DJ DGAP-HV: MeVis Medical Solutions AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.06.2014 in Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
MeVis Medical Solutions AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
28.04.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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MeVis Medical Solutions AG
Bremen
ISIN DE000A0LBFE4
WKN A0LBFE
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie ein zu der am Donnerstag, den 5. Juni 2014, um 9:30 Uhr
im Kleinen Saal, im Bremer Konzerthaus 'Die Glocke', Domsheide 4-5 in
28195 Bremen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der MeVis
Medical Solutions AG ('Gesellschaft') mit dem Sitz in Bremen.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2013 sowie der Lageberichte für die MeVis Medical
Solutions AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2013, des
Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft, Caroline-Herschel-Straße 1, 28359 Bremen, und
auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.mevis.de im
Bereich Investor Relations / Hauptversammlung) eingesehen
werden.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind diejenigen Aktionäre zugelassen, die am Tage der Hauptversammlung
im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind und
die sich bei der Gesellschaft nicht später als am 29. Mai 2014, 24:00
Uhr, unter der nachstehenden Adresse anmelden:
MeVis Medical Solutions AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene
Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende
des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des
Aktienregisters in der Zeit vom 30. Mai 2014 bis einschließlich zum 5.
Juni 2014 erst mit Gültigkeitsdatum 6. Juni 2014 verarbeitet und
berücksichtigt werden. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes einher.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister
eingetragen sind und sich ordnungsgemäß angemeldet haben, können ihr
Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut
oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Ist ein Kreditinstitut
im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für
Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des
wirtschaftlichen Eigentümers der Aktien ausüben.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der
Textform. Ausnahmen können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen
oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vgl.
§ 135 Abs. 8 und Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG. Daher bitten
wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte
Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten gegenüber der
Gesellschaft kann auch an die folgende E-Mail-Adresse erfolgen:
HV@mevis.de
Stimmrechtsvertretung durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bereits vor oder während der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter werden
die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten
Weisungen ausüben; sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur
Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den
einzelnen Beschlussvorschlägen vorliegt.
Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
sind in Textform zu übermitteln. Vordrucke erhalten die Aktionäre
zusammen mit den Anmeldeunterlagen und der Eintrittskarte, die mit den
Anmeldeunterlagen angefordert werden kann. Die Aktionäre werden
gebeten, die Vollmachts- und Weisungserteilung an Stimmrechtsvertreter
per Brief, Telefax oder E-Mail zu senden an:
MeVis Medical Solutions AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: HV@mevis.de
Die Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
im Vorfeld der Hauptversammlung ist nur bis zum 3. Juni 2014 möglich.
Weitere Einzelheiten dazu ergeben sich aus den Unterlagen, die den
Aktionären übersandt werden.
Die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 5. Juni 2014 und die
Informationen zur Anmeldung bzw. Vollmachtserteilung (einschließlich
Vollmachtsformularen) wird die Gesellschaft an die im Aktienregister
der Gesellschaft eingetragenen Aktionäre übersenden.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung (§ 122 Abs. 2 AktG)
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen,
können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung
oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen schriftlich an den Vorstand
gerichtet werden und der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Versammlung, also bis zum 5. Mai 2014, 24:00 Uhr, zugehen. Wir bitten,
derartige Verlangen an folgende Adresse zu übersenden:
MeVis Medical Solutions AG
Vorstand
Caroline-Herschel-Straße 1
28359 Bremen
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge (§§ 126 Abs. 1,
127 AktG)
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge zu Punkten
der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens
des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.mevis.de
im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung) zugänglich machen,
wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum
21. Mai 2014, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag
gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend
genannte Adresse übersandt hat.
MeVis Medical Solutions AG
Vorstand
Caroline-Herschel-Straße 1
28359 Bremen
Telefax: +49 421 22495-499
E-Mail: HV@mevis.de
Diese Regelungen gelten gem. § 127 AktG für den Vorschlag eines
Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von
Abschlussprüfern sinngemäß mit der Maßgabe, dass Wahlvorschläge nicht
begründet werden müssen.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der
Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht (§ 131 Abs. 1 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand
unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft
verweigern darf.
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an o.g.
Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche
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April 28, 2014 09:06 ET (13:06 GMT)
Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon
unberührt.
Anzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 1.820.000 auf den
Namen lautende nennwertlose Aktien (Stückaktien) mit ebenso vielen
Stimmen. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 97.553
eigene Aktien, aus denen ihr keine Rechte zustehen.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG sind alsbald nach
der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft
(http://www.mevis.de im Bereich Investor Relations / Hauptversammlung)
zugänglich.
Bremen, im April 2014
MeVis Medical Solutions AG
Der Vorstand
28.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MeVis Medical Solutions AG
Caroline-Herschel-Str. 1
28359 Bremen
Deutschland
E-Mail: hv@mevis.de
Internet: http://www.mevis.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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