BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
22.04.2014 15:10
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
Bremen
Einberufung der 134. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre
der
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
am Freitag, dem 30. Mai 2014, um 10.00 Uhr,
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen
I. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts sowie des
Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts
zu den Angaben nach § 289 Absatz 4, § 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2013 der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- sowie des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss bereits
gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-
aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2013 in Höhe von
1.536.000,00 EUR wie folgt zu verwenden:
Zahlung einer Dividende von 0,40 EUR pro Stückaktie.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers
für die prüferische Durchsicht des Zwischenberichts
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 und zum
Prüfer für die prüferische Durchsicht des Abschlusses und des
Zwischenlageberichts (§§ 37w, 37y des
Wertpapierhandelsgesetzes) für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahrs 2014 zu wählen.
6. Beschlussfassung über die Nachwahl zum
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. h.c. Klaus Wedemeier
(70), Bürgermeister a.D., Vorsitzender des Vorstandes
Wirtschaftsverband Weser e.V., mit Wohnsitz in Bremen als
Nachfolger von Herrn Uwe Beckmeyer als Vertreter der Aktionäre
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab
Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2017 beschließt. Die Hauptversammlung
ist bei der Wahl von Aktionärsvertretern nicht an
Wahlvorschläge gebunden.
II. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6
1. Allgemeine Angaben
Herr Uwe Beckmeyer hat mit Wirkung zum 31. Dezember 2013 sein
Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Die Amtszeit des von der
Hauptversammlung zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre
gewählten Herrn Beckmeyer hätte noch bis zur Beendigung der
Hauptversammlung gedauert, die über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1 und 101
Absatz 1 des Aktiengesetzes und nach den §§ 1 Absatz 1, 5
Absatz 1, 6 Absatz1 und 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes
über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer sowie § 9 Absatz 1 der
Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- aus je acht Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre
und der Arbeitnehmer zusammen. Aufgrund des Ausscheidens von
Herrn Beckmeyer ist eine Nachwahl gemäß § 10 Absatz 3 der
Satzung der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft
von 1877- erforderlich.
Bei der Wahl der Aktionärsvertreter ist die Hauptversammlung
an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Wahlvorschlag stützt
sich auf die Empfehlung des Personalausschusses des
Aufsichtsrats, der bei der Gesellschaft die Aufgaben eines
Nominierungsausschusses wahrnimmt, und berücksichtigt die vom
Aufsichtsrat 2013 für seine Zusammenarbeit beschlossenen
Ziele.
2. Angaben gemäß § 125 Absatz 1 Satz 5 des
Aktiengesetzes
Der unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat
als Vertreter der Aktionäre vorgeschlagene Kandidat ist kein
Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats oder
eines vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremiums
von Wirtschaftsunternehmen.
3. Angaben zu Ziffer 5.4.1 Absatz 4 bis 6 des
Deutschen Corporate Governance-Kodex
Zwischen Herrn Dr. h.c. Klaus Wedemeier und den Gesellschaften
des Konzerns der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- sowie den Organen der BREMER
LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- bestehen
keine direkten persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen.
Herr Dr. h.c. Klaus Wedemeier ist Bürgermeister a.D. der Freie
Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde), dem Mehrheitsgesellschafter
der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von
1877-.
III. Weitere Angaben zur Einberufung
1. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der
versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig
angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden
Adresse bis spätestens zum Ablauf des 23. Mai 2014 zugegangen
sein:
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
blockiert. Unsere Aktionäre können über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die
Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag der
Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand
maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten
Anmeldetages (23. Mai 2014) entsprechen, da nach der Satzung
der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag
der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im
Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw. technical
record date). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in
der Zeit vom 24. Mai 2014 bis einschließlich 30. Mai 2014
werden erst mit Gültigkeitsdatum 2. Juni 2014 verarbeitet und
berücksichtigt.
2. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen
Bevollmächtigten
Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr
Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein
Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären,
ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem
Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder
einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der
Textform. Ausnahmen von der Textformerfordernis können für
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135
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