Stuttgart (ots) - Die Organspende ist ein großes, ein lebensrettendes Geschenk und verdient allerhöchste Anerkennung. Aber dem steht kein Recht auf eine Organspende gegenüber. Dagegen gibt es sehr wohl ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das zur Menschenwürde gehört, sich also nicht weiter rechtfertigen muss. Die Spende wird gerade deshalb zu einer bewunderungswürdigen Tat, weil sie auf strikter Freiwilligkeit beruht. Moralischer Druck würde im Gegenteil die Tat ethisch entwerten.
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