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DGAP-HV: Joyou AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.06.2014 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Joyou AG  / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
 
09.05.2014 15:07 
 
Bekanntmachung gemäß  §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein 
Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
=-------------------------------------------------------------------------- 
 
   Joyou AG 
 
   Hamburg 
 
   - ISIN DE000A0WMLD8 - 
   - WKN A0WMLD - 
 
 
   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 
 
   Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 18. Juni 2014 um 11.00 
   Uhr (MESZ), in den Räumlichkeiten des MesseTurm, 
   Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main, stattfindenden 
   ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
   Tagesordnung 
 
     1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und 
           des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der 
           Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 
           2013, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
           Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 
           315 Absatz 4 HGB 
 
 
           Gegenstand von Tagesordnungspunkt 1 ist die Vorlage des 
           festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
           Konzernabschlusses, des Lageberichts der Gesellschaft und des 
           Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts 
           des Aufsichtsrates sowie des erläuternden Berichts des 
           Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 
           HGB. Die Unterlagen dienen als Grundlage für die anschließende 
           Aussprache zwischen Verwaltung und Aktionären zu den weiteren 
           Tagesordnungspunkten der ordentlichen Hauptversammlung 
 
 
           Der Aufsichtsrat hat am 26. März 2014 den vom Vorstand 
           aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss 
           gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Daher 
           erfolgt nach der gesetzlichen Regelung hierzu keine 
           Beschlussfassung der Hauptversammlung. Auch eine gesetzliche 
           Beschlussfassung über die weiteren in Tagesordnungspunkt 1 
           genannten, der Hauptversammlung vorzulegenden Unterlagen ist 
           gesetzlich nicht vorgesehen. 
 
 
           Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen können von 
           der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite 
           der Gesellschaft unter der Adresse www.joyou.de im Bereich 
           Investor Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung 
           eingesehen werden. 
 
 
     2.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     3.    Beschlussfassung über die Entlastung der 
           Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 
 
 
           Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
           2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für 
           diesen Zeitraum zu erteilen. 
 
 
     4.    Beschlussfassung über die Bestellung des 
           Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
           Geschäftsjahr 2014 
 
 
           Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton 
           AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
           Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
           Geschäftsjahr 2014, sowie als Prüfer für die prüferische 
           Durchsicht des Konzernzwischenabschlusses und 
           -zwischenlageberichts für die ersten sechs Monate dieses 
           Geschäftsjahres zu bestellen. 
 
 
   Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
   sind nach § 23 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
   bei der Gesellschaft anmelden und einen von ihrem depotführenden 
   Institut erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes 
   übermitteln. 
 
   Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. 
   Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 28. Mai 2014, 0:00 Uhr 
   (MESZ) ('Nachweisstichtag'), beziehen. Die Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der 
   Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf 11. Juni 2014, 24:00 Uhr 
   (MESZ), oder unter folgender Adresse zugehen: 
 
   DZ BANK AG 
   c/o Deutsche WertpapierService Bank AG 
   Landsberger Straße 187 
   80687 München 
   FAX: 069-5099-1110 
   E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
   Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der 
   Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache 
   abgefasst sein. 
 
   Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
   Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
   den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die 
   Berechtigung zur Teilnahme oder der Umfang des Stimmrechts bemisst 
   sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. 
   Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des 
   Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die 
   Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
   Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. 
   Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
   Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
   Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien 
   nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
   keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
   teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
   Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
   Nach Eingang der Anmeldung sowie des Nachweises ihres Anteilsbesitzes 
   bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die 
   Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
   Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst 
   frühzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die 
   erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen 
   Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende 
   Institut vorgenommen. 
 
   Stimmrechtsvertretung 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
   möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
   einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben 
   lassen. Auch in diesen Fällen ist eine fristgerechte Anmeldung zur 
   Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den 
   vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
   Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine 
   Aktionärsvereinigung oder eine andere der gem. aktienrechtlichen 
   Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt 
   werden, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber 
   der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erklärung der Erteilung 
   der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
   Gesellschaft erfolgen. Eine Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
   der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können der 
   Gesellschaft an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail Adresse 
   übermittelt werden: 
 
   Joyou AG 
   c/o UBJ. GmbH 
   Haus der Wirtschaft 
   Kapstadtring 10 
   22297 Hamburg 
   oder per Fax: +49 (0) 40 63785423 
   oder elektronisch per E-Mail: hv@ubj.de 
 
   Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht 
   kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser 
   die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle 
   vorweist. Erfolgt die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung 
   gegenüber der Gesellschaft, erübrigt sich ein gesonderter Nachweis 
   über die Erteilung der Vollmacht. 
 
   Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der 
   Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten, bis zum 16. Juni 
   2014, 24:00 Uhr (MESZ) (Eingang), der Gesellschaft zu übermitteln. 
 
   Formulare zur Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit 
   der Eintrittskarte, die ihnen nach form- und fristgerechter Anmeldung 
   und Nachweis über den Anteilsbesitz zugesandt wird. Sie stehen auch 
   unter der Internetadresse www.joyou.de im Bereich Investor 
   Relations/Corporate Governance/Hauptversammlung zum Download zur 
   Verfügung. 
 
   Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen 
   oder anderen, diesen gem. § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 
   5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen sowie für den 
   Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können 
   Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem 
   solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder 
   Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung 
   abzustimmen. 
 

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