von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag Das Finanzgericht Münster (Az. 12 K 3284/13 E) und das Finanzgericht Sachsen (Az. 1 K 1406/13) entschieden, dass Xetra-Gold keine "Kapitalforderung", sondern steuerlich wie Barren und Münzen zu behandeln ist. Kursgewinne mit Xetra-Gold wären dann nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei ...Den vollständigen Artikel lesen ...