SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.04.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Unterneukirchen (Deutschland)
ISIN DE000SKWM021
WKN SKWM02
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen
(Deutschland), lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG zur ordentlichen Hauptversammlung am
Dienstag, 03. Juni 2014,
um 10.00 Uhr (MESZ)
in das
Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Str. 5
80333 München
Deutschland
ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten und testierten
Jahresabschlusses und des gebilligten und testierten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 mit dem
zusammengefassten Lagebericht für die SKW Stahl-Metallurgie
Holding AG und den SKW Metallurgie Konzern, einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und
5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2013
Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG ('Gesellschaft') am Sitz der
Gesellschaft (Rathausplatz 11, 84579 Unterneukirchen,
Deutschland) sowie im Büro München der Gesellschaft
(Prinzregentenstraße 68, 81675 München, Deutschland) während
der Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften der
genannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
kostenlos und unverzüglich übersandt. Von der Einberufung der
Hauptversammlung an sind die genannten Unterlagen über die
Internetseite der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/)
zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Regelungen erfolgt daher zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2013 erzielten Bilanzgewinn der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG von 17.722.213,34 EUR in voller
Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Frau Ines Kolmsee für ihre Amtszeit als Mitglied
des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen,
b) Herrn Reiner Bunnenberg für seine Amtszeit als
Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen,
c) Herrn Oliver Schuster für seine Amtszeit als
Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 Entlastung
zu erteilen,
b) Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 Entlastung
zu erteilen,
c) Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als Mitglied
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen,
d) Frau Sabine Kauper für ihre Amtszeit als Mitglied
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen,
e) Herrn Dr. Dirk Markus für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 Entlastung
zu erteilen,
f) Herrn Dr. Christoph Schlünken für seine Amtszeit
als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013
Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Vertagung der
Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen
Vorstandsmitglieds Gerhard Ertl für das Geschäftsjahr 2011
Die Hauptversammlung vom 11. Juni 2013 hatte beschlossen, die
Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Gerhard Ertl,
der bis 30. September 2011 dem Vorstand der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG angehörte, für seine Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2011 zu vertagen.
Da der mit Herrn Ertl geführte Rechtsstreit zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung nach wie vor nicht
rechtskräftig beendet ist, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat
vor, die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn
Gerhard Ertl für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im
Geschäftsjahr 2011 erneut zu vertagen.
6. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für die mögliche
prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2014
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669
München, Deutschland,
a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2014
und
b) - für den Fall, dass der verkürzte Abschluss und
der Zwischenlagebericht (§§ 37w, 37y
Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahrs 2014 einer prüferischen Durchsicht unterzogen
werden - zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und der Zwischenlageberichts
zu bestellen.
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu Unterpunkten a) und b) jeweils einzeln
durchgeführt wird.
7. Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz sowie § 7 der Satzung aus sechs von
der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der
Aufsichtsrat ist nicht mitbestimmt. Gemäß § 7 Abs. 2 der
Satzung ist das Gremium des Aufsichtsrats grundsätzlich für
die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn
der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist. Die Hauptversammlung
kann gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung auch kürzere Amtsperioden
für die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder bestimmen.
Die durch die Hauptversammlung vom 08. Juni 2011 gewählten
Mitglieder des Aufsichtsrates Frau Sabine Kauper und Dr.
Christoph Schlünken hatten zum Ende des Jahres 2013 ihre Ämter
als Mitglieder des Aufsichtsrates niedergelegt. Das
Amtsgericht Traunstein bestellte als Nachfolger der
ausgeschiedenen Mitglieder des Aufsichtsrates Frau Sabine
Kauper und Dr. Christoph Schlünken mit Beschluss vom 23.
Dezember 2013 Herrn Dr. Hans Liebler sowie mit Beschluss vom
14. Januar 2014 Frau Jutta Schull gemäß § 104 Aktiengesetz zu
Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft. Dem Antrag der
Gesellschaft entsprechend wurde die Bestellung von Herrn Dr.
Hans Liebler sowie von Frau Jutta Schull auf das Ende der dem
Erlass des jeweiligen Bestellungsbeschlusses unmittelbar
nachfolgenden Hauptversammlung der Gesellschaft befristet. Aus
diesem Grund enden die Amtsperioden von Herrn Dr. Hans Liebler
und Frau Jutta Schull mit Beendigung dieser Hauptversammlung.
Es sind somit zwei Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
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April 23, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
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