
Themen heute:
LBS Bayern senkt Zinsen für Bauspardarlehen /// Neugierige Krankenkassen nutzen Apps zur Datensammlung /// Prokon Insolvenz: Anleger kommen vermutlich mit blauem Auge davon
1.
Bauherren und Immobilienkäufer profitieren jetzt von noch günstigeren Zinsen: Die LBS Bayern führt zum 2. Mai 2014 neue Tarife ein und senkt damit erneut die Zinsen für Bauspardarlehen. Im neuen Tarif LBS-T6+, der sich für klassische Eigenheimfinanzierungen eignet, bietet die Bayerische Landesbausparkasse Bauspardarlehen ab einem Nominalzins von 2,2 Prozent an. Im Tarif LBS-T8, der insbesondere für Hausbesitzer attraktiv ist, die für eine energetische Modernisierung vorsorgen wollen, sind Bauspardarlehen mit einem Nominalzins ab 1,5 Prozent verfügbar. Dabei handelt es sich um die günstigsten Darlehenszinsen in der über 80-jährigen Unternehmensgeschichte. Erstmals führt die LBS Bayern auch eine Tarifvariante mit einer Mindestansparung von nur 30 Prozent der Bausparsumme ein. Wird eine Immobilienfinanzierung mit einem Bausparvertrag kombiniert, lässt sich das derzeit historisch niedrige Zinsniveau von der ersten bis zur letzten Rate sichern.
2.
Krankenkassen entwickeln Apps, um Körperdaten ihrer Kunden zu sammeln. "Quantified Self" heißt ein Trend, bei dem Nutzer Informationen über den eigenen Körper aufzeichnen. Die Fachzeitschrift COMPUTER BILD erklärt in Heft 11/2014, wie Krankenkassen diese Informationen nutzen wollen. Datenschützer sehen das kritisch. Doch die Krankenkassen verteidigen ihr Vorgehen: So beteuert die DAK-Pressestelle, das Sammeln der Bonuspunkte durch sportliche Aktivitäten sei freiwillig, und es sei nicht damit zu rechnen, dass dies einmal zur Pflicht wird.
3.
Das Insolvenzverfahren für die Prokon Regenerative Energien GmbH ist eröffnet. Nun stellen sich rund 75.000 Anleger mit Genussrechten die Frage: Was wird aus ihrem Geld? "Wie es aussieht, kommen die Anleger mit einem blauen Auge davon", sagt Rechtsanwalt Marc Gericke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte. Denn der Insolvenzbeschluss bietet für Anleger eine erfreuliche Klarstellung: "Das Amtsgericht Itzehoe stützt mit seinem Beschluss unsere Rechtsauffassung, dass die Genussrechtsbedingungen von Prokon gegen das Transparenzgebot verstoßen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind also unwirksam. Damit kippt die Nachrangigkeit der Forderungen aus Genussrechten. Fest steht freilich auch, dass nicht alle Forderungen zu hundert Prozent befriedigt werden können. Laut Eröffnungsbeschluss beläuft sich das Prokon-Vermögen auf rund eine Milliarde Euro gegenüber Verbindlichkeiten von etwa 1,5 Milliarden Euro. Forderungen müssen bis zum 15. September 2014 beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
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