
(DGAP-Media / 16.05.2014 / 10:30) Am 7. Mai 2014 wurde auf der Hauptversammlung der conwert Immobilien Invest SE unter anderem über zwei neue Verwaltungsratsmitglieder abgestimmt. Internationale Stimmrechtsberater (ISS, Glass Lewis) hatten sich für die unabhängigen Kandidaten Proschofsky und Hohlbein ausgesprochen. Kurz vor Abstimmungsbeginn wurde von der Verwaltungsratsvorsitzenden Kerstin Gelbmann 5,5 Mio. Aktien im damaligen Gegenwert von 58 Mio. Euro das Stimmrecht entzogen. Der Ausschluss von der Wahl wurde von Kerstin Gelbmann nur mit "Indizien für ein gemeinsames Vorgehen" begründet, ohne dabei ins Detail zu gehen oder diese Rechtsauffassung im Vorfeld der Hauptversammlung kundgetan zu haben. Nur dadurch konnten die vom Hauptaktionär Haselsteiner favorisierten Kandidaten Postl und Schoeller eine knappe Mehrheit in der Abstimmung erringen und damit die Kontrolle Haselsteiners im Verwaltungsrat mit nunmehr vier von fünf ihm nahestehenden Verwaltungsratsmitgliedern zementiert werden. Karl Ehlerding hält hierzu fest: Die in Rede stehenden Aktien befinden sich im wirtschaftlichen Eigentum verschiedener Mitglieder der Familie Ehlerding. Die Vermögen der einzelnen Familienmitglieder, die hunderte Kilometer voneinander entfernt wohnen, werden nachweislich seit 20 Jahren getrennt verwaltet. Die Willensbildung erfolgt getrennt. Die einzelnen Familienmitglieder haben im Rahmen des Verkaufs der Kommunale Wohnen an conwert im Januar 2013 in Summe 4,2% des Grundkapitals an conwert erhalten. conwert hat damals und in der Folge bis zum Tage der Hauptversammlung nachweislich selbst die Rechtsansicht vertreten, dass die Aktien nicht gemeinsam zu rechnen sind. Niemals hat ein einzelnes Familienmitglied die gesetzliche 4%ige-Meldeschwelle überschritten. Wie auch auf der Hauptversammlung des Vorjahres waren sämtliche angemeldete Aktien der Mitglieder der Familie Ehlerding im Teilnehmer- und Präsenzverzeichnis der conwert zugelassen und erfasst. Der Ausschluss der Stimmrechte durch die Verwaltungsratsvorsitzende und Haselsteiner-Vertraute Kerstin Gelbmann erfolgte befremdlicher Weise unmittelbar vor Abstimmungsbeginn nach mehrstündigem Hauptversammlungsverlauf. Dabei wurde auf ein ihr vorliegendes Rechtsgutachten verwiesen, ohne dass dessen Inhalt offen gelegt wurde. Die Gelegenheit zur vorherigen Stellungnahme wurde mir oder anderen Mitgliedern meiner Familie nicht gegeben. Das Rechtsgutachten wurde vom selben Rechtsvertreter verfasst, der conwert beim Zukauf der Kommunale Wohnen beriet und der auch den Hauptversammlungsablauf für conwert 2013 und 2014 juristisch leitete. Laut einem Medienbericht ist dieser Rechtsvertreter neben seinem Mandat für conwert auch immer wieder für den Hauptaktionär Haselsteiner und dessen Beteiligungsfirmen tätig. Das entsprechende Rechtsgutachten wurde mir erst drei Tage nach der Hauptversammlung übermittelt. Dieses Rechtsgutachten beruht aus meiner Sicht und der meiner Rechtsberater auf falsch getroffenen Annahmen und Schlussfolgerungen. Es erscheint mir plausibel, dass die Verwaltungsratsvorsitzende zum Zeitpunkt der Beauftragung des Rechtsgutachtens aus dem Teilnehmerverzeichnis bereits ein Votum für Herrn Proschofsky und Herrn Hohlbein erwartet hat. Beachtlich ist auch, dass zumindest die einzige nicht dem Großaktionär Haselsteiner nahestehende Verwaltungsrätin offenbar nicht in die Entscheidung des Stimmrechtsentzugs eingebunden war. Sie erklärte "aus haftungsrechtlichen Gründen" öffentlich auf der Hauptversammlung, nicht in die Entscheidung eingebunden gewesen zu sein. Die Entscheidung zum Ausschluss der Stimmen war dementsprechend offensichtlich nicht durch einen Verwaltungsratsbeschluss gedeckt. Der für die Wahl der Wunschkandidaten des Hauptaktionärs entscheidende Entzug meiner Stimmen und jener meiner Familienmitglieder erfolgte im Endergebnis somit offenbar durch einen Alleingang der dem Großaktionär nahstehenden Verwaltungsratsvorsitzenden Kerstin Gelbmann, basierend auf einem nach meiner Überzeugung fragwürdigen Gutachten eines (auch) für den Hauptaktionär tätigen Rechtsvertreters. Ich hätte nicht gedacht, dass ein derartiges Vorgehen in einem entwickelten Kapitalmarkt und Rechtsstaat möglich ist. Selbstverständlich werde ich gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung gerichtlich vorgehen. Zudem prüfen meine Rechtsvertreter die Möglichkeit, schadensersatzrechtlich gegen die involvierten Organe der Gesellschaft vorzugehen. Im Auftrag: Charles Barker Corporate Communications GmbH Tobias Eberle Telefon: +49 69 794090-24 Email: tobias.eberle@charlesbarker.de Ende der Pressemitteilung =-------------------------------------------------------------------- Emittent/Herausgeber: Charles Barker Corporate Communications GmbH Schlagwort(e): Immobilien 16.05.2014 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de =-------------------------------------------------------------------- 268940 16.05.2014
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May 16, 2014 04:30 ET (08:30 GMT)
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