DJ DGAP-HV: Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.05.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
17.04.2014 15:17
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Frankfurt am Main
ISIN DE 0005773303
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am
Freitag, dem 30. Mai 2014, um 10.00 Uhr in der Jahrhunderthalle
Frankfurt, Pfaffenwiese 301, in 65929 Frankfurt am Main,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzern-Abschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2013 mit
dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben der §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzern-Abschluss gemäß § 172 AktG am 21.
März 2014 gebilligt und den Jahresabschluss damit
festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.
Die Unterlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind über die
Internetseite www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich und
werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahrs 2013 in Höhe von EUR 115.373.630,00 zur
Ausschüttung einer Dividende im Betrag von EUR 1,25 je
dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt
einem Betrag in Höhe von EUR 115.270.048,75 zu verwenden und
den verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 103.581,25 in andere
Gewinnrücklagen einzustellen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Bestellung des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt
am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu
bestellen.
6. Beschlussfassung über die Wahlen zum Aufsichtsrat
Das Aufsichtsratsmitglied Stefan H. Lauer hat sein Mandat als
Anteilseignervertreter mit Wirkung zum 31. Dezember 2013
niedergelegt und ist zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat
ausgeschieden. Mit Beschluss vom 10. Februar 2014 hat das
Amtsgericht Frankfurt am Main Herrn Karl Ulrich Garnadt als
Nachfolger für Herrn Stefan H. Lauer zum Aufsichtsratsmitglied
bestellt. Vor dem Hintergrund seiner zum 1. Mai 2014
anstehenden Bestellung zum Mitglied des Vorstands der
Deutschen Lufthansa AG mit der Ressortverantwortlichkeit
'Lufthansa Passage' hat Herr Garnadt sein Aufsichtsratsmandat
bei der Fraport AG mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung
am 30. Mai 2014 niedergelegt und wird zu diesem Zeitpunkt aus
dem Aufsichtsrat ausscheiden.
Auch das Aufsichtsratsmitglied Jörg-Uwe Hahn hat sein Mandat
als Anteilseignervertreter mit Wirkung zum Ablauf der
Hauptversammlung am 30. Mai 2014 niedergelegt und wird zu
diesem Zeitpunkt ebenfalls aus dem Aufsichtsrat ausscheiden.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1
AktG und § 6 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
Mitbestimmungsgesetz sowie nach § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung
aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer
zusammen.
Im Hinblick auf die Amtsniederlegungen von Herrn Karl Ulrich
Garnadt und Herrn Jörg-Uwe Hahn schlägt der Aufsichtsrat -
gemäß der Empfehlung des Nominierungsausschusses - vor,
folgende Personen für die jeweils verbleibende Amtszeit, d.h.
in beiden Fällen bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2017 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat zu wählen:
- Herrn Peter Gerber, Personalvorstand der
Passagiersparte der Deutschen Lufthansa AG und designierter
Vorsitzender des Vorstands der Lufthansa Cargo AG (ab 1. Mai
2014), wohnhaft in Butzbach;
- Herrn Frank-Peter Kaufmann, Mitglied des
Hessischen Landtags und Mitglied im Wirtschafts- und
Haushaltsausschuss sowie Vorsitzender des Unterausschusses
für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung im Hessischen
Landtag, wohnhaft in Dietzenbach.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der
Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden. Es
ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat
entscheiden zu lassen.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1
Satz 5 AktG zu den Aufsichtsratskandidaten
Die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Kandidaten für
den Aufsichtsrat sind bei den nachfolgend jeweils unter a)
aufgeführten Gesellschaften Mitglied eines gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsrats bzw. bei den unter b) aufgeführten
Wirtschaftsunternehmen Mitglied eines vergleichbaren in- oder
ausländischen Kontrollgremiums:
Herr Peter Gerber:
a) Lufthansa CityLine GmbH, Köln
b) Albatros Versicherungsdienste GmbH, Köln
Herr Frank-Peter Kaufmann:
b) Hessische Staatsweingüter Kloster Eberbach GmbH,
Eltville.
Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß Ziffer 5.4.1
Abs. 4 bis 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex
Herr Peter Gerber ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung
dieser Einberufung noch Personalvorstand der Deutschen
Lufthansa AG. Mit Wirkung zum 1. Mai 2014 soll er zum
Vorsitzenden des Vorstands der Lufthansa Cargo AG, einer
hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa
AG, bestellt werden. Aus Gründen der Vollständigkeit werden
nachfolgend die geschäftlichen Beziehungen der Fraport AG
sowohl zur Deutschen Lufthansa AG als auch zur Lufthansa Cargo
AG als Teil der Lufthansa-Gruppe dargestellt.
Die Lufthansa-Gruppe ist - als einer der weltweit größten
zivilen Luftfahrtkonzerne - Hauptkunde der Fraport AG. Sowohl
mit der Deutschen Lufthansa AG als auch mit der Lufthansa
Cargo AG unterhält die Fraport AG intensive geschäftliche
Beziehungen mit Schwerpunkten in den Bereichen Abwicklung von
Starts und Landungen, Bodenabfertigung von Flugzeugen
einschließlich Frachtflugzeugen sowie der Nutzung von
Immobilien und landseitigen Flächen zur Frachtabwicklung.
Die Geschäftsbeziehungen mit der Deutschen Lufthansa AG, ihren
Partnern der Star Alliance sowie mit der Lufthansa Cargo AG
tragen in erheblichem Umfang zum Umsatz des Fraport-Konzerns
bei. Die wesentlichen Umsätze werden dabei in den Segmenten
Aviation und Ground Handling sowie Retail & Real Estate
generiert.
Der Flughafen Frankfurt am Main ist Heimatflughafen und
größtes Drehkreuz der Deutschen Lufthansa AG sowie der
wichtigste Standort im Netz der Lufthansa Cargo AG. Am
Flughafen Frankfurt hat die Lufthansa Cargo AG den größten
Anteil am Frachtumschlag. Die Fraport AG ist daher der
wichtigste Flughafenbetreiber für die Lufthansa-Gruppe.
Herr Frank-Peter Kaufmann ist Mitglied des Hessischen Landtags
und Mitglied im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss sowie
Vorsitzender des Unterausschusses für Finanzcontrolling und
Verwaltungssteuerung im Hessischen Landtag. Das Land Hessen
hält direkt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der
Fraport AG und ist damit ein wesentlich an der Gesellschaft
beteiligter Aktionär im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 4
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DJ DGAP-HV: Fraport AG Frankfurt Airport Services -2-
Deutscher Corporate Governance Kodex.
Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten stehen
vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an zum Abruf im
Internet unter www.hauptversammlung.fraport.de zur Verfügung.
7. Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der
Satzung zu zustimmungsbedürftigen Geschäften
§ 11 der Satzung führt in Abs. 4 bestimmte Geschäfte auf, die
der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen. Die
Satzungsregelung zu zustimmungsbedürftigen Geschäften soll
künftig allgemeiner gehalten sein und insbesondere keine
festen Wertgrenzen mehr enthalten. Letzteres wird in Zukunft
vom Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung des Vorstands näher
geregelt, um auf sich ändernde wirtschaftliche Verhältnisse
schneller und flexibler durch entsprechende Anpassung der
Zustimmungsvorbehalte in der Geschäftsordnung reagieren zu
können. Daher soll ein neuer Satz 1 in § 11 Abs. 4 der Satzung
eingeführt werden, der darauf verweist, dass der Aufsichtsrat
in der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungsbedürftige
Geschäfte und Maßnahmen sowie Betragsgrenzen festlegt, ab
deren Überschreiten der Vorstand der Zustimmung des
Aufsichtsrats bedarf. Der bisherige § 11 Abs. 4 Satz 1 der
Satzung wird unter Streichung des dritten Spiegelstrichs zu §
11 Abs. 4 Satz 2. Im Übrigen bleibt § 11 der Satzung
unverändert.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende
Satzungsänderung zu beschließen:
a) § 11 Abs. 4 der Satzung wird aufgehoben und wie
folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat legt in der Geschäftsordnung des Vorstands
zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte und Maßnahmen sowie
eventuelle Wertgrenzen fest, ab deren Überschreiten der
Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Abgesehen
von den gesetzlich vorgeschriebenen und den in der
Geschäftsordnung des Vorstands festgelegten Fällen bedarf
der Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats für:
- Geschäfte und Maßnahmen, die die
Unternehmensstruktur oder die Unternehmensstrategie
wesentlich ändern oder die zu einer wesentlichen Änderung
der Unternehmensentwicklung führen,
- Geschäfte und Maßnahmen, die die betriebliche
Altersversorgung oder sonstige Zusatzversorgungen der
Arbeitnehmer wesentlich ändern.'
****
Internetseite der Gesellschaft und dort zugängliche Unterlagen und
Informationen
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung der
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich.
Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und
veröffentlichungspflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und
Ergänzungsverlangen von Aktionären werden ebenfalls über die oben
genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Über die genannte
Internetadresse können auch die zu Beginn der Hauptversammlung
gehaltenen Reden des Aufsichtsratsvorsitzenden und des
Vorstandsvorsitzenden verfolgt werden. Unter dieser Internetadresse
werden nach der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse
veröffentlicht.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind insgesamt
92.293.404 Stückaktien ausgegeben. Alle ausgegebenen Aktien gewähren
je eine Stimme; die Anzahl der Stimmrechte beträgt demnach 92.293.404.
Von den 92.293.404 Stückaktien werden zum Zeitpunkt der Einberufung
77.365 Aktien von der Fraport AG selbst gehalten (eigene Aktien). Die
eigenen Aktien gewähren, solange sie von der Fraport AG gehalten
werden, keine Stimmrechte.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 3 Satz
3 AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft in
Textform (§ 126b BGB) unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden
und der Gesellschaft unter dieser Adresse einen von ihrem
depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres
Anteilsbesitzes übermitteln:
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
E-Mail: wp.hv@db-is.com
Telefax: +49 69 12012-86045
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 9. Mai
2014 (0.00 Uhr - sogenannter 'Nachweisstichtag') beziehen. Anmeldung
und Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 23.
Mai 2014 (24.00 Uhr) zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den
besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Gesellschaft
ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des
Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird
dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die
Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich, das heißt, Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen,
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur
teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen
Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung und des besonderen Nachweises des
Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung zugesandt.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte in der
Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, von der Gesellschaft
benannte Stimmrechtsvertreter oder einem Dritten ausüben lassen. Auch
in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs.
3 Satz 3 AktG der Textform. Für den Fall, dass ein Kreditinstitut,
eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen nach § 135 Abs. 8
und 10 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt
werden soll, sehen § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG und die Satzung kein
Textformerfordernis vor. Wir weisen darauf hin, dass in diesen Fällen
die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise
eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG
die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich
daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über eine
mögliche Form der Vollmacht ab.
Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder
gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis einer erteilten
Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte
am Tag der Hauptversammlung den Nachweis (z. B. die Vollmacht im
Original oder in Kopie) an der Einlasskontrolle vorlegt. Der Nachweis
kann auch per Post an die Adresse
Fraport AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder per Telefax an +49 89 309037-4675
übermittelt werden.
Als elektronischen Übermittlungsweg bietet die Gesellschaft an, den
Nachweis per E-Mail an fraportAG-HV2014@computershare.de zu
übersenden.
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Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die
Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll, ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der
Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer
bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten
Übermittlungswegen unmittelbar der Gesellschaft gegenüber erklärt
werden.
Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren
Widerruf durch eine Erklärung gegenüber der Gesellschaft auf dem
Postweg, so muss diese aus organisatorischen Gründen der Gesellschaft
bis Mittwoch, 28. Mai 2014 (Tag des Posteingangs), zugehen. Eine
Übermittlung an die Gesellschaft per Fax oder E-Mail ist auch am Tag
der Hauptversammlung noch möglich.
Der Nachweis einer in bzw. während der Hauptversammlung erteilten
Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Nachweis (z. B.
das Original der Vollmacht) an der Ausgangskontrolle vorgelegt wird.
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen wollen, werden gebeten,
zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu verwenden, welches die
Gesellschaft hierfür bereitstellt. Es wird den ordnungsgemäß
angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt und
kann postalisch unter der Adresse Fraport AG, HV-Projektbüro (VV1),
60547 Frankfurt am Main, per Fax (+49 69 690-25201) oder per E-Mail
(HV-Projektbuero@fraport.de) angefordert werden. Darüber hinaus kann
ein Vollmachtsformular auch auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.hauptversammlung.fraport.de heruntergeladen werden.
Vollmachten können bis zum Tag der Hauptversammlung (einschließlich)
auch elektronisch über ein Internet-gestütztes Vollmachtssystem der
Gesellschaft erteilt werden. Nähere Einzelheiten zum
Internet-gestützten Vollmachtssystem der Gesellschaft erhalten die
Aktionäre im Internet unter www.hauptversammlung.fraport.de.
Wir bieten unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts zu
bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen
hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung, auf der sich ein
Formular befindet, das zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter
und zur Erteilung von Weisungen verwendet werden kann. Um den
rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die
Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen. Soweit von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden,
müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts
erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen werden
die Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Vollmacht und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
können auch gemäß dem von der Gesellschaft festgelegten Verfahren
elektronisch über das Internet-gestützte Vollmachtssystem der
Gesellschaft erteilt werden.
Weitere Hinweise zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in der
Eintrittskarte, welche die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre
zugesandt bekommen, enthalten. Entsprechende Informationen sind auch
im Internet unter www.hauptversammlung.fraport.de einsehbar.
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1,
§ 127, § 131 Abs. 1 AktG
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen
(dies entspricht 50.000 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass
sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung
(also mindestens seit dem 27. Februar 2014, 0.00 Uhr) Inhaber der
Aktien sind.
Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu
richten und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 29.
April 2014 (24.00 Uhr) zugehen. Aktionäre werden gebeten, für ein
entsprechendes Verlangen die folgende Adresse zu verwenden:
Vorstand der Fraport AG
z. Hd. HV-Projektbüro (VV1)
60547 Frankfurt am Main
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen
Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse
www.hauptversammlung.fraport.de bekannt gemacht und den Aktionären
mitgeteilt.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 126 Abs. 1, § 127
AktG
Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge
zur Wahl des Abschlussprüfers und den Wahlen zum Aufsichtsrat
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein;
bei Wahlvorschlägen bedarf es keiner Begründung. Gegenanträge zur
Tagesordnung und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende
Adresse zu richten:
Fraport AG
HV-Projektbüro (VV1)
60547 Frankfurt am Main
Telefax: +49 69 690-25201
E-Mail: HV-Projektbuero@fraport.de
Bis spätestens zum Ablauf des 15. Mai 2014 (24.00 Uhr) unter der
vorgenannten Adresse bei der Gesellschaft zugegangene Gegenanträge und
Wahlvorschläge werden unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126,
127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und - bei Anträgen -
der Begründung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.fraport.de zugänglich
gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in
den Konzern-Abschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der
Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu
stellen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Aktionärsrechten
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.hauptversammlung.fraport.de.
Frankfurt am Main, im April 2014
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Der Vorstand
17.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide
Flughafen Frankfurt
60547 Frankfurt am Main
Deutschland
E-Mail: hv-projektbuero@fraport.de
Internet: http://www.fraport.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
April 17, 2014 09:17 ET (13:17 GMT)
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