In der vergangene Woche fand in Köln zum zweiten Mal die phil.COLOGNE statt, ein Festival rund um die Philosophie. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe gab es auch eine Diskussionsrunde mit dem Titel "Schuld und Sühne". Angelehnt an den Titel von Dostojewskis Klassiker über den Studenten Raskolnikoff wurde der Frage nachgegangen, inwieweit Menschen für ihre Taten verantwortlich sind.
Das passt durchaus auch zum Thema Geldanlage, konkret zur Eigenverantwortung im Hinblick auf finanzielle Entscheidungen. Inwieweit soll der Staat hier reglementierend eingreifen, wie viel Sorgfalt ist jeweils dem einzelnen Anleger zuzutrauen? Nach dem Fall Prokon ist die Bundesregierung der Meinung, dass es etwas mehr Kontrolle von außen braucht und stellte daher am 22. Mai ihren Aktionsplan zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt vor.
Mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt geplant
Im Zentrum steht dabei ein Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Schutzes der Kleinanleger im Grauen Kapitalmarkt. Regelungslücken sollen per Gesetz geschlossen werden, Umgehungsmöglichkeiten der Vorgaben sollen beseitigt werden. Die Anforderungen an Verkaufsprospekte von Finanzprodukten werden erhöht, damit Investoren besser erkennen können, wie es um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anbieters tatsächlich bestellt ist und welche personellen Verflechtungen bei den beteiligten Unternehmen bestehen. Außerdem ist vorgesehen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mehr Befugnisse erhält.
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