Im ersten Quartal 2014 ließen sich 733 Finanzanlagevermittler die Erlaubnis nach § 34f GewO erteilen. Als am 31. Dezember 2013 das Moratorium der Industrie- und Handelskammern für die Registrierung der Finanzanlagevermittler und -berater nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) auslief und damit das "vereinfachte Erlaubnisverfahren" abgeschlossen ...Den vollständigen Artikel lesen ...