DJ DGAP-HV: TOM TAILOR Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.05.2014 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
TOM TAILOR Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
17.04.2014 15:08
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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TOM TAILOR Holding AG
Hamburg
ISIN DE000A0STST2 / WKN A0STST
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der
am Dienstag, den 27. Mai 2014, um 11:00 Uhr (MESZ),
in der Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1,
20457 Hamburg, Albert-Schäfer-Saal, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der TOM TAILOR Holding AG
für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Lageberichts für die TOM
TAILOR Holding AG einschließlich des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuchs, des Konzernlageberichts für den TOM TAILOR
Konzern einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs, und
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung
zugänglich zu machen. Sie werden in der Hauptversammlung vom
Vorstand und - soweit dies den Bericht des Aufsichtsrats
betrifft - vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem
Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss am 24. März
2014 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit
festgestellt ist.
Die genannten Unterlagen stehen vom Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft
unter http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt
'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur Einsichtnahme und
zum Download zur Verfügung. Auf Verlangen wird jedem Aktionär
von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen werden auch in
der Hauptversammlung zugänglich sein.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
Hamburg zum Abschlussprüfer, zum Konzernabschlussprüfer und
zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat
Herr Dr. Christoph Schug hat sein Aufsichtsratsmandat am 5.
März 2014 niedergelegt. Herr Dr. Schug wurde in der
Hauptversammlung am 4. März 2010 für die Zeit bis zum Ablauf
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2014 beschließt, in den Aufsichtsrat der
Gesellschaft gewählt. Aufgrund seiner Amtsniederlegung ist
daher ein Nachfolger zu wählen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß den §§ 95,
96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG sowie gemäß § 9 Absatz 1 der
Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die
von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung
ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Andreas Pleßke, Restrukturierungsmanager und
Rechtsanwalt in eigener Kanzlei, Herrsching am Ammersee
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Die Wahl erfolgt gemäß § 9 Absatz 3 der Satzung der
Gesellschaft für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitglieds, demnach für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2014 beschließt.
Herr Dr. Andreas Pleßke nimmt derzeit folgende Mandate in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne des §
125 Abs. 1 Satz 5 AktG wahr:
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der smart One
Consulting AG, Berg
- Vorsitzender des Aufsichtsrats der m.a.x.
Informationstechnologie AG, München
Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
legt der Aufsichtsrat offen, dass Herr Dr. Andreas Pleßke in
einer Führungsposition bei der ISLA Vermögensverwaltungs GmbH,
Warstein, Deutschland, als wesentlich an der TOM TAILOR
Holding AG beteiligter Aktionärin im Sinne von Ziffer 5.4.1
des Deutschen Corporate Governance Kodex, tätig ist. Die ISLA
Vermögensverwaltungs GmbH hält 23,16% eigene bzw. ihr aufgrund
abgestimmten Verhaltens mit der Versorgungs- und
Förderungsstiftung, Vaduz, Liechtenstein zugerechnete
Stimmrechte an der TOM TAILOR Holding AG. Nach Ansicht des
Aufsichtsrats bestehen bei Herrn Dr. Andreas Pleßke darüber
hinaus keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur
TOM TAILOR Holding AG oder deren Konzernunternehmen, den
Organen der TOM TAILOR Holding AG oder einem wesentlich an der
TOM TAILOR Holding AG beteiligten Aktionär, die nach Ziffer
5.4.1 des Corporate Governance Kodex offenzulegen wären.
Der Aufsichtsrat hat bei der vorgeschlagenen Person die von
ihm entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex festgesetzten Ziele für die Zusammensetzung
des Aufsichtsrats berücksichtigt.
II.
Weitere Angaben zur Einberufung
1. Informationen und Unterlagen
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an werden
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung' die Unterlagen gemäß § 124a
AktG zur Einsicht und zum Download zur Verfügung stehen.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre
berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der
Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung,
also bis zum Ablauf des 20. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ), unter
folgender Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse
TOM TAILOR Holding AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
per Fax: +49 (0)89 889690633
per E-Mail: tom-tailor@better-orange.de
oder elektronisch über den 'Internetservice für Aktionäre'
unter der Internetadresse http://www.tom-tailor-group.com
unter dem Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung'
zugehen.
Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in
deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Absatz 2 Satz 1
AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister
eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl
der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung
zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tage der Hauptversammlung maßgeblich.
Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum vom
Ablauf des 20. Mai 2014 bis zum Schluss der Hauptversammlung
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sog.
Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des
Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am Ende
des Anmeldeschlusstages, dem 20. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ)
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 17, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)
DJ DGAP-HV: TOM TAILOR Holding AG: Bekanntmachung -2-
(sog. Technical Record Date). Der Umschreibestopp bedeutet
keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von
Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 20. Mai 2014 bei
der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte
und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn,
sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur
Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben
Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im
Aktienregister eingetragenen Aktionär.
Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht
im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten,
Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß
§ 135 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen dürfen
das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren
Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur
aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt §
135 AktG.
3. Eintrittskarten und Anmeldeformular
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. am
Versammlungsort hinterlegt.
Ein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung wird
den Aktionären, die spätestens am 13. Mai 2014, 0:00 Uhr
(MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind,
zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es
steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung und
wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt.
4. Verfahren für die Erteilung von
Stimmrechtsvollmachten
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch
Bevollmächtigte, wie z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung, andere Dritte oder einen von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen.
Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem
vorstehenden Abschnitt erforderlich.
Für die Erteilung der Vollmacht, deren Widerruf sowie den
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft
genügt grundsätzlich die Textform (§ 126b BGB).
Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute,
Aktionärsvereinigungen und gleichgestellte Personen
Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß §§ 135
Absatz 10, 125 Absatz 5 AktG gleichgestelltes
Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135
Absatz 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden
soll, bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der
Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen jedoch
darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende
Institution oder Person möglicherweise eine besondere Form der
Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135
Absatz 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Die
Aktionäre sollten sich daher rechtzeitig mit der Institution
oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine
mögliche Form der Vollmacht abstimmen.
Sonstige Bevollmächtigte
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung,
noch eine andere ihnen nach §§ 135 Absatz 8 und 10, 125 Absatz
5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt
wird, kann die Vollmacht in Textform (§ 126b BGB) entweder
gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erteilt werden. Gleiches gilt für den Widerruf der Vollmacht.
Wird die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft erteilt,
soll diese aus organisatorischen Gründen bis Montag, den 26.
Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ), bei nachfolgender Anschrift,
Faxnummer oder E-Mail-Adresse eingehen:
TOM TAILOR Holding AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
per Fax: +49 (0)89 889690633
per E-Mail: tom-tailor@better-orange.de
Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachtserteilung wird den
Aktionären, die spätestens am 13. Mai 2014, 0:00 Uhr (MESZ),
im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, zusammen
mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es steht auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung und
wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt.
Alternativ kann die Erteilung einer Vollmacht (mit Ausnahme
der Vollmachtserteilung an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere ihnen nach §§ 135 Absatz
8 und 10, 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Person oder
Institution) elektronisch über den 'Internetservice für
Aktionäre' unter der Internetadresse
http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung' erfolgen.
Wird die Vollmacht gegenüber den Bevollmächtigten erteilt, so
bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB). Dieser kann am Tage der
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht
werden. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch an
vorstehende Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse
übermittelt werden.
Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet
werden kann, befindet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Ein
Vollmachtsformular steht auch auf der Internetseite der
Gesellschaft unter http://www.tom-tailor-group.com unter dem
Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum
Download zur Verfügung. Es wird Aktionären auf Verlangen auch
kostenlos zugesandt.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
Die Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihre Stimmrechte
nach entsprechender Vollmachts- und Weisungserteilung in der
Hauptversammlung durch von der Gesellschaft benannte
Stimmrechtsvertreter ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist
eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt
erforderlich.
Ein Formular zur Anmeldung und Vollmachts- und
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
wird den Aktionären, die spätestens am 13. Mai 2014, 0:00 Uhr
(MESZ), im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind,
zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt. Es
steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung und
wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt.
Die Anmeldung mit einer gleichzeitigen Vollmachtserteilung an
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ist nur bis
Dienstag, den 20. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ), unter der im
vorangehenden Abschnitt 'Sonstige Bevollmächtigte' genannten
Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse oder elektronisch
über den 'Internetservice für Aktionäre' unter der
Internetadresse http://www.tom-tailor-group.com unter dem
Menüpunkt 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' möglich.
Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach fristgerechter
Anmeldung oder die Änderung von Vollmacht und Weisungen an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft soll der Gesellschaft
aus organisatorischen Gründen bis Montag, den 26. Mai 2014,
24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) an die oben
genannte Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse oder
elektronisch über den 'Internetservice für Aktionäre' unter
http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 17, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)
Relations', 'Hauptversammlung' zugehen. Darüber hinaus bieten
wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der
Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum
Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung
des Stimmrechts zu bevollmächtigen oder erteilte Weisungen zu
ändern.
Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle Weisungen
für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Die Stimmrechtsvertreter dürfen das
Stimmrecht bei Abstimmungen, deren Gegenstand im Vorfeld der
Hauptversammlung nicht bekannt ist (zum Beispiel bei
Verfahrensanträgen), nicht ausüben. In diesen Fällen werden
sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten bzw. nicht
an der Abstimmung teilnehmen. Entsprechendes gilt bei der
Abstimmung über einen Gegenantrag oder Wahlvorschlag ohne
ausdrückliche Weisung. Die Beauftragung der
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Erklärung von
Widersprüchen oder zur Stellung von Anträgen oder Fragen ist
nicht möglich.
5. Ergänzungsanträge, Anträge und Wahlvorschläge von
Aktionären, Auskunftsrecht, weitergehende Erläuterungen
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer
Minderheit (§ 122 Absatz 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals (das entspricht 1.301.357 Aktien) oder den
anteiligen Betrag von Euro 500.000 (das entspricht 500.000
Aktien) erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens
30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 26. April
2014, 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender Anschrift zugehen:
Vorstand der
TOM TAILOR Holding AG
Garstedter Weg 14
22453 Hamburg
Deutschland
Im Hinblick auf die Mindestbesitzzeit wird auf die
Vorschriften des § 122 Absatz 1 Satz 3 AktG i.V.m. § 142
Absatz 2 Satz 2 AktG verwiesen. Die betreffenden Aktionäre
haben gemäß § 122 Absatz 2, Absatz 1 i.V.m. § 142 Absatz 2
Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie mindestens seit drei
Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit dem 27.
Februar 2014, 0:00 Uhr (MEZ), Inhaber der erforderlichen Zahl
an Aktien sind.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Absatz 1 und
127 AktG)
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Absatz 1 AktG berechtigt,
Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und
Aufsichtsrat zu den Tagesordnungspunkten zu stellen, ohne dass
es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung,
Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf.
Gleiches gilt für Gegenvorschläge zu Wahlvorschlägen für die
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Abschlussprüfern (§ 127
AktG).
Aktionäre können aber auch bereits vor der Hauptversammlung
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu Punkten der der Tagesordnung sowie
Wahlvorschläge übersenden. Solche Anträge sind ausschließlich
an folgende Anschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zu
richten:
TOM TAILOR Holding AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
per Fax: +49 (0)89 889690633
per E-Mail: antraege@better-orange.de
Bis spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis
spätestens zum 12. Mai 2014, 24:00 Uhr (MESZ), unter diesen
Kontaktdaten zugegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge von
Aktionären, wird die Gesellschaft - vorbehaltlich §§ 126
Absatz 2 und 3, 127 AktG - den anderen Aktionären auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung' unverzüglich zugänglich machen.
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden anschließend
ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge,
die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden
sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn
sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Auskunftsrecht des Aktionärs (§ 131 Absatz 1 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft
einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in
der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der
Aussprache zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft unter
den in § 131 Absatz 3 AktG genannten Gründen verweigern.
Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG finden
sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.tom-tailor-group.com unter dem Menüpunkt 'Investor
Relations', 'Hauptversammlung'.
6. Anzahl der ausgegebenen Aktien- und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung Euro 26.027.133 und ist
eingeteilt in 26.027.133 auf den Namen lautende Stückaktien.
Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der
Stimmrechte an der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt damit 26.027.133. Die
Gesellschaft hält keine eigenen Aktien; es bestehen keine
Aktien unterschiedlicher Gattung.
Hamburg, im April 2014
TOM TAILOR Holding AG
Der Vorstand
17.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: TOM TAILOR Holding AG
Garstedter Weg 14
22453 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 40 58956429
Fax: +49 40 58956199
E-Mail: andrea.rolvering@tom-tailor.com
Internet: http://www.tom-tailor.de
ISIN: DE000A0STST2
WKN: A0STST
Börsen: Frankfurt, Hamburg, Düsseldorf, Berlin, Stuttgart,
München
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
April 17, 2014 09:08 ET (13:08 GMT)
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