OpenLimit Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
28.04.2014 15:06
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
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OpenLimit Holding AG
Baar, Schweiz
Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2014 der Aktionäre
Montag, 12. Mai 2014, 14.00 Uhr, Parkhotel Zug, CH-6304 Zug
Traktanden und Anträge
1. Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung
und der Konzernrechnung 2013 sowie Kenntnisnahme von den
Berichten der Revisionsstelle und des Konzernprüfers
Antrag des Verwaltungsrates: Gutheissung von Jahresbericht,
Jahresrechnung und Konzernrechnung 2013.
2. Verwendung des Bilanzverlustes
Antrag des Verwaltungsrates: Vortrag auf neue Rechnung.
3. Entlastung der Organe
Antrag des Verwaltungsrates: Erteilung der Entlastung an die
verantwortlichen Organe für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr
2013.
4. Statutenänderungen - Schaffung von genehmigtem
Kapital
Antrag des Verwaltungsrates: Ersetzung des bisherigen Art. 3a
der Statuten durch Schaffung eines neuen genehmigten
Aktienkapitals von höchstens CHF 2'850'000 durch Ausgabe von
höchstens 9'500'000 voll zu liberierenden Inhaberaktien à CHF
-.30. Der Verwaltungsrat soll ermächtigt werden, diese
Kapitalerhöhung bis zum 11. Mai 2016 vorzunehmen. Die
Bezugsrechte können unter gewissen Umständen eingeschränkt
oder ausgeschlossen werden.
Art. 3a der Statuten ist wie folgt zu ersetzen:
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Neue Fassung
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Art. 3a Genehmigtes Aktienkapital
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Aktienkapital der
Gesellschaft gemäss Art. 3 der Statuten bis zum 11. Mai 2016
im Maximalbetrage von CHF 2'850'000 durch Ausgabe von
höchstens 9'500'000 vollständig zu liberierenden
Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF -.30 (dreissig
Rappen) zu erhöhen.
Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der
Aktionäre einzuschränken oder auszuschliessen und Dritten
zuzuweisen, falls die neuen Aktien:
(1) für die Übernahme von Unternehmen,
Unternehmensteilen oder Beteiligungen durch Aktientausch;
(2) zur Finanzierung oder Refinanzierung des Erwerbs von
Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen oder
neuen Investitionsvorhaben der Gesellschaft;
(3) zur Platzierung auf nationalen oder internationalen
Kapitalmärkten oder zur Privatplatzierung bei ausgewählten
Investoren;
(4) zur raschen und flexiblen Beschaffung von
Eigenkapital, welche ohne Entzug des Bezugsrechts nur
schwer möglich wäre;
verwendet werden sollen. Nicht ausgeübte Bezugsrechte stehen
zur Verfügung des Verwaltungsrates, der diese im Interesse
der Gesellschaft verwendet.
Die Erhöhung kann mittels Festübernahme und/oder in
Teilbeträgen erfolgen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt,
den Ausgabepreis der Aktien, die Art der Einlage und den
Zeitpunkt der Dividendenberechtigung festzusetzen.
Erläuterung des Verwaltungsrates: Das bestehende genehmigte
Kapital läuft per 26. Juni 2014 ab und soll wie vorgeschlagen
bis zum 11. Mai 2016 neu eingeräumt werden. Um die
Flexibilität für künftige Projekte oder Finanzierungen zu
verbessern und die rasche und flexible Beschaffung von
Eigenkapital zu ermöglichen, schlägt der Verwaltungsrat vor,
ein neues genehmigtes Kapital gemäss Art. 3a der Statuten von
CHF 2'850'000 zu schaffen.
5. Wahl der Revisionsstelle
Antrag des Verwaltungsrates: Wiederwahl der Ferax Treuhand AG
für eine Amtsdauer von einem Jahr.
Zutrittskarten
Die Aktionäre, die an der Generalversammlung teilzunehmen wünschen,
können bis spätestens am Freitag, 9. Mai 2014, von ihrer Depotbank
eine Bestätigung verlangen, dass die Aktien bis nach der
Generalversammlung gesperrt sind. Diese Bestätigung gilt als
Zutrittskarte.
Unterlagen
Der Geschäftsbericht, der Revisionsbericht und der Bericht des
Konzernrechnungsprüfers werden am 22. April 2014 veröffentlicht und
stehen am Sitz unserer Gesellschaft in CH-Baar zur Einsichtnahme durch
die Aktionäre bereit oder können auf der Homepage unserer Gesellschaft
(http://www.openlimit.com) unter der Rubrik Investor Relations /
Veröffentlichungen / Finanzberichte eingesehen werden. Ausserdem
können diese Unterlagen ab dem genannten Datum bei unserer
Gesellschaft bestellt werden (Fax: +41 41 560 10 39 oder eMail:
ir@openlimit.com).
Vollmachtserteilung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen,
können sich durch einen Dritten oder die Gesellschaft vertreten
lassen. Auch in diesem Fall wird die Bestätigung der Depotbank
benötigt, dass die Aktien bis nach der Generalversammlung gesperrt
sind.
Falls ein Aktionär einen Dritten mit seiner Vertretung bevollmächtigen
will, hat er die Möglichkeit, neben Übergabe der unterzeichneten
Bestätigung der Depotbank, dem Bevollmächtigten seine Stimm- und
Wahlinstruktionen mit dem Vollmachtsformular zu übergeben.
Falls ein Aktionär die Gesellschaft mit seiner Vertretung
bevollmächtigen will, ist er gebeten, das beiliegende
Vollmachtsformular ausgefüllt und unterzeichnet unter Beilage der
Bestätigung der Depotbank bis zum Freitag, 9. Mai 2014 (Datum des
Empfangs durch die Gesellschaft), an die Gesellschaft zu senden. Wird
das Vollmachtsformular blanko, jedoch unterzeichnet, an die
Gesellschaft gesandt, wird die Gesellschaft dafür besorgt sein, dass
das Stimmrecht gemäss den Anträgen des Verwaltungsrates ausgeübt wird.
Depotvertreter
Depotvertreter i.S. von Art. 689d OR werden gebeten, der Gesellschaft
die Anzahl der von ihnen vertretenen Aktien möglichst früh vor dem Tag
der Generalversammlung, spätestens jedoch am 12. Mai 2014 bei der
Zutrittskontrolle zur Generalversammlung, bekannt zu geben.
Angaben gemäss § 30 b Abs. 1 Nr. 1 WpHG (Deutschland)
Das Aktienkapital der Gesellschaft von CHF 5'746'065.30 ist im
Zeitpunkt der Einberufung der Generalversammlung eingeteilt in
19'153'551 Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0,30. Jede
Inhaberaktie gewährt eine Stimme, so dass im Zeitpunkt der
ordentlichen Generalversammlung auf Grundlage der Statuten 19'153'551
Stimmrechte bestehen.
Baar, 17. April 2014
Der Verwaltungsrat
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Zugerstrasse 76b
6341 Baar
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Telefon: +41 41 5601020
Fax: +41 41 5601039
E-Mail: ir@openlimit.com
Internet: https://www.openlimit.com/
ISIN: CH0022237009
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April 28, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)
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