Alphaform AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
25.04.2014 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Alphaform AG
Feldkirchen bei München
- ISIN DE0005487953/WKN 548795 -
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
5. Juni 2014, 14:00 Uhr
im Hotel Vitalis, Konferenzraum Hohenzollern
Kathi-Kobus-Straße 20-22, 80797 München
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2013,
sowie des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB,
jeweils für das Geschäftsjahr 2013
Die genannten Unterlagen können im Internet unter
www.alphaform.de unter der Rubrik 'Unternehmen/IR - Investor
Relations - Hauptversammlung' eingesehen werden. Den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechend ist zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Alleinvorstands für
das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Alleinvorstand Entlastung für diesen Zeitraum
zu erteilen.
3. Beschlussfassungen über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Häckl Schmidt Lichtenstern
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische
Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr
2014, sofern dieser einer Prüfung unterzogen wird, zu
bestellen.
Vor Unterbreitung der Wahlvorschläge hat der Aufsichtsrat von
der Häckl Schmidt Lichtenstern GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, die vom Deutschen
Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung zu deren
Unabhängigkeit eingeholt.
5. Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gegen Bareinlagen um einen Höchstbetrag
Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, die Alphaform-Gruppe
als führenden 3D-Druck-Anbieter durch die Aufnahme weiteren
Eigenkapitals zu stärken. Um die Möglichkeiten eines günstigen
Börsenumfelds optimal ausnutzen zu können, möchte der Vorstand
Zeitpunkt und Umfang einer Kapitalerhöhung möglichst flexibel
festlegen können und schlägt vor, dass die Hauptversammlung
zunächst nur einen Höchstbetrag der Kapitalerhöhung beschließt.
Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab Beschlussfassung
kann der Vorstand die Kapitalerhöhung im erforderlichen Maße
durchführen. Anders als bei Ausnutzung genehmigten Kapitals
kann das Kapital dabei, sofern erforderlich, auch um mehr als
50 % des bisherigen Grundkapitals erhöht werden, wobei der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats den genauen Betrag im
Rahmen des vorgegebenen Höchstbetrags dem Interesse möglicher
Investoren entsprechend festlegen kann. Diese Form der
Kapitalgewinnung stellt eine ideale Ergänzung des unter
Tagesordnungspunkt 6 ebenfalls vorgeschlagenen genehmigten
Kapitals sowie der in Tagesordnungspunkt 7 vorgesehenen
Möglichkeit zur Ausgabe von Wandelbzw.
Optionsschuldverschreibungen dar.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
5.1 Das Grundkapital der Gesellschaft wird im Wege der ordentlichen
Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen von EUR 5.850.000,00 um bis
zu EUR 5.000.000,00 auf bis zu EUR 10.850.000,00 durch Ausgabe
von bis zu 5.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien im rechnerischen Nennwert von EUR 1,00 je Aktie
erhöht. Die neuen Aktien werden zu einem Ausgabebetrag von EUR
1,00 je Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2014
gewinnberechtigt.
5.2 Die neuen Aktien werden von einem Kreditinstitut, einem nach §
53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des
Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder einem
Dritten mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären zu
einem Bezugspreis je Aktie zum Bezug anzubieten, der den
volumengewichteten Durchschnittskurs von Aktien der
Gesellschaft im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten ein
bis zehn Börsentagen vor dem zweiten Tag vor der Bekanntmachung
des Bezugsangebots nicht wesentlich unterschreitet.
Die Frist zur Ausübung des Bezugsrechts durch die Aktionäre
beträgt zwei Wochen ab Bekanntmachung des Angebots. Soweit nach
Ende der Bezugsfrist nicht alle Aktionäre ihr Bezugsrecht
ausgeübt haben, sind das Kreditinstitut, das nach § 53 Abs. 1
Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über
das Kreditwesen tätige Unternehmen oder der Dritte berechtigt,
die verbleibenden Aktien einem oder mehreren Investoren zum
festgesetzten Bezugspreis zum Bezug anzubieten. Ein
öffentlicher, börslicher Bezugsrechtshandel ist nicht
vorgesehen.
5.3 Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung
zu bestimmen, insbesondere ist er berechtigt, das Bezugsrecht
für verbleibende Spitzenbeträge auszuschließen. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung
entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
5.4 Die Kapitalerhöhung wird unwirksam, wenn ihre Durchführung
nicht binnen sechs Monaten nach dem Tag der Hauptversammlung in
das Handelsregister eingetragen worden ist.
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 5 über den
Bezugsrechtsausschluss gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG
Für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei
etwaigen Spitzenbeträgen sind ausschließlich technische Gründe
maßgeblich. Hierdurch soll es dem Vorstand im Einzelfall
ermöglicht werden, ein glattes Bezugsverhältnis herzustellen.
Dies erleichtert die Abwicklung von Bezugsrechten und erspart
zusätzlichen Aufwand.
6. Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals,
die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie eine
entsprechende Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
6.1 § 5 Abs. 2 der Satzung wird mit Wirksamwerden der nachfolgenden
Beschlussfassungen über die Schaffung des Genehmigten Kapitals
2014 aufgehoben.
6.2 Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
bis zum 4. Juni 2019 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig
oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 2.925.000,00 gegen
Barund/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014).
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen.
Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren
Kreditinstituten oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53
Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen
tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden,
sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
6.3 Der Vorstand wird des Weiteren ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
auszuschließen,
(a) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge
auszugleichen; (b) soweit die Aktien gegen Sacheinlagen zum
Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an
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April 25, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)
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