TOM TAILOR Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
17.04.2014 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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TOM TAILOR Holding AG
Hamburg
ISIN DE000A0STST2 / WKN A0STST
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Dienstag, den 27. Mai 2014, um 11:00 Uhr (MESZ),
in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1,
20457 Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der TOM TAILOR Holding AG
für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Lageberichts für die TOM
TAILOR Holding AG einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuchs, des Konzernlageberichts für den TOM TAILOR
Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs, und
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung
zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom
Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss am 24. März
2014 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist.
Die genannten Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt
'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur Einsichtnahme und
zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung zugänglich sein.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Hamburg zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und
zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Herr Dr. Christoph Schug hat sein Aufsichtsratsmandat am 5.
März 2014 niedergelegt. Herr Dr. Schug wurde in der
Hauptversammlung am 4. März 2010 für die Zeit bis zum Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft gewählt. Aufgrund seiner Amtsniederlegung ist
daher ein Nachfolger zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß den §§ 95,
96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG sowie gemäß § 9 Absatz 1 der
Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die
von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung
ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Andreas Pleßke, Restrukturierungsmanager und
Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, Herrsching am Ammersee
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Absatz 3 der Satzung der
Gesellschaft für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitglieds, demnach für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2014 beschließt.
Herr Dr. Andreas Pleßke nimmt derzeit folgende Mandate in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der smart One
Consulting AG, Berg
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der m.a.x.
Informationstechnologie AG, München
Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
legt der Aufsichtsrat offen, dass Herr Dr. Andreas Pleßke in
einer Führungsposition bei der ISLA Vermögensverwaltungs GmbH,
Warstein, Deutschland, als wesentlich an der TOM TAILOR
Holding AG beteiligter Aktionärin im Sinne von Ziffer 5.4.1
des Deutschen Corporate Governance Kodex, tätig ist. Die ISLA
Vermögensverwaltungs GmbH hält 23,16% eigene bzw. ihr aufgrund
abgestimmten Verhaltens mit der Versorgungs- und
Förderungsstiftung, Vaduz, Liechtenstein zugerechnete
Stimmrechte an der TOM TAILOR Holding AG. Nach Ansicht des
Aufsichtsrats bestehen bei Herrn Dr. Andreas Pleßke darüber
hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur
TOM TAILOR Holding AG oder deren Konzernunternehmen, den
Organen der TOM TAILOR Holding AG oder einem wesentlich an der
TOM TAILOR Holding AG beteiligten Aktionär, die nach Ziffer
5.4.1 des Corporate Governance Kodex offenzulegen wären.
Der Aufsichtsrat hat bei der vorgeschlagenen Person die von
ihm entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex festgesetzten Ziele für die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats berücksichtigt.
II.
Weitere Angaben zur Einberufung
1. Informationen und Unterlagen
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an werden
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung' die Unterlagen gemäß § 124a
AktG zur Einsicht und zum Download zur Verfügung stehen.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der
Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung,
also bis zum Ablauf des 20. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ), unter
folgender Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse
TOM TAILOR Holding AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
per Fax: +49 (0)89 889690633
per E-Mail: tom-tailor@better-orange.de
oder elektronisch über den 'Internetservice für Aktionäre'
unter der Internetadresse http://www.tom-tailor-group.com
unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung'
zugehen.
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1
AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister
eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl
der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung
zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tage der Hauptversammlung maßgeblich.
Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom
Ablauf des 20. Mai 2014 bis zum Schluss der Hauptversammlung
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog.
Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende
des Anmeldeschlusstages, dem 20. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ)
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