Banken müssen bei Beratung zu offenen Immobilienfonds besser aufklären. Investoren kehren in die Produkte zurück und stellen die Gesellschaften vor Probleme. Die Commerzbank wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 22.000 Euro verurteilt. Die Begründung: Die Bank sei den Aufklärungspflichten bei der Beratung ...Den vollständigen Artikel lesen ...