Es trifft so gut wie jeden einmal: Die Pflegebedürftigkeit. Egal ob aus Altersgründen oder aus sonstigen gesundheitlichen Notwendigkeiten - früher oder später ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Doch Pflege kann schnell ein kostspieliges Abenteuer werden. Zwar übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Kosten, aber meist bleibt eine nicht unwesentliche Summe übrig. Hier greifen private Pflegezusatzversicherungen.
Da noch immer zu wenige Menschen eine solche Ergänzung der gesetzlichen Leistungen abgeschlossen haben, gibt es seit Jahresbeginn eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung, den Pflege-Bahr. Ähnlich wie in der Altersvorsorge werden im Rahmen des sogenannten Pflege-Bahr die Beiträge gefördert. Dazu muss der Versicherte einen Mindestbetrag von 15 Euro im Monat einzahlen, wovon 5 Euro der Staat beisteuert. Der tatsächliche Monatsbeitrag richtet sich nach dem individuell vereinbarten Pflegegeld und dem Lebensalter des Versicherten bei Vertragsabschluss. Damit ein Versicherungsvertrag förderfähig ist, muss er eine Mindestleistung von 600 Euro monatlich in Pflegestufe III vorsehen.
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