Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
17.04.2014 15:17
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Frankfurt am Main
ISIN DE 0005773303
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am
Freitag, dem 30. Mai 2014, um 10.00 Uhr in der Jahrhunderthalle
Frankfurt, Pfaffenwiese 301, in 65929 Frankfurt am Main,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 mit
dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 21.
März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die
Internetseite www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich und
werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahrs 2013 in Höhe von EUR 115.373.630,00 zur
Ausschüttung einer Dividende im Betrag von EUR 1,25 je
dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt
einem Betrag in Höhe von EUR 115.270.048,75 zu verwenden und
den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 103.581,25 in andere
Gewinnrücklagen einzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu
bestellen.
6. Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Das Aufsichtsratsmitglied Stefan H. Lauer hat sein Mandat als
Anteilseignervertreter mit Wirkung zum 31. Dezember 2013
niedergelegt und ist zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat
ausgeschieden. Mit Beschluss vom 10. Februar 2014 hat das
Amtsgericht Frankfurt am Main Herrn Karl Ulrich Garnadt als
Nachfolger für Herrn Stefan H. Lauer zum Aufsichtsratsmitglied
bestellt. Vor dem Hintergrund seiner zum 1. Mai 2014
anstehenden Bestellung zum Mitglied des Vorstands der
Deutschen Lufthansa AG mit der Ressortverantwortlichkeit
'Lufthansa Passage' hat Herr Garnadt sein Aufsichtsratsmandat
bei der Fraport AG mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung
am 30. Mai 2014 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus
dem Aufsichtsrat ausscheiden.
Auch das Aufsichtsratsmitglied Jörg-Uwe Hahn hat sein Mandat
als Anteilseignervertreter mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung am 30. Mai 2014 niedergelegt und wird zu
diesem Zeitpunkt ebenfalls aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1
AktG und § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Mitbestimmungsgesetz sowie nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung
aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer
zusammen.
Im Hinblick auf die Amtsniederlegungen von Herrn Karl Ulrich
Garnadt und Herrn Jörg-Uwe Hahn schlägt der Aufsichtsrat -
gemäß der Empfehlung des Nominierungsausschusses - vor,
folgende Personen für die jeweils verbleibende Amtszeit, d.h.
in beiden Fällen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat zu wählen:
- Herrn Peter Gerber, Personalvorstand der
Passagiersparte der Deutschen Lufthansa AG und designierter
Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa Cargo AG (ab 1. Mai
2014), wohnhaft in Butzbach;
- Herrn Frank-Peter Kaufmann, Mitglied des
Hessischen Landtags und Mitglied im Wirtschafts- und
Haushaltsausschuss sowie Vorsitzender des Unterausschusses
für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung im Hessischen
Landtag, wohnhaft in Dietzenbach.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es
ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat
entscheiden zu lassen.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG zu den Aufsichtsratskandidaten
Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kandidaten für
den Aufsichtsrat sind bei den nachfolgend jeweils unter a)
aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten
Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums:
Herr Peter Gerber:
a) Lufthansa CityLine GmbH, Köln
b) Albatros Versicherungsdienste GmbH, Köln
Herr Frank-Peter Kaufmann:
b) Hessische Staatsweingüter Kloster Eberbach GmbH,
Eltville.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß Ziffer 5.4.1
Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Herr Peter Gerber ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
dieser Einberufung noch Personalvorstand der Deutschen
Lufthansa AG. Mit Wirkung zum 1. Mai 2014 soll er zum
Vorsitzenden des Vorstands der Lufthansa Cargo AG, einer
hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa
AG, bestellt werden. Aus Gründen der Vollständigkeit werden
nachfolgend die geschäftlichen Beziehungen der Fraport AG
sowohl zur Deutschen Lufthansa AG als auch zur Lufthansa Cargo
AG als Teil der Lufthansa-Gruppe dargestellt.
Die Lufthansa-Gruppe ist - als einer der weltweit größten
zivilen Luftfahrtkonzerne - Hauptkunde der Fraport AG. Sowohl
mit der Deutschen Lufthansa AG als auch mit der Lufthansa
Cargo AG unterhält die Fraport AG intensive geschäftliche
Beziehungen mit Schwerpunkten in den Bereichen Abwicklung von
Starts und Landungen, Bodenabfertigung von Flugzeugen
einschließlich Frachtflugzeugen sowie der Nutzung von
Immobilien und landseitigen Flächen zur Frachtabwicklung.
Die Geschäftsbeziehungen mit der Deutschen Lufthansa AG, ihren
Partnern der Star Alliance sowie mit der Lufthansa Cargo AG
tragen in erheblichem Umfang zum Umsatz des Fraport-Konzerns
bei. Die wesentlichen Umsätze werden dabei in den Segmenten
Aviation und Ground Handling sowie Retail & Real Estate
generiert.
Der Flughafen Frankfurt am Main ist Heimatflughafen und
größtes Drehkreuz der Deutschen Lufthansa AG sowie der
wichtigste Standort im Netz der Lufthansa Cargo AG. Am
Flughafen Frankfurt hat die Lufthansa Cargo AG den größten
Anteil am Frachtumschlag. Die Fraport AG ist daher der
wichtigste Flughafenbetreiber für die Lufthansa-Gruppe.
Herr Frank-Peter Kaufmann ist Mitglied des Hessischen Landtags
und Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss sowie
Vorsitzender des Unterausschusses für Finanzcontrolling und
Verwaltungssteuerung im Hessischen Landtag. Das Land Hessen
hält direkt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der
Fraport AG und ist damit ein wesentlich an der Gesellschaft
beteiligter Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4
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April 17, 2014 09:17 ET (13:17 GMT)
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