DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 03.06.2014 in München (Deutschland) mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
23.04.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Unterneukirchen (Deutschland)
ISIN DE000SKWM021
WKN SKWM02
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Der Vorstand der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen
(Deutschland), lädt hiermit die Aktionärinnen und Aktionäre der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG zur ordentlichen Hauptversammlung am
Dienstag, 03. Juni 2014,
um 10.00 Uhr (MESZ)
in das
Haus der Bayerischen Wirtschaft
Max-Joseph-Str. 5
80333 München
Deutschland
ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten und testierten
Jahresabschlusses und des gebilligten und testierten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 mit dem
zusammengefassten Lagebericht für die SKW Stahl-Metallurgie
Holding AG und den SKW Metallurgie Konzern, einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und
5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2013
Diese Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die
Gewinnverwendung können in den Geschäftsräumen der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG ('Gesellschaft') am Sitz der
Gesellschaft (Rathausplatz 11, 84579 Unterneukirchen,
Deutschland) sowie im Büro München der Gesellschaft
(Prinzregentenstraße 68, 81675 München, Deutschland) während
der Geschäftszeiten eingesehen werden. Abschriften der
genannten Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage
kostenlos und unverzüglich übersandt. Von der Einberufung der
Hauptversammlung an sind die genannten Unterlagen über die
Internetseite der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/)
zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss bereits gebilligt;
der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Regelungen erfolgt daher zu Tagesordnungspunkt 1
keine Beschlussfassung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den im Geschäftsjahr 2013 erzielten Bilanzgewinn der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG von 17.722.213,34 EUR in voller
Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Frau Ines Kolmsee für ihre Amtszeit als Mitglied
des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen,
b) Herrn Reiner Bunnenberg für seine Amtszeit als
Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen,
c) Herrn Oliver Schuster für seine Amtszeit als
Mitglied des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) Herrn Titus Weinheimer für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 Entlastung
zu erteilen,
b) Herrn Jochen Martin für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 Entlastung
zu erteilen,
c) Herrn Armin Bruch für seine Amtszeit als Mitglied
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen,
d) Frau Sabine Kauper für ihre Amtszeit als Mitglied
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen,
e) Herrn Dr. Dirk Markus für seine Amtszeit als
Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 Entlastung
zu erteilen,
f) Herrn Dr. Christoph Schlünken für seine Amtszeit
als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013
Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Vertagung der
Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen
Vorstandsmitglieds Gerhard Ertl für das Geschäftsjahr 2011
Die Hauptversammlung vom 11. Juni 2013 hatte beschlossen, die
Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn Gerhard Ertl,
der bis 30. September 2011 dem Vorstand der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG angehörte, für seine Tätigkeit im
Geschäftsjahr 2011 zu vertagen.
Da der mit Herrn Ertl geführte Rechtsstreit zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung nach wie vor nicht
rechtskräftig beendet ist, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat
vor, die Beschlussfassung über die Entlastung von Herrn
Gerhard Ertl für seine Amtszeit als Mitglied des Vorstands im
Geschäftsjahr 2011 erneut zu vertagen.
6. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014 sowie des Prüfers für die mögliche
prüferische Durchsicht des Zwischenberichts für das erste
Halbjahr des Geschäftsjahrs 2014
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses, vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rosenheimer Platz 4, 81669
München, Deutschland,
a) zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2014
und
b) - für den Fall, dass der verkürzte Abschluss und
der Zwischenlagebericht (§§ 37w, 37y
Wertpapierhandelsgesetz) für das erste Halbjahr des
Geschäftsjahrs 2014 einer prüferischen Durchsicht unterzogen
werden - zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des
verkürzten Abschlusses und der Zwischenlageberichts
zu bestellen.
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu Unterpunkten a) und b) jeweils einzeln
durchgeführt wird.
7. Neuwahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs.
1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz sowie § 7 der Satzung aus sechs von
der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der
Aufsichtsrat ist nicht mitbestimmt. Gemäß § 7 Abs. 2 der
Satzung ist das Gremium des Aufsichtsrats grundsätzlich für
die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die
über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn
der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, nicht mitzurechnen ist. Die Hauptversammlung
kann gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung auch kürzere Amtsperioden
für die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder bestimmen.
Die durch die Hauptversammlung vom 08. Juni 2011 gewählten
Mitglieder des Aufsichtsrates Frau Sabine Kauper und Dr.
Christoph Schlünken hatten zum Ende des Jahres 2013 ihre Ämter
als Mitglieder des Aufsichtsrates niedergelegt. Das
Amtsgericht Traunstein bestellte als Nachfolger der
ausgeschiedenen Mitglieder des Aufsichtsrates Frau Sabine
Kauper und Dr. Christoph Schlünken mit Beschluss vom 23.
Dezember 2013 Herrn Dr. Hans Liebler sowie mit Beschluss vom
14. Januar 2014 Frau Jutta Schull gemäß § 104 Aktiengesetz zu
Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft. Dem Antrag der
Gesellschaft entsprechend wurde die Bestellung von Herrn Dr.
Hans Liebler sowie von Frau Jutta Schull auf das Ende der dem
Erlass des jeweiligen Bestellungsbeschlusses unmittelbar
nachfolgenden Hauptversammlung der Gesellschaft befristet. Aus
diesem Grund enden die Amtsperioden von Herrn Dr. Hans Liebler
und Frau Jutta Schull mit Beendigung dieser Hauptversammlung.
Es sind somit zwei Aufsichtsratsmitglieder neu zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 23, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: -2-
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird.
Auf Basis der Vorschläge des Nominierungsausschusses schlägt
der Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor,
folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen, deren
Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung beginnt und mit
Ablauf der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für
das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit
beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet.
a) Dr. Hans Liebler, Gräfelfing (Deutschland)
Lenbach Capital GmbH und Maxburg Capital Partners GmbH,
jeweils geschäftsführender Gesellschafter
Mitglied des Aufsichtsrats (seit 01. Januar 2014)
Der Vorgeschlagene hat zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung folgende weitere Mandate in inländischen
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* Augusta AG, München, (Deutschland)
* Grammer AG, Amberg (Deutschland)
* Identive Inc., Santa Ana, CA (USA)
* Washtec AG, Augsburg, (Deutschland)
b) Jutta Schull, Frankfurt am Main (Deutschland)
SGL Carbon GmbH, Business Unit Leiterin Kathoden &
Hochofenauskleidungen Mitglied des Aufsichtsrats (seit 14.
Januar 2014)
Die Vorgeschlagene hat zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung folgende weitere Mandate in inländischen
Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* SGL CARBON Polska S.A., Racibórz (Polen)
Der Aufsichtsrat soll bei seinen Wahlvorschlägen an die
Hauptversammlung gem. Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex ('Kodex') die persönlichen und die
geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich
an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Die
Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche
Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein
objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als
maßgebend ansehen würde. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser
Empfehlung sind gemäß dem Kodex Aktionäre, die direkt oder
indirekt mehr als 10% der stimmberechtigten Aktien der
Gesellschaft halten. Abgesehen davon, dass die beiden
Kandidaten bereits gegenwärtig Mitglieder des Aufsichtsrats
der Gesellschaft sind, bestehen nach Einschätzung des
Aufsichtsrats hinsichtlich keines Kandidaten entsprechende
Umstände.
Aussagekräftige Lebensläufe der vorgeschlagenen Kandidaten
finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/.
8. Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung
des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags mit der SKW
Stahl-Metallurgie GmbH
Zwischen der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG, Unterneukirchen
(Deutschland), und ihrer 100%igen Tochtergesellschaft SKW
Stahl-Metallurgie GmbH, Unterneukirchen (Deutschland), besteht
ein Ergebnisabführungsvertrag vom 31. Juli 2007.
Das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der
Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
vom 20. Februar 2013 sieht vor, dass Gewinnabführungsverträge
mit Organgesellschaften in der Rechtsform der GmbH zur
Anerkennung der ertragsteuerlichen Organschaft künftig einen
sogenannten dynamischen Verweis auf die Vorschriften nach §
302 Aktiengesetz enthalten müssen. Diese Regelung sah der
Ergebnisabführungsvertrag vom 31. Juli 2007 bislang nicht vor.
Aus diesem Grund hat die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG mit
Datum vom 17. April 2014 eine Änderungsvereinbarung mit der
SKW Stahl-Metallurgie GmbH abgeschlossen. Die
Änderungsvereinbarung hat folgenden wesentlichen Inhalt:
* Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG ist wie
bisher gegenüber der SKW Stahl-Metallurgie GmbH zur
Verlustübernahme verpflichtet. Der Ergebnisabführungsvertrag
wird um einen Verweis auf die Vorschriften über die
Verlustübernahme nach § 302 Aktiengesetz in seiner jeweils
gültigen Fassung ergänzt. Durch die dynamische Verweisung
erübrigen sich Anpassungen des Ergebnisabführungsvertrags
bei künftigen Änderungen der Vorschriften des § 302
Aktiengesetz.
In der Änderungsvereinbarung lautet die entsprechende
Formulierung wie folgt:
'(.) § 2.3.1 des Ergebnisabführungsvertrags vom 31. Juli
2007 wird wie folgt neu gefasst:
'Die SSM Holding ist entsprechend den Vorschriften des § 302
AktG in seiner jeweils gültigen Fassung zur Verlustübernahme
gegenüber der SSM verpflichtet.'
(.)'
* Im Übrigen bleibt der Ergebnisabführungsvertrag
vom 31. Juli 2007 unverändert.
Die Änderungsvereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit neben
der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der SKW
Stahl-Metallurgie GmbH auch der Zustimmung der
Hauptversammlung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG. Die
Änderungsvereinbarung wird rückwirkend zum 1. Januar des
Jahres wirksam, in dem sie in das für die SKW
Stahl-Metallurgie GmbH zuständige Handelsregister eingetragen
wird.
Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG war zum Zeitpunkt des
Abschlusses der Änderungsvereinbarung alleinige
Gesellschafterin der SKW Stahl-Metallurgie GmbH und wird dies
auch zum Zeitpunkt der Hauptversammlung sein. Aus diesem Grund
ist eine Prüfung der Änderungsvereinbarung durch einen
gerichtlich bestellten Vertragsprüfer nicht erforderlich (§§
295 Abs. 1 Satz 2, 293b Abs. 1 Aktiengesetz).
Folgende Unterlagen liegen seit dem Tag der Einberufung der
Hauptversammlung in den Geschäftsräumen am Sitz der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG (Rathausplatz 11, 84579
Unterneukirchen, Deutschland) sowie im Büro München der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG (Prinzregentenstraße 68, 81675
München, Deutschland) während der Geschäftszeiten zur Einsicht
der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der
Gesellschaft
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/)
zugänglich:
1. Die Änderungsvereinbarung vom 17. April 2014
zwischen der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und der SKW
Stahl-Metallurgie GmbH zum Ergebnisabführungsvertrag vom 31.
Juli 2007;
2. Der Ergebnisabführungsvertrag vom 31. Juli 2007
zwischen der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG und der SKW
Stahl-Metallurgie GmbH in seiner ursprünglichen Fassung, auf
den sich die Änderungsvereinbarung vom 17. April 2014
bezieht;
3. Die Jahresabschlüsse der SKW Stahl-Metallurgie
Holding AG sowie der SKW Stahl-Metallurgie GmbH für die
letzten drei Geschäftsjahre;
4. Die zusammengefassten Lageberichte der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG sowie des SKW Metallurgie
Konzerns für die letzten drei Geschäftsjahre;
5. Der gemeinsame Bericht des Vorstands der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG und der Geschäftsführung der
SKW Stahl-Metallurgie GmbH gemäß §§ 295 Abs. 1 Satz 2, 293a
Aktiengesetz, in dem die Änderungsvereinbarung im Einzelnen
rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet wird.
Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf
Anfrage auch kostenlos und unverzüglich zugesandt. Sie werden
auch auf der Hauptversammlung zugänglich sein.
Die SKW Stahl-Metallurgie GmbH hat für die letzten drei
Geschäftsjahre zulässigerweise die Erleichterungen nach § 264
Abs. 3 Handelsgesetzbuch in Anspruch genommen und daher weder
Anhänge noch Lageberichte erstellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
der Änderungsvereinbarung vom 17. April 2014 zum
Ergebnisabführungsvertrag zwischen der SKW Stahl-Metallurgie
Holding AG und der SKW Stahl-Metallurgie GmbH vom 31. Juli
2007 zuzustimmen.
9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der
Gesellschaft
Es ist beabsichtigt, die Vertretungsregelung der Gesellschaft
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 23, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
DJ DGAP-HV: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: -3-
zu ändern. Bislang gilt, dass die Gesellschaft durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten wird, wenn
mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden sind (§ 6 Abs. 2 der
Satzung).
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu
beschließen:
§ 6 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, so wird die
Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich
oder jeweils einzeln in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.'
II. Weitere Angaben und Hinweise
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich
das Grundkapital der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG auf
6.544.930,00 EUR und ist eingeteilt in 6.544.930 Stückaktien.
Die Aktien lauten auf den Namen. Jede Aktie gewährt ein
Stimmrecht. Aus eigenen Aktien steht der Gesellschaft
grundsätzlich kein Stimmrecht zu. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Aktien. Es bestehen mithin 6.544.930 Stimmrechte.
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG und zur Ausübung des Stimmrechts
sind die Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte -
berechtigt, die sich bis spätestens zum Ablauf des 27. Mai
2014, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft anmelden und für
die angemeldeten Aktien zum Anmeldeschluss (Ablauf des 27. Mai
2014, 24.00 Uhr (MESZ)) im Aktienregister eingetragen sind.
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der
Gesellschaft in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) in
deutscher oder englischer Sprache zugehen. Die Anmeldung kann
wie folgt erfolgen:
* per Post unter der Anschrift:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Büro München
Investor Relations
Prinzregentenstraße 68
81675 München
Deutschland
* oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89
5998923-29
* oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse:
ir@skw-steel.com
Nach Eingang der Anmeldung werden den Aktionären bzw. deren
Bevollmächtigten Eintrittskarten für die Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den
Zugang der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Der Erhalt einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren
organisatorischen Abwicklung. Weitere Hinweise zum
Anmeldeverfahren finden sich auf dem den Aktionären zusammen
mit dem Einladungsschreiben übersandten Antwortbogen, der für
die Anmeldung und Eintrittskartenbestellung sowie für die
Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann, sowie
den Erläuterungen hierzu. Der Internetseite der Gesellschaft
(http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/)
sind ebenfalls Hinweise zum Anmeldeverfahren zu entnehmen.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien
auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der am
Ende des 27. Mai 2014, 24.00 Uhr (MESZ), im Aktienregister
verzeichnete Bestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im
Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ablauf des 27.
Mai 2014 bis zum Tag der Hauptversammlung am 03. Juni 2014
(einschließlich) zugehen, werden im Aktienregister der
Gesellschaft erst mit Wirkung zum Tag nach der
Hauptversammlung vollzogen. Das Aktienregister am Tag der
Hauptversammlung entspricht daher dem Stand des
Aktienregisters am 27. Mai 2014, 24.00 Uhr (MESZ).
Nach § 135 Aktiengesetz darf ein Kreditinstitut das Stimmrecht
für Aktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber es aber
im Aktienregister eingetragen ist, nur aufgrund einer
Ermächtigung ausüben.
Wir bitten um Verständnis, dass wir bei persönlicher Teilnahme
des eingetragenen Aktionärs grundsätzlich nicht mehr als eine
Eintrittskarte ausstellen können.
Bei gemeinschaftlich Berechtigten (z. B. Erbengemeinschaften,
gemeinsam eingetragene Ehepartner) kann mehr als eine
Eintrittskarte ausgestellt werden.
3. Stimmrechtsvertretung
a) Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind,
können sich in der Hauptversammlung vertreten lassen. Das
Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige
Person ausgeübt werden. Auch in diesen Fällen ist für eine
fristgerechte Anmeldung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten Sorge zu tragen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung
oder eine andere in § 135 Absatz 8 Aktiengesetz oder in § 135
Absatz 10 Aktiengesetz i. V. m. § 125 Absatz 5 Aktiengesetz
genannte Person/Institution bevollmächtigt wird, bedarf die
Erteilung der Vollmacht, der Widerruf der Vollmacht und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft gemäß
§ 134 Absatz 3 Aktiengesetz, § 15 Absatz 2 der Satzung der
Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch). Für die
Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem
Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf
von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer bzw.
E-Mail-Adresse zur Verfügung:
* per Post unter der Anschrift:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Büro München
Investor Relations
Prinzregentenstraße 68
81675 München
Deutschland
* oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89
5998923-29
* oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse:
ir@skw-steel.com
Am Tag der Hauptversammlung steht für die Vollmachtserteilung
gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises
einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten ab 9.00 Uhr
(MESZ) auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur
Hauptversammlung, Haus der Bayerischen Wirtschaft,
Max-Joseph-Str. 5, 80333 München, Deutschland, zur Verfügung.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere in § 135
Absatz 8 Aktiengesetz oder in § 135 Absatz 10 Aktiengesetz i.
V. m. § 125 Absatz 5 Aktiengesetz genannte
Personen/Institutionen können für Ihre Bevollmächtigung
abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher
bei beabsichtigter Bevollmächtigung eines Kreditinstituts,
einer Aktionärsvereinigung oder anderer in § 135 Absatz 8
Aktiengesetz oder in § 135 Absatz 10 Aktiengesetz i. V. m. §
125 Absatz 5 Aktiengesetz genannter Personen/Institutionen
gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen
einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht
abzustimmen.
b) Wir bieten unseren Aktionären an, ihre Stimmrechte
in der Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen durch von
der Gesellschaft zu diesem Zweck benannte Stimmrechtsvertreter
ausüben zu lassen. Zu jeweils einzelvertretungsberechtigten
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft mit dem Recht zur
Unterbevollmächtigung wurden Frau Stefanie von Hoerner und
Herr Christian Schunck benannt. Frau von Hoerner ist Corporate
Counsel bei der Gesellschaft, Herr Schunck ist Leiter Investor
Relations der Gesellschaft. Auch in diesem Fall muss sich der
Aktionär wie zuvor beschrieben fristgerecht zur ordentlichen
Hauptversammlung anmelden. Wenn ein Aktionär die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen
möchte, muss er ihnen zu jedem Tagesordnungspunkt, über den
abgestimmt wird, Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 23, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
ausgeübt werden soll. Sofern zu einem Abstimmungspunkt keine
Weisung vorliegt, werden sich die Stimmrechtsvertreter mit den
Stimmrechten des vollmachtgebenden Aktionärs zu diesem Punkt
enthalten bzw. in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren nicht
an der Abstimmung teilnehmen. Die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe
der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen.
Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten
die Aktionäre zusammen mit der Einladung zugesandt. Das
Formular ist auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/
abrufbar.
Die Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter kann vor der Hauptversammlung in Textform
per Post, Fax oder E-Mail an folgende Adresse erfolgen:
* per Post unter der Anschrift:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Büro München
Investor Relations
Prinzregentenstraße 68
81675 München
Deutschland
* oder per Telefax unter der Faxnummer: +49 89
5998923-29
* oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse:
ir@skw-steel.com
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter können, bis zum 02. Juni 2014,
12.00 Uhr (MESZ) zugehend, unter der vorgenannten Adresse
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Am Tag der
Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ab 9.00 Uhr
(MESZ) an der Ein- und Ausgangskontrolle erteilt, geändert
oder widerrufen werden.
Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter keine Vollmachten zur Einlegung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung
des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen
entgegennehmen und dass sie auch nicht über die Abstimmung von
Anträgen zur Verfügung stehen, zu denen es keine in dieser
Einladung oder später bekannt gemachten Beschlussvorschläge
gibt.
III. Rechte der Aktionäre
Den Aktionären stehen im Vorfeld und in der Hauptversammlung
unter anderem die nachfolgenden Rechte zu.
1. Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung nach § 122
Absatz 2 Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die
Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG zu richten und muss der
Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also
spätestens bis zum 03. Mai 2014, 24.00 Uhr (MESZ), unter
folgender Adresse zugehen:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Büro München
Investor Relations
Prinzregentenstraße 68
81675 München
Deutschland
Der oder die Antragsteller haben gemäß §§ 122 Absatz 1 Satz 3,
Absatz 2, 142 Absatz 2 Satz 2 Aktiengesetz nachzuweisen, dass
er oder sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der
Hauptversammlung Inhaber der Aktien sind.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
nach §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge
gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu
bestimmten Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge
übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur
Hauptversammlung sind unter Angabe des Namens des Aktionärs
ausschließlich an
* per Post unter der Anschrift:
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Büro München
Investor Relations
Prinzregentenstraße 68
81675 München
Deutschland
* oder per Telefax an +49 89 5998923-29
* oder per E-Mail an ir@skw-steel.com
zu richten.
Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge und
Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des
Aktionärs sowie zugänglich zu machende Begründungen nach ihrem
Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlichen. Dabei werden die bis zum Ablauf des 19. Mai
2014, 24.00 Uhr (MESZ), bei der oben genannten Adresse
eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten
dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen
der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten
Internetseite veröffentlicht.
3. Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie
die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur
sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Nach § 16 Ziffer 2 Satz 3 der Satzung der
Gesellschaft ist der Vorsitzende dazu ermächtigt, das Frage-
und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu
beschränken. Zudem kann der Vorstand in bestimmten, in § 131
Absatz 3 Aktiengesetz geregelten Fällen die Auskunft
verweigern. Diese Fälle sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/
dargestellt.
4. Weitergehende Erläuterungen
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach
§§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 und 131 Absatz 1
Aktiengesetz sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/
abrufbar.
IV. Veröffentlichungen auf der Internetseite der
Gesellschaft
Den Aktionären werden die Informationen gemäß § 124a
Aktiengesetz im Internet auf der Internetseite der SKW
Stahl-Metallurgie Holding AG unter
http://www.skw-steel.com/investor-relations/hauptversammlung/
zugänglich gemacht. Die Abstimmungsergebnisse werden nach der
Hauptversammlung auf derselben Internetadresse bekanntgegeben.
Unterneukirchen (Deutschland), im April 2014
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Der Vorstand
23.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
=--------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Rathausplatz 11
84579 Unterneukirchen
Deutschland
Telefon: +49 8634 62720-15
E-Mail: ir@skw-steel.com
Internet: http://www.skw-steel.com
ISIN: DE000SKWM021
WKN: SKWM02
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
=--------------------------------------------------------------------------
(END) Dow Jones Newswires
April 23, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
© 2014 Dow Jones News
