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Stellungnahme von Karl Ehlerding zur Sperre von 5,5 Mio. Stimmrechten auf der Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE

Finanznachrichten News

(DGAP-Media / 16.05.2014 / 10:30) 
 
Am 7. Mai 2014 wurde auf der Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest 
SE unter anderem über zwei neue Verwaltungsratsmitglieder abgestimmt. 
Internationale Stimmrechtsberater (ISS, Glass Lewis) hatten sich für die 
unabhängigen Kandidaten Proschofsky und Hohlbein ausgesprochen. Kurz vor 
Abstimmungsbeginn wurde von der Verwaltungsratsvorsitzenden Kerstin 
Gelbmann 5,5 Mio. Aktien im damaligen Gegenwert von 58 Mio. Euro das 
Stimmrecht entzogen. Der Ausschluss von der Wahl wurde von Kerstin Gelbmann 
nur mit "Indizien für ein gemeinsames Vorgehen" begründet, ohne dabei ins 
Detail zu gehen oder diese Rechtsauffassung im Vorfeld der Hauptversammlung 
kundgetan zu haben. Nur dadurch konnten die vom Hauptaktionär Haselsteiner 
favorisierten Kandidaten Postl und Schoeller eine knappe Mehrheit in der 
Abstimmung erringen und damit die Kontrolle Haselsteiners im Verwaltungsrat 
mit nunmehr vier von fünf ihm nahestehenden Verwaltungsratsmitgliedern 
zementiert werden. 
 
Karl Ehlerding hält hierzu fest: 
 
Die in Rede stehenden Aktien befinden sich im wirtschaftlichen Eigentum 
verschiedener Mitglieder der Familie Ehlerding. Die Vermögen der einzelnen 
Familienmitglieder, die hunderte Kilometer voneinander entfernt wohnen, 
werden nachweislich seit 20 Jahren getrennt verwaltet. Die Willensbildung 
erfolgt getrennt. Die einzelnen Familienmitglieder haben im Rahmen des 
Verkaufs der Kommunale Wohnen an conwert im Januar 2013 in Summe 4,2% des 
Grundkapitals an conwert erhalten. conwert hat damals und in der Folge bis 
zum Tage der Hauptversammlung nachweislich selbst die Rechtsansicht 
vertreten, dass die Aktien nicht gemeinsam zu rechnen sind. Niemals hat ein 
einzelnes Familienmitglied die gesetzliche 4%ige-Meldeschwelle 
überschritten. 
 
Wie auch auf der Hauptversammlung des Vorjahres waren sämtliche angemeldete 
Aktien der Mitglieder der Familie Ehlerding im Teilnehmer- und 
Präsenzverzeichnis der conwert zugelassen und erfasst. Der Ausschluss der 
Stimmrechte durch die Verwaltungsratsvorsitzende und Haselsteiner-Vertraute 
Kerstin Gelbmann erfolgte befremdlicher Weise unmittelbar vor 
Abstimmungsbeginn nach mehrstündigem Hauptversammlungsverlauf. Dabei wurde 
auf ein ihr vorliegendes Rechtsgutachten verwiesen, ohne dass dessen Inhalt 
offen gelegt wurde. Die Gelegenheit zur vorherigen Stellungnahme wurde mir 
oder anderen Mitgliedern meiner Familie nicht gegeben. 
 
Das Rechtsgutachten wurde vom selben Rechtsvertreter verfasst, der conwert 
beim Zukauf der Kommunale Wohnen beriet und der auch den 
Hauptversammlungsablauf für conwert 2013 und 2014 juristisch leitete. Laut 
einem Medienbericht ist dieser Rechtsvertreter neben seinem Mandat für 
conwert auch immer wieder für den Hauptaktionär Haselsteiner und dessen 
Beteiligungsfirmen tätig. Das entsprechende Rechtsgutachten wurde mir erst 
drei Tage nach der Hauptversammlung übermittelt. 
 
Dieses Rechtsgutachten beruht aus meiner Sicht und der meiner Rechtsberater 
auf falsch getroffenen Annahmen und Schlussfolgerungen. Es erscheint mir 
plausibel, dass die Verwaltungsratsvorsitzende zum Zeitpunkt der 
Beauftragung des Rechtsgutachtens aus dem Teilnehmerverzeichnis bereits ein 
Votum für Herrn Proschofsky und Herrn Hohlbein erwartet hat. 
 
Beachtlich ist auch, dass zumindest die einzige nicht dem Großaktionär 
Haselsteiner nahestehende Verwaltungsrätin offenbar nicht in die 
Entscheidung des Stimmrechtsentzugs eingebunden war. Sie erklärte "aus 
haftungsrechtlichen Gründen" öffentlich auf der Hauptversammlung, nicht in 
die Entscheidung eingebunden gewesen zu sein. Die Entscheidung zum 
Ausschluss der Stimmen war dementsprechend offensichtlich nicht durch einen 
Verwaltungsratsbeschluss gedeckt. 
 
Der für die Wahl der Wunschkandidaten des Hauptaktionärs entscheidende 
Entzug meiner Stimmen und jener meiner Familienmitglieder erfolgte im 
Endergebnis somit offenbar durch einen Alleingang der dem Großaktionär 
nahstehenden Verwaltungsratsvorsitzenden Kerstin Gelbmann, basierend auf 
einem nach meiner Überzeugung fragwürdigen Gutachten eines (auch) für den 
Hauptaktionär tätigen Rechtsvertreters. Ich hätte nicht gedacht, dass ein 
derartiges Vorgehen in einem entwickelten Kapitalmarkt und Rechtsstaat 
möglich ist. 
 
Selbstverständlich werde ich gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung 
gerichtlich vorgehen. Zudem prüfen meine Rechtsvertreter die Möglichkeit, 
schadensersatzrechtlich gegen die involvierten Organe der Gesellschaft 
vorzugehen. 
 
 
 
 
 
Im Auftrag: 
Charles Barker Corporate Communications GmbH 
Tobias Eberle 
Telefon: +49 69 794090-24 
Email: tobias.eberle@charlesbarker.de 
 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
Emittent/Herausgeber: Charles Barker Corporate Communications GmbH 
Schlagwort(e): Immobilien 
 
16.05.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch 
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber 
verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und 
http://www.dgap.de 
 
=-------------------------------------------------------------------- 
 
 
268940 16.05.2014 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 16, 2014 04:30 ET (08:30 GMT)

© 2014 Dow Jones News
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