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fair-news.de/Ciper & Coll., die Rechtsanwälte für Med izinrecht, Arzthaftungsrecht und Schmerzensgeldrecht auf Erfolg skurs

Finanznachrichten News

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem 
Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die 
regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. 
Ciper & Coll. informieren: 
 
Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die 
Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und 
Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten 
Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, 
gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im 
Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, 
stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung 
dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und 
Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für 
Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einige aktuelle 
Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der 
Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte 
weitere Prozesserfolge zu entnehmen: 
 
Hanseatisches Oberlandesgericht - vom 21. April 2014 
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: 
Metastasierung eines Nebennierenkarzinoms, Hanseatisches OLG 
Hamburg, Az. 1 U 64/13 
 
Chronologie: 
Der Kläger befand sich bei der Beklagten aufgrund eines 
erkannten Nebennierenkarzinoms in Behandlung. Anstatt die 
Nebenniere absprachegemäß in toto zu entfernen, entfernten die 
Mediziner nur das Karzinom, so dass sich Metastasen ausbilden 
konnten. Die Lebenserwartung des Geschädigten ist nur sehr 
gering. 
 
Verfahren: 
Nachdem das Landgericht Hamburg die Klage noch als unbegründet 
abgewiesen hatte, konnte im Rahmen des Berufungsverfahrens 
nachgewiesen werden, dass die Beklagte sich jedenfalls bei dem 
Pathologen hätte versichern müssen, dass das Organ in toto 
entfernt worden war. Daraufhin einigten sich die Parteien auf 
eine pauschale Abfindungssumme. Der Streitwert des Verfahrens 
wurde auf etwa 150.000,00 Euro festgelegt. 
 
Anmerkungen von Ciper & Coll.: 
Dieser Fall zeigt ein weiteres Mal, dass es sich für einen 
Geschädigten lohnen kann, ein erstinstanzliches Verfahren im 
Wege der Berufung zu hinterfragen. Es gelten im Falle von 
unterlassener Befunderhebung Beweislasterleichterungen für den 
Patienten, die von dem erstbefassten Gericht nicht gewürdigt 
wurden, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt. Die 
Verfahrensdauer lag bei rund drei Jahren. 
 
Oberlandesgericht Stuttgart - vom 10. April 2014 
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: 
Fehlerhafte Lichttherapie zur zeitgleichen Medikamenteneinnahme 
von Sandimmun, OLG Stuttgart, Az. 1 U 92/13 
 
Chronologie: 
Die Beklagte behandelte den Kläger parallel zur Medikamentierung 
mit Sandimmun mittels einer Lichttherapie. Über Risiken der 
zeitgleichen Behandlung wurde der Kläger nicht aufgeklärt. 
Hierdurch erhöht sich für den Kläger das Hautkrebsrisiko. 
 
Verfahren: 
Nachdem das Landgericht Ellwangen die Klage zunächst als 
unbegründet abgewiesen hatte (Az. 5 O 419/11), ging das OLG 
Stuttgart von einem Behandlungsfehler aus, der zu einer Erhöhung 
des Hautkrebsrisikos geführt habe und riet den Parteien einen 
Vergleich an, den diese abschlossen. 
 
Anmerkungen von Ciper & Coll.: 
Zwar mag es nicht wahrscheinlich sein, dass sich das Risiko in 
der vorliegenden Sache auch tatsächlich verwirklichen wird, es 
ist aber nicht auszuschließen. Dieses reicht für einen Anspruch 
auf ein Feststellungsbegehren grundsätzlich aus, so die 
sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist, Fachanwältin für 
Medizinrecht. 
 
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein - vom 27. März 2014 
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: 
Staphylococcus epidermis Infektion nach Stichinzision, OLG 
Schleswig-Holstein, Az.: 4 U 57/13 
 
Chronologie: 
Die Klägerin erlitt im Urlaub einen Oberschenkelhalsbruch und 
wurde in die Klinik der Beklagten verbracht. Dort entließen die 
Mediziner die Patientin ohne Anzeichen einer Infektion. Eine 
postoperativ vorgenommene MRT-Untersuchung ergab, dass eine 
Femurkopfnekrose vorlag. Eine Revisionsoperation war 
erforderlich. 
 
Verfahren: 
Nachdem das Landgericht Flensburg (Az. 3 O 387/09) die Klage noch 
als unbegründet abgewiesen hatte, schlug das OLG Schleswig - 
Holstein den Parteien nach Würdigung der Gesamtumstände einen 
Vergleich vor, den diese akzeptierten. Anderenfalls wäre es zu 
einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme gekommen, die zu 
unnötigen Zusatzkosten geführt hätte. Der Streitwert liegt im 
deutlich fünfstelligen Eurobereich. 
 
Anmerkungen von Ciper & Coll.: 
Das vorliegende Verfahren zeigt einmal mehr, dass es sich in 
vielen Arzthaftungsfällen lohnt, erstinstanzliche Entscheidungen 
in der Berufungsinstanz hinterfragen zu lassen. So konnte der 
sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt für die geschädigte 
Patientin noch eine angemessene Entschädigung erzielen. 
+++ Kontakt: 
Ciper & Coll. 
Kurfürstendamm 217 
10719 Berlin 
Deutschland 
0211556207 
 
+++ Pressekontakt: 
Ciper & Coll. 
Herr Dirk Dr Ciper 
Kurfürstendamm 217 
10719 Berlin 
 
fon ..: 0211556207 
web ..: http://www.ciper.de 
email : ra.ciper@t-online.de 
 
+++ Homepage: http://www.ciper.de 
 
+++ Unternehmensinfo: 
- 
 
+++ fair-NEWS-Artikel: 
http://www.fair-news.de/pressemitteilung-891743.html 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 04, 2014 05:05 ET (09:05 GMT)

© 2014 Dow Jones News
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