DJ DGAP-HV: primion Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2014 in Stetten am kalten Markt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
primion Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
08.05.2014 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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primion Technology AG
Stetten am kalten Markt
AG Ulm, HRB 710911
- WKN 511 700 -
- ISIN DE0005117006 -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Dienstag, 17. Juni 2014, um 10:00 Uhr
im Haus Heuberg, Hardtstraße 47, 72510 Stetten am kalten Markt,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses der primion Technology AG
zum 31. Dezember 2013, des Lageberichts des Vorstands für die
Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, und des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289
Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB
Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der
primion Technology AG, Steinbeisstr. 2-5, 72510 Stetten
a.k.M., und im Internet unter www.primion.de eingesehen
werden. Auf der Internetseite der Gesellschaft www.primion.de
befinden sich auch Erläuterungen, warum zu diesem
Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu
erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Löffelstraße 42, 70597
Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2014 zu bestellen. Dieser nimmt auch die
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor,
sofern diese erfolgt.
5. Beschlussfassung über die Anpassung der
Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der primion
Technology AG wurde letztmals 2009 angepasst. Es hat sich
gezeigt, dass aufgrund der Übernahme zusätzlicher Funktionen
innerhalb des Aufsichtsrats die Beanspruchung des
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und des
Aufsichtsratsvorsitzenden vergleichbar ist. Die Grundvergütung
des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden soll daher an
die Vergütung des Aufsichtsratsvorsitzenden angeglichen
werden. Die Grundvergütung eines einfachen
Aufsichtsratsmitglieds bleibt unverändert. Zusätzlich zur
Grundvergütung sollen alle Mitglieder des Aufsichtsrats ein
Sitzungsgeld erhalten.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:
a) § 13 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'§ 13 Vergütung
1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für
ihre Tätigkeit eine feste Grundvergütung. Diese beträgt EUR
15.000,00 pro Mitglied je Geschäftsjahr. Der Vorsitzende und
der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhalten
jeweils das Doppelte dieses Betrages.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während
eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die
Grundvergütung anteilig entsprechend der Dauer ihrer
Aufsichtsratszugehörigkeit. Aufsichtsratsmitglieder erhalten
auch für Geschäftsjahre, die weniger als zwölf
Kalendermonate umfassen, die Grundvergütung anteilig. Für
jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats erhält
jedes Mitglied des Aufsichtsrats darüber hinaus ein
Sitzungsgeld i.H.v. EUR 1.200,00 pro Sitzungstag. Die
Vergütung wird jeweils in zwei Raten zum 30. Juni und 31.
Dezember ausbezahlt.'
b) Mit Wirksamkeit der Satzungsänderung gemäß lit.
a) dieses Tagesordnungspunktes findet die Neuregelung der
Aufsichtsratsvergütung erstmals Anwendung für das am 01.
Januar 2014 begonnene Geschäftsjahr.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.550.000
nennwertlose Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt.
Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung auf 5.550.000 Stimmrechte. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind gemäß § 16 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich schriftlich oder in Textform bei der Gesellschaft
angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Zum Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter
besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den
Anteilsbesitz ('Nachweis') erforderlich und ausreichend.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor
der Hauptversammlung, mithin auf den Beginn des 27. Mai 2014 (d.h. 27.
Mai 2014, 0:00 Uhr) zu beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Der
Nachweiszeitpunkt ist der entscheidende Zeitpunkt für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung,
ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einherginge. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für
die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des
Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes
zum Nachweiszeitpunkt erbracht hat. Das bedeutet, dass Aktionäre, die
ihre Aktien erst nach dem Nachweiszeitpunkt erworben haben, mit diesen
Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung teilnehmen
können und nicht stimmberechtigt sind. Auch im Fall der vollständigen
oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweiszeitpunkt ist für die Berechtigung ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweiszeitpunkt maßgeblich; d.h.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweiszeitpunkt haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts, zur Stellung von
Anträgen und auf die Wahrnehmung sonstiger Aktionärsrechte.
Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft bis spätestens
Dienstag, 10. Juni 2014, 24:00 Uhr,
unter folgender Adresse zugehen:
primion Technology AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 06 21/7 17 72 13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft
unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre - ohne das
Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung einschränken zu wollen -
frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die
Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Der Erhalt
einer Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient
lediglich der organisatorischen Abwicklung. Aktionäre, die sich
ordnungsgemäß vor der Hauptversammlung angemeldet und den Nachweis des
Anteilsbesitzes erbracht haben, sind auch ohne Eintrittskarte zur
Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können
oder wollen, können ihr Stimm- und ihre sonstigen Aktionärsrechte
unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch
durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular, von
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 08, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)
dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den
Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung
übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch im Internet unter
www.primion.de abgerufen oder unter folgender Adresse kostenlos
angefordert werden:
primion Technology AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 06 21/7 17 72 13
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer
der in § 135 AktG diesen gleichgestellter Rechtsträger bevollmächtigt
werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der
Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen
gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden sollen,
möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie
gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen.
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
einen anderen der in § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger
bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein
mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits
vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Gesellschaft hat die
PR IM TURM HV-Service AG als weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter
benannt. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt
das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus. Die Erteilung der Vollmacht an den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und die
Erteilung oder Änderung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein
Formular, von dem bei der Vollmachts- und Weisungserteilung Gebrauch
gemacht werden kann, befindet sich auf der Eintrittskarte. Darüber
hinaus kann das Formular auch im Internet unter www.primion.de
abgerufen oder bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden. Das
Verlangen ist zu richten an:
PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 06 21/7 17 72 13
E-Mail: Stimmrechtsvertretung@pr-im-turm.de
Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen
wollen, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung.
Weitere Informationen hierzu erhalten die Aktionäre zusammen mit der
Eintrittskarte.
Auch im Fall der Erteilung einer Vollmacht sind eine fristgerechte
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten und ein
fristgerechter Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen erforderlich (vgl. oben 'Teilnahme an der
Hauptversammlung').
Nachweis der Bevollmächtigung
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die
Übermittlung des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten
erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten steht die
folgende Adresse zur Verfügung:
primion Technology AG
c/o PR IM TURM HV-Service AG
Römerstraße 72-74
68259 Mannheim
Fax: 06 21/7 17 72 13
elektronisch: www.hv-vollmachten.de
Diese Adresse steht den Aktionären auch für die Übermittlung von
Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sowie deren Widerruf und Änderung zur Verfügung.
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9:00 Uhr die Ein- und
Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung zur Verfügung.
Die elektronische Übermittlung des Nachweises erfolgt über die
passwortgeschützte Vollmachts-Plattform www.hv-vollmachten.de. Hierzu
ist ein Online-Passwort erforderlich, das auf der Eintrittskarte
abgedruckt ist, die den Aktionären übersandt wird. Auch eine
Vollmachtserteilung unter Nutzung der passwortgeschützten
Vollmachts-Plattform www.hv-vollmachten.de ist möglich. Außerdem
können auch die Übermittlung des Widerrufs einer erteilten Vollmacht
und deren Änderung unter Nutzung der passwortgeschützten
Vollmachts-Plattform www.hv-vollmachten.de erfolgen. Weitere
Informationen zur passwortgeschützten Vollmachts-Plattform
www.hv-vollmachten.de finden sich unter der vorgenannten
Internet-Adresse.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1
Aktiengesetz
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den
zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR
500.000,- erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
gesetzt und bekanntgemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft
unter der folgenden Adresse spätestens bis Samstag, 17. Mai 2014,
24:00 Uhr, schriftlich zugehen:
primion Technology AG
Vorstand
Steinbeisstraße 2-5
72510 Stetten am kalten Markt
Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär einen Gegenantrag zu einem
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach näherer Maßgabe von
§ 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens bis Montag, 02. Juni
2014, 24:00 Uhr, eingeht.
Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach
näherer Maßgabe von §§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der
Gesellschaft unter der nachfolgend bekanntgemachten Adresse spätestens
bis Montag, 02. Juni 2014, 24:00 Uhr, eingeht.
Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im
Internet unter www.primion.de zugänglich machen, sofern sie den
gesetzlichen Anforderungen genügen. Etwaige Stellungnahmen der
Verwaltung werden wir ebenfalls unter der genannten Internetadresse
zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir
bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich zu
richten an:
primion Technology AG
Assistenz Vorstand
Steinbeisstraße 2-5
72510 Stetten am kalten Markt
Telefax-Nr. 0 75 73/95 21 11
E-Mail: investor.relations@primion.de
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Das Auskunftsrecht kann in
der Hauptversammlung ausgeübt werden, ohne dass es einer vorherigen
Ankündigung oder sonstigen Mitteilung bedürfte.
Nähere Erläuterungen und Informationen zu den Rechten der Aktionäre
nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG stehen den
Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.primion.de
zur Verfügung.
Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach §
124a Aktiengesetz zugänglichen Informationen
Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.primion.de.
Stetten a. k. M., im Mai 2014
primion Technology AG mit Sitz in Stetten am kalten Markt
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR
IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72-74, 68259 Mannheim, Fax 0621 /
70 99 07.
08.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: primion Technology AG
Steinbeisstraße 2-5
72510 Stetten am kalten Markt
Deutschland
E-Mail: investor.relations@primion.de
Internet: http://www.primion.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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(END) Dow Jones Newswires
May 08, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)
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