Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
29.04.2014 15:10
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Einhell Germany AG
Landau a. d. Isar
ISIN DE0005654933
Die Vorzugsaktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
am Mittwoch, den 11. Juni 2014,
im Anschluss an die um 10.00 Uhr beginnende ordentliche
Hauptversammlung, aber frühestens um 11.00 Uhr, in der Stadthalle
Landau, Stadtgraben 3, 94405 Landau a. d. Isar stattfindenden
gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre eingeladen.
Tagesordnung
1. Zustimmung zu einem Beschluss der ordentlichen
Hauptversammlung am gleichen Tage über die Aufhebung des
bisherigen Genehmigten Kapitals I, die Schaffung eines neuen
Genehmigten Kapitals I sowie eine Satzungsänderung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgendem Beschluss
der ordentlichen Hauptversammlung vom gleichen Tage die
Zustimmung zu erteilen:
a) Die in § 4 Abs. (4) der Satzung bestehende
Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2014 um
bis zu Euro 3.864.985,60 einmal oder mehrmals zu erhöhen,
wird aufgehoben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital
der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien
und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen
Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro
3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist
den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist
jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen
und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und
Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer
Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen,
sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich
festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die
Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher
ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der
Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens
vorgehen oder gleichstehen.
c) § 4 Abs. (4) der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien
und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen
Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro
3.864.985,60 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Dabei ist
den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist
jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen
und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und
Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer
Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen,
sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich
festgesetzt wird. Die Ermächtigung umfasst auch die
Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben, die den früher
ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht bei der
Verteilung des Gewinnes oder des Gesellschaftsvermögens
vorgehen oder gleichstehen.'
2. Zustimmung zu einem Beschluss der ordentlichen
Hauptversammlung am gleichen Tage über die Aufhebung des
bisherigen Genehmigten Kapitals II, die Schaffung eines neuen
Genehmigten Kapitals II sowie eine Satzungsänderung.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgendem Beschluss
der ordentlichen Hauptversammlung vom gleichen Tage die
Zustimmung zu erteilen:
a) Die in § 4 Abs. (5) der Satzung bestehende
Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2014 um
bis zu Euro 966.246,40 einmal oder mehrmals zu erhöhen, wird
aufgehoben.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital
der Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien
und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen
Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro
966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist
den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist
jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen
und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und
Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer
Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen,
sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich
festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht
insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose
Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu
können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet
(§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung
umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben,
die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
bei der Verteilung des Gewinnes oder des
Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen.
c) § 4 Abs. (5) der Satzung wird wie folgt gefasst:
'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der
Gesellschaft bis zum 10. Juni 2019 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien
und/oder stimmrechtsloser Inhaber-Vorzugsaktien gegen
Bareinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro
966.246,40 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Dabei ist
den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist
jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen
und im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und
Vorzugsaktien das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer
Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen,
sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich
festgesetzt wird. Der Vorstand kann ferner das Bezugsrecht
insgesamt ausschließen, um neue stimmrechtslose
Inhaber-Vorzugsaktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu
können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet
(§§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Die Ermächtigung
umfasst auch die Befugnis, weitere Vorzugsaktien auszugeben,
die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht
bei der Verteilung des Gewinnes oder des
Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen.'
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der
Einberufung eingeteilt in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000
Vorzugsaktien. Jede Vorzugsaktie gewährt in der gesonderten
Versammlung der Vorzugsaktionäre eine Stimme. Im Zeitpunkt der
Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre bestehen
also 1.680.000 Stimmrechte. Die Einhell Germany AG hält keine eigenen
Aktien.
Teilnahme an der gesonderten Versammlung
Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich
rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis zur Berechtigung müssen der
Gesellschaft unter
Einhell Germany AG
c/o Commerzbank AG
GS-MO 2.1.1 AGM Service
60261 Frankfurt/Main
Telefax +49 (0) 69 / 13626351
E-Mail: hv-eintrittskarten@commerzbank.com
jeweils mindestens sechs Tage vor der gesonderten Versammlung wobei
der Tag der gesonderten Versammlung und der Tag des Zugangs nicht
mitzurechnen sind, also bis zum 4. Juni 2014 (24.00 Uhr) zugehen. Für
den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform in deutscher oder
englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes
muss sich auf den Beginn des 21. Mai 2014 (00.00 Uhr)
('Nachweisstichtag') beziehen.
Der Nachweis über nicht in Girosammelverwahrung befindliche Aktien
kann auch von der Gesellschaft oder einem Kreditinstitut gegen
Einreichung der Aktien ausgestellt werden.
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April 29, 2014 09:10 ET (13:10 GMT)
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