemisst sich allein nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag sind für den
Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts bedeutungslos.
Zum Nachweisstichtag entsteht aber nicht eine Art Veräußerungssperre
für den Anteilsbesitz. Auch bei (vollständiger oder teilweiser)
Veräußerung nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung allein
der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich. Umgekehrt bleiben
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag entsprechend außer
Betracht: Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch
vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist nicht
teilnahmeberechtigt. Keine Bedeutung hat der Nachweisstichtag
allerdings für die Dividendenberechtigung.
2. Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
a) Aktionäre, die sich ordnungsgemäß zur Teilnahme an der
Hauptversammlung angemeldet haben (vgl. oben Ziff. 1), können ihre
Rechte in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten
wahrnehmen lassen; bevollmächtigen kann der Aktionär eine Person
seiner Wahl, auch z.B. die depotführende Bank oder eine
Aktionärsvereinigung. Es wird gebeten, der Gesellschaft den Namen des
Aktionärs und des Bevollmächtigten sowie die Eintrittskarten-Nummer
mitzuteilen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann
die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn nicht ein Kreditinstitut oder eine dem gleichgestellte Person
oder Institution (vgl. § 135 AktG) bevollmächtigt wird, dann muss die
Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft und
ggf. ihr Widerruf in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Etwa geltende
Besonderheiten für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder
einer dem gleichgestellten Person oder Institution (vgl. § 135 AktG)
bleiben unberührt und lassen es empfehlenswert erscheinen, dass sich
Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer in diesem Fall rechtzeitig
abstimmen. Mit der Eintrittskarte erhalten die Aktionäre ein Formular
zur Vollmachtserteilung. Die Formulare zur Bevollmächtigung sind
außerdem im Internet unter http://www.vbh-holding.com zum Download
bereitgestellt oder können unter folgenden Kontaktdaten bei der
Gesellschaft angefordert werden:
VBH Holding AG
Investor Relations
Siemensstraße 38
70825 Korntal-Münchingen
Telefax: +49 (0) 7150 - 15 331
E-Mail: ir@vbh.de
Die Gesellschaft bittet darum, dass Erklärungen über die Erteilung der
Vollmacht, ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft und ggf. ihren
Widerruf an ebenfalls diese Kontaktdaten der Gesellschaft
(Postanschrift oder Fax oder E-Mail) gerichtet werden, es sei denn,
der Bevollmächtigte weist am Tag der Hauptversammlung bei der
Einlasskontrolle die Vollmacht vor.
b) Wir bieten unseren Aktionären, die sich ordnungsgemäß zur Teilnahme
an der Hauptversammlung angemeldet haben (s. oben Ziff. 1), an, sich
durch von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die
Vollmachten und Weisungen hierzu müssen in Textform (§ 126b BGB)
übermittelt werden. Entsprechende Formulare werden zusammen mit den
Eintrittskarten verschickt, können ferner angefordert werden unter den
vorstehend bei Buchstabe a) genannten Kontaktdaten der Gesellschaft
(Postanschrift oder Fax oder E-Mail) und stehen außerdem im Internet
bereit zum Download unter http://www.vbh-holding.com.
c) Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sollen zur organisatorischen Erleichterung bitte bis 26. Mai 2014,
24:00 Uhr, bei der Gesellschaft eingegangen sein unter den vorstehend
bei Buchstabe a) genannten Kontaktdaten der Gesellschaft
(Postanschrift oder Fax oder E-Mail), können an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft aber auch während der
Hauptversammlung bis zum Ende der Generaldebatte noch erteilt werden.
Es ist zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter durch die Vollmachten nur zur Stimmrechtsausübung
befugt sind, wenn und soweit ihnen eine ausdrückliche Weisung zu
einzelnen Gegenständen der Tagesordnung erteilt wurde.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Macht eine Gesellschaft von den
Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 oder § 288 HGB
Gebrauch, so kann jeder Aktionär verlangen, dass ihm in der
Hauptversammlung über den Jahresabschluss der Jahresabschluss in der
Form vorgelegt wird, die er ohne Anwendung dieser Vorschriften hätte.
Die Auskunftspflicht des Vorstandes eines Mutterunternehmens (§ 290
Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der Konzernabschluss und
der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich auch auf die
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 16, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)
Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand
aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen (z.B. keine
Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen).
4. Recht der Aktionäre auf Gegenanträge/Wahlvorschläge
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Punkten der
Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Solche Anträge werden
einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme von Vorstand und/oder Aufsichtsrat unter
http://www.vbh-holding.com zugänglich gemacht, falls der Aktionär
spätestens bis 13. Mai 2014, 24:00 Uhr, einen Gegenantrag gegen einen
Beschlussvorschlag zu einem bestimmten TOP mit Begründung an
(ausschließlich) die oben bei Ziff. 2 Buchstabe a) genannten
Kontaktdaten der Gesellschaft (Postanschrift oder Fax oder E-Mail)
übersandt hat.
Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann
die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
Voraussetzungen absehen. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht
beispielsweise nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt
mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Die vorstehenden Regelungen für Gegenanträge gelten sinngemäß ebenso
für den Gegenvorschlag eines Aktionärs zur Wahl des
Abschlussprüfers/Konzernabschlussprüfers. Wahlvorschläge müssen nicht
begründet werden. Abgesehen von den Fällen des § 126 Abs. 2 i.V.m. §
127 Satz 1 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie nicht die Angaben nach § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125
Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten (Name, ausgeübter Beruf und Wohnort der
zur Wahl zum Prüfer vorgeschlagenen Person; bei
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind Firma und Sitz anzugeben).
Aktionäre werden darum gebeten, sich um die Darlegung ihrer
Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags
bzw. Wahlvorschlags zu bemühen.
5. Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals oder den
anteiligen Betrag von EUR 500.000,- erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand
der Gesellschaft zu richten unter:
VBH Holding AG
Der Vorstand
Siemensstraße 38
70825 Korntal-Münchingen
E-Mail: ir@vbh.de (unter den Voraussetzungen des § 126a BGB)
Der Antrag, mit dem die Ergänzung der Tagesordnung verlangt wird, muss
der Gesellschaft spätestens bis 27. April 2014, 24:00 Uhr, zugehen.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass er zu dem Zeitpunkt, zu dem
sein Antrag dem Vorstand der Gesellschaft zugeht, seit mindestens drei
Monaten Aktionär ist.
6. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind insgesamt
45.879.408 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien der VBH Holding
AG ausgegeben; jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält
derzeit keine eigenen Aktien; alle ausgegebenen Aktien sind teilnahme-
und stimmberechtigt.
7. Informationen (Unterlagen) auf der Internetseite der VBH Holding AG
Folgende Informationen sind auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.vbh-holding.com zugänglich:
- der Inhalt dieser Einberufung;
- etwaige der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen;
- die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung;
- die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die
Hauptversammlung verwendet werden können;
- nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre auf Ergänzung der
Tagesordnung, Stellung von Gegenanträgen bzw. Abgabe von
Wahlvorschlägen sowie zum Auskunftsrecht;
- ggf. zu veröffentlichende Gegenanträge und Wahlvorschläge.
Wir würden uns freuen, Sie in Kornwestheim begrüßen zu dürfen.
Korntal-Münchingen, im April 2014
VBH Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Rainer Hribar Jürgen Kassel Ulrich Lindner
16.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: VBH Holding Aktiengesellschaft
Siemensstraße 38
70825 Korntal-Münchingen
Deutschland
Telefon: +49 7150 150
Fax: +49 7150 15331
E-Mail: b.klein@vbh.de
Internet: http://www.vbh.de
ISIN: DE0007600702
WKN: 760070
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
April 16, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)
© 2014 Dow Jones News
