Joyou AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
09.05.2014 15:07
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
=--------------------------------------------------------------------------
Joyou AG
Hamburg
- ISIN DE000A0WMLD8 -
- WKN A0WMLD -
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 18. Juni 2014 um 11.00
Uhr (MESZ), in den Räumlichkeiten des MesseTurm,
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der
Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr
2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4,
315 Absatz 4 HGB
Gegenstand von Tagesordnungspunkt 1 ist die Vorlage des
festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des
Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts
des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des
Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4
HGB. Die Unterlagen dienen als Grundlage für die anschließende
Aussprache zwischen Verwaltung und Aktionären zu den weiteren
Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat hat am 26. März 2014 den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss
gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Daher
erfolgt nach der gesetzlichen Regelung hierzu keine
Beschlussfassung der Hauptversammlung. Auch eine gesetzliche
Beschlussfassung über die weiteren in Tagesordnungspunkt 1
genannten, der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen ist
gesetzlich nicht vorgesehen.
Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen können von
der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite
der Gesellschaft unter der Adresse www.joyou.de im Bereich
Investor Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung
eingesehen werden.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2014, sowie als Prüfer für die prüferische
Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses und
-zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate dieses
Geschäftsjahres zu bestellen.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nach § 23 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich
bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden
Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes
übermitteln.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21.
Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 28. Mai 2014, 0:00 Uhr
(MESZ) ('Nachweisstichtag'), beziehen. Die Anmeldung zur
Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 11. Juni 2014, 24:00 Uhr
(MESZ), oder unter folgender Adresse zugehen:
DZ BANK AG
c/o Deutsche WertpapierService Bank AG
Landsberger Straße 187
80687 München
FAX: 069-5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der
Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache
abgefasst sein.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der
Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die
erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen
Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende
Institut vorgenommen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben
lassen. Auch in diesen Fällen ist eine fristgerechte Anmeldung zur
Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den
vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere der gem. aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt
werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erklärung der Erteilung
der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der
Gesellschaft erfolgen. Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der
Gesellschaft an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail Adresse
übermittelt werden:
Joyou AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
oder per Fax: +49 (0) 40 63785423
oder elektronisch per E-Mail: hv@ubj.de
Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht
kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser
die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle
vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung
gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis
über die Erteilung der Vollmacht.
Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der
Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten, bis zum 16. Juni
2014, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang), der Gesellschaft zu übermitteln.
Formulare zur Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit
der Eintrittskarte, die ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung
und Nachweis über den Anteilsbesitz zugesandt wird. Sie stehen auch
unter der Internetadresse www.joyou.de im Bereich Investor
Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung zum Download zur
Verfügung.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen
oder anderen, diesen gem. § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs.
5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den
Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können
Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem
solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder
Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung
abzustimmen.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 09, 2014 09:07 ET (13:07 GMT)
© 2014 Dow Jones News
